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   KG, 03.03.2003 - 24 W 15/03   

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https://dejure.org/2003,9401
KG, 03.03.2003 - 24 W 15/03 (https://dejure.org/2003,9401)
KG, Entscheidung vom 03.03.2003 - 24 W 15/03 (https://dejure.org/2003,9401)
KG, Entscheidung vom 03. März 2003 - 24 W 15/03 (https://dejure.org/2003,9401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung in Wohnungseigentumssachen; Ablehnung der Kostenerstattung trotz erfolgreichem Beschlussanfechtungsverfahren; Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit; Statthaftigkeit einer weiteren außerordentlichen Beschwerde

  • Judicialis

    FGG § 20 a; ; FGG § 27 II; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine weitere außerordentliche Beschwerde gegen Kostenentscheidung erster Instanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss der weiteren Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 41/96

    Zulässigkeit einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer

    Auszug aus KG, 03.03.2003 - 24 W 15/03
    Voraussetzung hierfür wäre jedenfalls, dass die Erstbeschwerdeentscheidung des Landgerichts "greifbar gesetzwidrig" wäre, wohingegen es nicht ausreicht, dass lediglich die Ausgangsentscheidung erster Instanz "greifbar gesetzwidrig" ist (BGH NJW 1997, 744 = MDR 1997, 390).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus KG, 03.03.2003 - 24 W 15/03
    Es kann dahinstehen, ob auch eine weitere außerordentliche Beschwerde in Betracht kommt, wenn etwa geltend gemacht wird, dass die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts greifbar gesetzwidrig sei (vgl. BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135).
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