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   KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02   

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https://dejure.org/2004,5017
KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02 (https://dejure.org/2004,5017)
KG, Entscheidung vom 01.03.2004 - 24 W 158/02 (https://dejure.org/2004,5017)
KG, Entscheidung vom 01. März 2004 - 24 W 158/02 (https://dejure.org/2004,5017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Nutzungsentschädigung für die unberechtigte Inanspruchnahme einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Dachfläche; Berücksichtigung von Vorteilen, die auf wertsteigernden Investitionen des Schuldners oder seines Rechtsvorgängers beruhen; Rechtserweiterung durch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung für überbauten Dachraum

  • Judicialis

    WEG § 16 III; ; WEG § 22 I; ; BGB § 987; ; BGB § 990

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsentschädigung für überbauten Dachraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung für Nutzung von Gemeinschaftsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dachraum überbaut - Nutzungsentschädigung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 216
  • ZMR 2004, 377
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02
    Vorteile, die auf wertsteigernden Investitionen des Schuldners beruhen, bleiben unberücksichtigt (BGH NJW 1995, 2627, 2628; NJW 1992, 892; NJW 1990, 447, 450; Palandt/Bassenge, a.a.O., Rdnr. 7; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 100 Rdnr. 2).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02
    Vorteile, die auf wertsteigernden Investitionen des Schuldners beruhen, bleiben unberücksichtigt (BGH NJW 1995, 2627, 2628; NJW 1992, 892; NJW 1990, 447, 450; Palandt/Bassenge, a.a.O., Rdnr. 7; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 100 Rdnr. 2).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87

    Vergütungspflicht des Vermietens von Vervielfältigungsstücken bei

    Auszug aus KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02
    Die von ihr erzielte oder erzielbare Miete beruht daher zu einem Teil auf dem Besitz an dem Gemeinschaftseigentum und zu einem Teil auf den Investitionen, die nicht die Gemeinschaft finanziert hat (vgl. BGH NJW 1990, 450).
  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen

    Auszug aus KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02
    Durch tatsächliche Veränderungen der Wohnungsbegrenzungen tritt eine Rechtserweiterung nicht ein (vgl. KG, 18.7.2001, 24 W 7365/00, NZM 2001, 1127 = ZMR 2001, 849 = ZWE 2001, 554).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 160/90

    Gebrauchsvorteile eines Grundstücks

    Auszug aus KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02
    Vorteile, die auf wertsteigernden Investitionen des Schuldners beruhen, bleiben unberücksichtigt (BGH NJW 1995, 2627, 2628; NJW 1992, 892; NJW 1990, 447, 450; Palandt/Bassenge, a.a.O., Rdnr. 7; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 100 Rdnr. 2).
  • AG Bremen, 18.02.2011 - 29 C 62/10

    Zulässige Nutzung des Spitzbodens

    Es kommt daher nicht darauf an, dass nach einhelliger Ansicht bei einer unberechtigten Erweiterung einer Dachgeschosswohnung durch Erweiterung auf Gemeinschaftsflächen gem. § 987 Abs. 1 BGB lediglich eine Nutzungsentschädigung für unausgebautem Dachraum verlangt werden könnte (vgl. hierzu nur: KG, Beschluss vom 1. März 2004, NJOZ 2005, S. 2349 f.).
  • KG, 29.03.2004 - 24 W 242/02

    Wohnungseigentum: Vergleichsweise Regelung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Dasselbe gilt für eine Auslegung des Vergleichs etwa dahin, dass mit der Einmalzahlung etwa nur die bauliche Veränderung des Treppenhauskopfes im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG genehmigt wird (zu der Abgeltungsproblematik vgl. die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des Senats vom 1. März 2004 - 24 W 158/02 -).
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