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   KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05   

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https://dejure.org/2005,3424
KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05 (https://dejure.org/2005,3424)
KG, Entscheidung vom 07.11.2005 - 24 W 143/05 (https://dejure.org/2005,3424)
KG, Entscheidung vom 07. November 2005 - 24 W 143/05 (https://dejure.org/2005,3424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 2
    Verteilung von Rechtsverfolgungskosten zwischen Wohnungseigentümern nach allgemei-nem Verteilungsschlüssel, nicht nach Kopfteilen (Divergenzvorlage an BGH)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtskräftig auferlegten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Innenverhältnis; Anwendung des allgemeinen Verteilerschlüssels des § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei der Verteilung der Verfahrenskosten ...

  • Judicialis

    WEG § 47; ; ZPO § 100; ; BGB § 426

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47; ZPO § 100; BGB § 426
    Kostenverteilung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlage gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 112
  • NZM 2007, 384 (Ls.)
  • FGPrax 2006, 8
  • ZMR 2006, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 3 Wx 261/02

    Zur Aufteilung der Kosten eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens auf die

    Auszug aus KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05
    Wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2003, 228 Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG.

    Soweit das OLG Düsseldorf (ZMR 2003, 228 = NZM 2003, 327 = WuM 2003, 44) die Ansicht vertrete, dass mangels anderer Vorschriften im WEG gemäß § 100 Abs. 1 ZPO zu verfahren sei, was eine Verteilung der Kosten nach der Anzahl der durch die gerichtliche Kostenentscheidung belasteten Wohnungseigentümer bedeute, folgt das Landgericht dem nicht.

    Da der Senat mit seiner Rechtsauffassung von der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 2003, 327 = ZMR 2003, 228 = WuM 2003, 44) abweichen würde, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG geboten.

  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99

    Zur Haftung von Wohnungseigentümern und Hausverwalter

    Auszug aus KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05
    Bei einer eigenständigen kostenmäßigen Beteiligung des Verwalters neben den Wohnungseigentümern (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 158 = ZMR 2000, 323) wäre der Verwalter in die Kostenverteilung zusätzlich einzubeziehen.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05
    Sowohl für die gemeinschaftsinternen Beschlussanfechtungsverfahren (BGH NJW 2005, 2061 = ZMR 2005, 547) wie für die Wohngeldverfahren wird im Übrigen zu bedenken sein, ob daran festzuhalten ist (vgl. BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713 = ZMR 1999, 834), dass der anfechtende bzw. zahlungssäumige Wohnungseigentümer nicht auch nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zugleich auf der gegnerischen Gemeinschaftsseite beteiligt ist (vgl. Bub/Petersen NZM 1999, 646; Briesemeister FGPrax 1989, 216).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05
    Sowohl für die gemeinschaftsinternen Beschlussanfechtungsverfahren (BGH NJW 2005, 2061 = ZMR 2005, 547) wie für die Wohngeldverfahren wird im Übrigen zu bedenken sein, ob daran festzuhalten ist (vgl. BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713 = ZMR 1999, 834), dass der anfechtende bzw. zahlungssäumige Wohnungseigentümer nicht auch nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zugleich auf der gegnerischen Gemeinschaftsseite beteiligt ist (vgl. Bub/Petersen NZM 1999, 646; Briesemeister FGPrax 1989, 216).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05
    Die Wohnungseigentümer, die der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses im Verfahren nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 WEG entgegen treten, sind hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung, mit der der Eigentümerbeschluss ganz oder teilweise für ungültig erklärt worden ist, auch dann zur Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde befugt, wenn sie durch die gerichtliche Entscheidung keine persönlichen Nachteile erleiden (BGHZ 156, 19 = NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750 = NZM 2003, 764).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    Auszug aus KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05
    Die Beteiligte zu IV. hat in die am 13. Dezember 2001 genehmigten Jahresabrechnungen die nachfolgenden Rechtskosten eingestellt und diese in den Einzelabrechnungen wie folgt nach Kopfteilen verteilt, wobei auf die weitere Beteiligte zu III. 1. ein Kopfteil entfällt (vgl. Blatt 54 ff. der hinzuverbundenen Akte 70 II 19/02 WEG).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Es sieht sich daran durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2002 (ZMR 2003, 228) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluss vom 7. November 2005 (ZMR 2006, 153) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Dabei kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die Verteilung der Anwaltskosten allein auf die Antragsgegner in analogen Anwendung des § 100 Abs. 1 ZPO nach Köpfen (so das OLG Düsseldorf ZMR 2003, 228 ff nach juris) oder entsprechend § 16 Abs. 2 WEG (so KG ZMR 2006, 153 f nach juris, das wegen dieser Frage die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt hat) vorzunehmen ist.
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