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   KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04   

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https://dejure.org/2005,3725
KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04 (https://dejure.org/2005,3725)
KG, Entscheidung vom 26.09.2005 - 24 W 123/04 (https://dejure.org/2005,3725)
KG, Entscheidung vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 (https://dejure.org/2005,3725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung; Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers; Kostentragungspflichten im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Folgen einer Anfechtung einer ungerechtfertigten Sonderbelastung eines ...

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 28 III; ; WEG § 28 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 3, Abs. 5
    Überprüfung der Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in den Jahreseinzelabrechnungen durch das WEG -Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahreseinzelabrechnung: Sonderbelastung einzelner Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 383
  • NZM 2006, 108
  • FGPrax 2006, 6
  • ZMR 2005, 63
  • ZMR 2006, 63
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

    In die Jahresgesamtabrechnungen sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

    Der Senat hatte bereits in dem Beschluss vom 30.03.1992 (NJW-RR 1992, 845) ausgeführt, dass Ausgaben, welche Sondereigentum betreffen, in die Jahres(gesamt)abrechnung gehören, jedoch in den Einzelabrechnungen nur auf diejenigen Wohnungseigentümer umzulegen sind, deren Sondereigentum betroffen ist.

  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03

    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

    In die Jahresgesamtabrechnungen sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

  • KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02

    Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiellrechtlich zutrifft oder umgekehrt aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) aufzubürden sind (teilweise Aufgabe von Senat ZMR 2003, 874).

    Eine materiellrechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Ausgabenposten im Beschlussanfechtungsverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 26.03.2003 abgelehnt und eine Teilungültigerklärung der Sonderbelastung in der betreffenden Einzelabrechnung verlangt (ZMR 2003, 874).

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

    In die Jahresgesamtabrechnungen sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

  • OLG Frankfurt, 28.08.1980 - 20 W 351/80
    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194 [195] = ZMR 1999, 271 [273] m. w. Nachw.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154 [155]).

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194 [195] = ZMR 1999, 271 [273] m. w. Nachw.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154 [155]).

  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194 [195] = ZMR 1999, 271 [273] m. w. Nachw.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154 [155]).

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194 [195] = ZMR 1999, 271 [273] m. w. Nachw.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154 [155]).

  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    Der Estrich ist nebst Schutzanstrich Gemeinschaftseigentum (BayObLG NJW-RR 1994, 598).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    So führt der BGH aus (NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750): .
  • KG, 17.01.2001 - 24 W 5898/00

    Keine Nichtigkeit eines Jahresabrechnungsbeschlusses bei Sonderbelastung eines

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
    Da diese Entscheidung von der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft umfasst ist, können derartige Sonderbelastungen bestandskräftig werden (KG NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Ihre Bindungswirkung nach §§ 28 Abs. 5, 23 Abs. 4 S. 1 WEG bleibt dann im Übrigen unberührt, so dass die Wohnungseigentümer nicht erneut über die gesamte Abrechnung, sondern nur noch ergänzend über die für ungültig erklärten Teile zu beschließen haben (vgl. BayObLGZ 1987, 86, 92; NJW-RR 1993, 1039; KG, NJW-RR 2006, 383).

    Gemessen daran kann die Ungültigerklärung auch bei einem fehlerhaften Verteilungsschlüssel wirksam beschränkt werden (BayObLG, WuM 1994, 568, 569 f.; ZMR 2000, 853, 854; KG, WE 1998, 225; WuM 2001, 357; NJW-RR 2006, 383; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 500, 502; 2003, 228, 229; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG, Rdn. 553 und 555; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 24; Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 30a; anders noch KG, NJW-RR 1996, 844, 846; vgl. auch Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 551; Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 54; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 115; KK-WEG/Happ, § 28 Rdn. 51; Abramenko, aaO, 404).

    Eine unzutreffende Kostenverteilung wirkt sich nämlich in der Regel nicht auf die Gesamtabrechnung, sondern nur auf die Einzelabrechnungen aus, und dies auch nur in dem Umfang der betroffenen Positionen (BayObLG, ZMR 2000, 853, 854; KG, NJW-RR 2006, 383).

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Eine solche Prüfung wäre zumindest deutlich erschwert, wenn unberechtigt getätigte Ausgaben in die Gesamtabrechnung nicht eingestellt würden (zutreffend KG, NZM 2006, 108).

    Daher wird sich die Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls auf Antrag zumindest eines Wohnungseigentümers mit der Frage des Regresses gegen die Verwalterin zu befassen haben (vgl. auch OLG Hamm, ZMR 2008, 62; KG, NZM 2006, 108).

    Steht ein Ersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine hiervon abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder sonst feststeht, etwa weil er von dem betreffenden Wohnungseigentümer anerkannt worden ist (weitergehend KG, NZM 2006, 108; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 86 mwN).

  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Zwar kann die Gemeinschaft solche Kosten auf die jeweils betroffenen Sondereigentümer im Wege der Einzelabrechnung umlegen (KG FGPrax 2006, 6 = NJW-RR 2006, 383 = ZMR 2006, 108; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLG-Report 2006, 526).

    Der Senat weicht mit dieser Ansicht nicht in einer eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG begründenden Weise von den Entscheidungen des KG vom 26.09.2005 - 24 W 123/04 - (FGPrax 2006, 6) und 05.10.2005 - 24 W 6/05 - (ZMR 2006, 224) ab.

  • KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

    Diese vom Landgericht zitierte Rechtsprechung hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 - teilweise aufgegeben.

    Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers (oder für ihn des Zwangsverwalters) vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiell-rechtlich zutrifft oder umgekehrt allgemein aufgeteilte Kosten materiell-rechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) vollständig aufzubürden sind (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss des Senats vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 -).

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Eine solche Entscheidung würde erschwert oder unter Umständen unmöglich gemacht, wenn derartige Ausgaben in der Gesamtabrechnung gar nicht zu erscheinen hätten (vgl. KG NJW-RR 2006, 383).
  • KG, 09.11.2005 - 24 W 67/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

    Diese vom Landgericht zitierte Rechtsprechung hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 - teilweise aufgegeben.

    Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers (oder für ihn des Zwangsverwalters) vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiell-rechtlich zutrifft oder umgekehrt allgemein aufgeteilte Kosten materiell-rechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) vollständig aufzubürden sind (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss des Senats vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 -).

  • KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über Einzelabrechnungen;

    Hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge waren sämtliche Einzelabrechnungen für ungültig zu erklären; nach der nunmehr geänderten Rechtsauffassung des Senats ist im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den die Einzelabrechnungen aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem Wohnungseigentümer oder mehreren einzelnen Wohnungseigentümern aufzubürden sind (Beschluss vom 26.9.2005 - 24 W 123/04 -, in Abgrenzung zu KG - 24 W 189/02 - ZMR 2003, 874).
  • LG Hamburg, 10.07.2006 - 318 T 37/06

    Wohnungseigentum: Sonderbelastung in der Jahreseinzelabrechnung; Verwalterhandeln

    Hiervon ist das Kammergericht abgerückt und vertritt in seinem Beschluss vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 (NJW-RR 2006, 383 f.) die Rechtsauffassung, dass im Verfahren über die Anfechtung eines Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung hinsichtlich der Einzelabrechnung auf eine entsprechende Rüge des anfechtenden Eigentümers zu prüfen ist, ob der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Anfechtenden ein materiell-rechtlicher Anspruch zusteht, der den ihm in der Einzelabrechnung aufgebürdeten Kosten entspricht.
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