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KG, 03.03.2003 - 24 W 15/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung in Wohnungseigentumssachen; Ablehnung der Kostenerstattung trotz erfolgreichem Beschlussanfechtungsverfahren; Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit; Statthaftigkeit einer weiteren außerordentlichen Beschwerde
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine weitere außerordentliche Beschwerde gegen Kostenentscheidung erster Instanz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss der weiteren Beschwerde gegen Kostenentscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 76 II 240/01
- LG Berlin, 08.11.2002 - 85 T 275/02
- KG, 03.03.2003 - 24 W 15/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 617
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 41/96
Zulässigkeit einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer …
Auszug aus KG, 03.03.2003 - 24 W 15/03
Voraussetzung hierfür wäre jedenfalls, dass die Erstbeschwerdeentscheidung des Landgerichts "greifbar gesetzwidrig" wäre, wohingegen es nicht ausreicht, dass lediglich die Ausgangsentscheidung erster Instanz "greifbar gesetzwidrig" ist (BGH NJW 1997, 744 = MDR 1997, 390). - BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus KG, 03.03.2003 - 24 W 15/03
Es kann dahinstehen, ob auch eine weitere außerordentliche Beschwerde in Betracht kommt, wenn etwa geltend gemacht wird, dass die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts greifbar gesetzwidrig sei (vgl. BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135).