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   BPatG, 13.08.1993 - 24 W (pat) 229/91   

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https://dejure.org/1993,28547
BPatG, 13.08.1993 - 24 W (pat) 229/91 (https://dejure.org/1993,28547)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.1993 - 24 W (pat) 229/91 (https://dejure.org/1993,28547)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 1993 - 24 W (pat) 229/91 (https://dejure.org/1993,28547)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BPatG, 13.08.1993 - 24 W (pat) 229/91
    Soweit die Anmelderin auf Voreintragungen in englischsprachigen Ländern verweist, kann insofern keine Indizwirkung gegen ein Freihaltebedürfnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zB GRUR 1989, 421, 422 - Conductor) gesehen werden, als englische Ausdrücke im Datenverarbeitungsbereich weit verbreitet sind und somit nicht mehr als fremdsprachig eingestuft werden können.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BPatG, 13.08.1993 - 24 W (pat) 229/91
    Daß eine solche Bezeichnung auch einem Freihaltebedürfnis unterliegt, dafür spricht im Sinne ausreichend sicherer Anhaltspunkte (vgl. BGH GRUR 1990, 517, 518 [BGH 22.03.1990 - I ZB 2/89] - SMARTWARE) nicht zuletzt auch die von der Anmelderin mit Schriftsatz vom 2. Januar 1987 u.a. eingereichte Seite aus der Druckschrift Online 1/84, auf der in einem Inserat der Begriff "Computer-Freunde" vorkommt.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 13.08.1993 - 24 W (pat) 229/91
    Zwar bestimmt und beschränkt diese konkrete Gestaltung den Schutzbereich des Zeichens (vgl. BGH GRUR 1991, 136, 137 [BGH 21.06.1990 - I ZB 11/89] - NEW MAN).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85

    "OCM"; Voraussetzungen der Eintragung eines aus einer Buchstabenkombination

    Auszug aus BPatG, 13.08.1993 - 24 W (pat) 229/91
    Die Notwendigkeit einer Endabnehmer-Umfrage ergibt sich aus dem Tatbestandsmerkmal "Verkehr" in der genannten Durchsetzungsbestimmung (vgl. BGH GRUR 1986, 894, 895 - OCM), das mit Blick auf die in dem Warenverzeichnis enthaltene, soeben genannte Einschränkung auch Gewerbetreibende und Selbständige (Freiberufler), welche nicht dem Datenverarbeitungsbereich zuzurechnen sind, erfaßt.
  • BGH, 14.10.1999 - I ZB 15/97

    COMPUTER ASSOCIATES; Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Soweit es um den Markenbestandteil "COMPUTER ASSOCIATES" gehe, werde auf die rechtskräftige Senatsentscheidung vom 13. August 1993 (24 W (pat) 229/91, Mitt.
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