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   BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00   

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BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00 (https://dejure.org/2000,12406)
BPatG, Entscheidung vom 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00 (https://dejure.org/2000,12406)
BPatG, Entscheidung vom 28. November 2000 - 24 W (pat) 57/00 (https://dejure.org/2000,12406)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die der Anmeldung zugrundeliegenden Waren gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren zu ermöglichen (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH"; GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; GRUR 1999, 728, 729 "PREMIERE II"; GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns").

    Kann einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten fremden Sprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, fehlt in der Regel der erforderliche tatsächliche Anhalt für die Verneinung der Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 1999, 1093, 1095 "FOR YOU"; GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO").

    Soweit in anderen Entscheidungen (vgl zB BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 1999, 1093, 1095 "FOR YOU"; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO") ausgeführt worden ist, daß in einer schlagwortartigen Anpreisung, die einen Kaufentschluß hervorrufen solle, eine über das reine Wortverständnis hinausgehende und insoweit die Unterscheidungskraft begründende Aussage liegen könne, besteht nach Ansicht des Senats kein Widerspruch zu der sonstigen markenrechtlichen Beurteilung von Werbebegriffen seitens des Bundesgerichtshofs.

    Die genannte Feststellung bezieht sich ersichtlich nur auf Wörter, deren anpreisende Bedeutung sich erst bei einer über das reine Wortverständnis hinausgehenden Analyse erschließt, wie etwa das englische Wort "yes", dessen Ursprungsinhalt "ja" für sich gesehen noch nicht als werbeüblich anpreisende Aussage (für Tabakwaren) festzustellen war (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES") oder den unscharfen Begriff "LOGO", der durchaus unterschiedlich verstanden werden kann (vgl BGH GRUR 2000, 722, 723 "LOGO").

  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Kann einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten fremden Sprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, fehlt in der Regel der erforderliche tatsächliche Anhalt für die Verneinung der Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 1999, 1093, 1095 "FOR YOU"; GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO").

    Ebensowenig wie ein mögliches Freihaltungsbedürfnis die Ansetzung höherer Anforderungen an die Unterscheidungskraft rechtfertigt (vgl BGH GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO; BGH vom 15. Juni 2000 - I ZB 4/98 "Buchstabe K"), vermag das Fehlen eines Freihaltungsbedürfnisses diese Anforderungen herabzusetzen.

    Soweit in anderen Entscheidungen (vgl zB BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 1999, 1093, 1095 "FOR YOU"; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO") ausgeführt worden ist, daß in einer schlagwortartigen Anpreisung, die einen Kaufentschluß hervorrufen solle, eine über das reine Wortverständnis hinausgehende und insoweit die Unterscheidungskraft begründende Aussage liegen könne, besteht nach Ansicht des Senats kein Widerspruch zu der sonstigen markenrechtlichen Beurteilung von Werbebegriffen seitens des Bundesgerichtshofs.

    Die genannte Feststellung bezieht sich ersichtlich nur auf Wörter, deren anpreisende Bedeutung sich erst bei einer über das reine Wortverständnis hinausgehenden Analyse erschließt, wie etwa das englische Wort "yes", dessen Ursprungsinhalt "ja" für sich gesehen noch nicht als werbeüblich anpreisende Aussage (für Tabakwaren) festzustellen war (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES") oder den unscharfen Begriff "LOGO", der durchaus unterschiedlich verstanden werden kann (vgl BGH GRUR 2000, 722, 723 "LOGO").

  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Kann einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten fremden Sprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, fehlt in der Regel der erforderliche tatsächliche Anhalt für die Verneinung der Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 1999, 1093, 1095 "FOR YOU"; GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO").

    Ebensowenig wie ein mögliches Freihaltungsbedürfnis die Ansetzung höherer Anforderungen an die Unterscheidungskraft rechtfertigt (vgl BGH GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO; BGH vom 15. Juni 2000 - I ZB 4/98 "Buchstabe K"), vermag das Fehlen eines Freihaltungsbedürfnisses diese Anforderungen herabzusetzen.

    Das gilt insbesondere für Begriffe, denen ein eindeutiger und im Vordergrund stehender Sinngehalt zukommt und die insoweit keine interpretationsbedürftige Mehrdeutigkeit aufweisen (vgl hierzu zB die unterschiedliche markenrechtliche Bewertung der als mehrdeutig und nicht nur als bloßes Zahlwort erachteten Angabe "FÜNFER" einerseits und der Ziffer "1" als solcher andererseits - BGH GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER; GRUR 2000, 608, 610 "ARD-1").

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Er hat diese Auffassung auch nach Inkrafttreten des Markengesetzes weiterhin vertreten (vgl BGH BlPMZ 1998, 248, 249 "Today"), wobei er wiederholt hervorgehoben hat, daß die von § 4 Abs. 2 Nr. 1 Halbs 1 WZG abweichende Formulierung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG insoweit keine abweichende Beurteilung rechtfertige (vgl zB BGH GRUR 1995, 410 "TURBO"; GRUR 1996, 771, 772 "THE HOME DEPOT"; BlPMZ 1998, 248 "Today").

    Außerdem handelt es sich bei dem englischen Hauptwort "HAPPINESS" um einen allgemein geläufigen Begriff, der in seiner Grundbedeutung "Glück" auch solchen Teilen des inländischen Publikums bekannt ist, welche die englischen Sprache nur rudimentär oder gar nicht beherrschen (vgl hierzu bereits BGH GRUR 1976, 587 f "Happy"; vgl auch BGH BlPMZ 1998, 248 "Today").

    So entspricht es ständiger und allgemein anerkannter Spruchpraxis, daß die in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte Eintragung einer Marke weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung führen kann (vgl zB BGH GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; BlPMZ 1998, 248, 249 "Today").

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Er hat diese Auffassung auch nach Inkrafttreten des Markengesetzes weiterhin vertreten (vgl BGH BlPMZ 1998, 248, 249 "Today"), wobei er wiederholt hervorgehoben hat, daß die von § 4 Abs. 2 Nr. 1 Halbs 1 WZG abweichende Formulierung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG insoweit keine abweichende Beurteilung rechtfertige (vgl zB BGH GRUR 1995, 410 "TURBO"; GRUR 1996, 771, 772 "THE HOME DEPOT"; BlPMZ 1998, 248 "Today").

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof unzweifelhaft höchst werbewirksame Ausdrücke wiederholt als nicht eintragungsfähig erachtet, weil sie sich in den verschiedensten Bereichen als Modewörter für einzelne positive Eigenschaften von Waren entwickelt hatten (vgl zB BGH GRUR 1995, 410, 411 "TURBO"; GRUR 1996, 770, 771 "MEGA").

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die der Anmeldung zugrundeliegenden Waren gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren zu ermöglichen (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH"; GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; GRUR 1999, 728, 729 "PREMIERE II"; GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns").

    So entspricht es ständiger und allgemein anerkannter Spruchpraxis, daß die in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte Eintragung einer Marke weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung führen kann (vgl zB BGH GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; BlPMZ 1998, 248, 249 "Today").

  • BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75

    Eintragung des Wortzeichens "Happy" für die Waren "Dessertspeise auf Milchbasis"

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof unter der Geltung des Warenzeichengesetzes in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß einer "bloßen Anpreisung der Ware" oder einer lediglich werbemäßigen "Aufforderung zum Warenkonsum" grundsätzlich die Unterscheidungskraft fehle (vgl zB BGH GRUR 1976, 587, 588 "Happy"; GRUR 1992, 514 "Ole").

    Außerdem handelt es sich bei dem englischen Hauptwort "HAPPINESS" um einen allgemein geläufigen Begriff, der in seiner Grundbedeutung "Glück" auch solchen Teilen des inländischen Publikums bekannt ist, welche die englischen Sprache nur rudimentär oder gar nicht beherrschen (vgl hierzu bereits BGH GRUR 1976, 587 f "Happy"; vgl auch BGH BlPMZ 1998, 248 "Today").

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Kann einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten fremden Sprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, fehlt in der Regel der erforderliche tatsächliche Anhalt für die Verneinung der Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 1999, 1093, 1095 "FOR YOU"; GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO").

    Soweit in anderen Entscheidungen (vgl zB BGH GRUR 1999, 1089, 1091 "YES"; GRUR 1999, 1093, 1095 "FOR YOU"; GRUR 2000, 722, 723 "LOGO") ausgeführt worden ist, daß in einer schlagwortartigen Anpreisung, die einen Kaufentschluß hervorrufen solle, eine über das reine Wortverständnis hinausgehende und insoweit die Unterscheidungskraft begründende Aussage liegen könne, besteht nach Ansicht des Senats kein Widerspruch zu der sonstigen markenrechtlichen Beurteilung von Werbebegriffen seitens des Bundesgerichtshofs.

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Auch in jüngeren Beschlüssen des Bundesgerichtshofs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß "Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art" grundsätzlich die Unterscheidungskraft fehle (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best").

    Insoweit vermag die Anmelderin auch aus der Erkenntnis, daß die Werbewirkung einer Angabe und deren Identifizierungsfunktion sich nicht zwangsläufig gegenseitig ausschließen (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323 f "Partner with the Best"), nichts für die Schutzfähigkeit der angemeldeten Marke herzuleiten.

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
    Auch in jüngeren Beschlüssen des Bundesgerichtshofs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß "Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art" grundsätzlich die Unterscheidungskraft fehle (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best").

    Insoweit vermag die Anmelderin auch aus der Erkenntnis, daß die Werbewirkung einer Angabe und deren Identifizierungsfunktion sich nicht zwangsläufig gegenseitig ausschließen (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323 f "Partner with the Best"), nichts für die Schutzfähigkeit der angemeldeten Marke herzuleiten.

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86

    "Wie hammas denn?"; Eintragungsfähigkeit einer Redewendung

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten

  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

  • BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96

    Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen

  • BPatG, 08.03.2013 - 28 W (pat) 555/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Happyness" - fehlende Unterscheidungskraft

    Ausdrücke wie "Glück, glücklich" werden in der Werbung für einschlägige Artikel aus den o. g. Produktbereichen gerichtsbekannt vielfach verwendet (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 57/00 - HAPPINESS).
  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 26/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "jungbrunnen" - keine

    Auch Angaben, die, ohne präzise zu sein, eine verkaufsfördernde, werbende Botschaft vermittelten, würden in diesem Sinne und nicht als individualisierende Betriebskennzeichen wahrgenommen (s. EuG T-294/06 - Vitality, BPatG 30 W (pat) 144/04 - Wohlfühlapotheke; 24 W (pat) 57/00 - Happiness).
  • BPatG, 22.05.2001 - 27 W (pat) 77/00
    Im vorliegenden Fall geht es jedoch ausschließlich darum, wie die beteiligten inländischen Verkehrskreise die angemeldete Bezeichnung bewerten, so daß Verkehrsauffassungen und Entscheidungen im Ausland von Haus aus keine präjudizierende Bedeutung zukommen kann (vgl hierzu auch BPatG 24 W (pat) 57/00 "HAPPINESS" -demnächst veröffentlicht bei PAVIS PROMA).
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