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   BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10   

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BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,15208)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,15208)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2011 - 24 W (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,15208)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir sind die Guten" - keine Unterscheidungskraft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir sind die Guten" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht keine Unterscheidungskraft der deutschen Wortmarke "Wir sind die Guten" für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 wegen fehlender Herkunftshinweisfunktion des Slogans

  • kanzlei.biz

    "Wir sind die Guten" ist nicht eintragungsfähig

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir sind die Guten" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir sind die Guten" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir sind die Guten" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 673, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die betreffenden Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Nr. 9 STREETBALL; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 BONUS).

    Die Eignung, Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2010, 935, Nr. 11 Die Vision; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 REICH UND SCHOEN).

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 673, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).

    Die Eignung, Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2010, 935, Nr. 11 Die Vision; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 REICH UND SCHOEN).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Ein solcher enger beschreibender Bezug kann sich insbesondere daraus ergeben, dass die betreffenden Dienstleistungen in engem sachlichen Zusammenhang mit Produkten oder Angeboten stehen, für welche die zur Beurteilung stehende Bezeichnung einen unmittelbar beschreibenden Sinngehalt aufweist (BGH GRUR 2009, 949, Nr. 20 My World).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittskunden der fraglichen Dienstleistungen abzustellen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2004, 943, Nr. 24 SAT2).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Die Eignung, Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2010, 935, Nr. 11 Die Vision; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 REICH UND SCHOEN).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die betreffenden Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Nr. 9 STREETBALL; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 BONUS).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 673, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 673, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel in Bezug auf die betriebliche Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1051 marktfrisch; GRUR 2005, 417 BerlinCard).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 15.03.2011 - 24 W (pat) 21/10
    Bei einer aus mehreren Teilelementen bestehenden Marke, z. B. - wie hier - aus Wörtern, die im Aussagegehalt aufeinander bezogen sind, ist auf die Bezeichnung in der Gesamtheit abzustellen (vgl. z. B. BGH GRUR 2001, 162 RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • LG Magdeburg, 16.10.2003 - 7 O 847/03

    Himmelsscheibe von Nebra

  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

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