Rechtsprechung
   BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32124
BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07 (https://dejure.org/2007,32124)
BPatG, Entscheidung vom 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07 (https://dejure.org/2007,32124)
BPatG, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 24 W (pat) 8/07 (https://dejure.org/2007,32124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,32124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35-36) "BIOMILD").
  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Für das Vorliegen einer beschreibenden Angabe im Sinn der genannten Vorschrift ist vielmehr in gleicher Weise markenrechtlich beachtlich, wenn die beschreibende Bedeutung des fremdsprachigen Begriffs nur für die am Handel mit den betroffenen Waren beteiligten Fachkreise erkennbar ist (vgl. hierzu auch Ströbele MarkenR 2006, 433, 434 f. sowie BPatG 24 W (pat) 110/05 v. 09.03.2007 "Bagno", 24 W (pat) 28/06 v. 24.07.2007 "Rapido"; jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-421/04

    Matratzen Concord

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Der EuGH differenziert insofern zwischen dem Handel und/oder dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, wobei er durch die Wortwahl "und/oder" klarstellt, dass auch einer dieser beiden Kreise allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (vgl. EuGH a. a. O. (Nr. 24) "Matratzen Concord/Hukla" im Anschluss an Nr. 45, 46, 47, 50, 56 und 57 der Schlussanträge des Generalanwalts vom 24. November 2005 in dieser Rechtssache C-421/04; vgl. auch bereits EuGH a. a. O. (Nr. 29) "Chiemsee").
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Bei Wörtern fremder Sprachen ist nach der Rechtsprechung des EuGH für die Annahme eines Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (bzw. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c Markenrichtlinie) darauf abzustellen, ob die beteiligten Verkehrskreise in dem Land, in dem die Eintragung beantragt wird, im Stande sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Wortes zu erkennen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26, 32) "Matratzen Concord/Hukla").
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35-36) "BIOMILD").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35-36) "BIOMILD").
  • BPatG, 09.03.2007 - 24 W (pat) 110/05

    BAGNO

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Für das Vorliegen einer beschreibenden Angabe im Sinn der genannten Vorschrift ist vielmehr in gleicher Weise markenrechtlich beachtlich, wenn die beschreibende Bedeutung des fremdsprachigen Begriffs nur für die am Handel mit den betroffenen Waren beteiligten Fachkreise erkennbar ist (vgl. hierzu auch Ströbele MarkenR 2006, 433, 434 f. sowie BPatG 24 W (pat) 110/05 v. 09.03.2007 "Bagno", 24 W (pat) 28/06 v. 24.07.2007 "Rapido"; jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35-36) "BIOMILD").
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Bei derartigen aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es entgegen der Auffassung der Anmelderin durchaus zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit, welche die Bestandteile bilden, beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 28) "SAT.2"; GRUR 2006, 229, 230 (Nr. 29) "BioID").
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 24 W (pat) 8/07
    Bei derartigen aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es entgegen der Auffassung der Anmelderin durchaus zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit, welche die Bestandteile bilden, beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 28) "SAT.2"; GRUR 2006, 229, 230 (Nr. 29) "BioID").
  • BPatG, 17.02.2009 - 33 W (pat) 89/07

    Markenrechtliches Freihaltungsbedürfnis für Infinitiv und Imperativ

    In der bloßen regelwidrigen Zusammenschreibung wird in ständiger Rechtsprechung im Übrigen kein schutzbegründendes Element gesehen (vgl. z. B. BPatG in PAVIS PROMA 30 W (pat) 1/06 "BESTWORK", 27 W (pat) 18/04 "CUSTOMERCONNECT", 33 W (pat) 45/04 "Renteclassic"; 24 W (pat) 8/07 "SLIMDUCT"; vgl. auch die Rechtsprechung im europäischen Bereich, u. a. EuG GRUR Int. 2004, 951 = …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht