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   KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02   

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https://dejure.org/2003,3715
KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02 (https://dejure.org/2003,3715)
KG, Entscheidung vom 26.03.2003 - 24 W 189/02 (https://dejure.org/2003,3715)
KG, Entscheidung vom 26. März 2003 - 24 W 189/02 (https://dejure.org/2003,3715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung zur Mängelbeseititigung; Antragsbefugnis des Miterben; Ungültigerklärung der Gesamt- und Einzelabrechnung ; Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung ; Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Bauträger ; Aufteilung der tatsächlichen Einnahmen ...

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 28 III; ; WEG § 28 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 28 Abs. 3; WEG § 28 Abs. 5
    Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung von Sonderbelastungen und Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 979 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 152
  • ZMR 2003, 874
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02
    In die Jahresgesamtabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (BayObLG NJW-RR 1992, 1431; BayObLG ZMR 2001, 561; Senat NJW-RR 1992, 845).

    Es kann von der Sache her geboten sein, dass bestimmte Ausgaben, die nur ein bestimmtes Sondereigentum oder einen bestimmten Wohnungseigentümer betreffen, zwar in die Gesamtabrechnung aufgenommen, dann jedoch nur diesem betreffenden Wohnungseigentümer zugeordnet werden (Senat NJW-RR 1992, 845).

  • KG, 17.01.2001 - 24 W 5898/00

    Keine Nichtigkeit eines Jahresabrechnungsbeschlusses bei Sonderbelastung eines

    Auszug aus KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02
    Ausgaben der Gemeinschaft, die nur einen Wohnungseigentümer betreffen, können in die Jahresgesamtabrechnung aufgenommen und vollständig in die Einzelabrechnung des betreffenden Wohnungseigentümers eingestellt und damit auch bestandskräftig festgelegt werden (Senat vom 17. Januar 2001, 24 W 5898/00, NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307).

    Ein solcher Abrechnungsbeschluss ist nur anfechtbar, nicht aber wegen Überschreitung der absoluten Beschlusskompetenz nichtig, weil die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sind, über die interne Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben abzurechnen (Senat NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307).

  • BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts - Inanspruchnahme des Bauträgers -

    Auszug aus KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob für die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger, der auch noch Wohnungseigentümer ist, wegen des inneren Zusammenhanges mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte gegeben ist, wie es das BayObLG (NJW-RR 2002, 882 = NZM 2002, 460 = ZMR 2002, 686) annimmt.
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02
    In die Jahresgesamtabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (BayObLG NJW-RR 1992, 1431; BayObLG ZMR 2001, 561; Senat NJW-RR 1992, 845).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 131/00

    Jahresgesamtabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

    Auszug aus KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02
    In die Jahresgesamtabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (BayObLG NJW-RR 1992, 1431; BayObLG ZMR 2001, 561; Senat NJW-RR 1992, 845).
  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 2 Wx 30/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Belastung eines einzelnen Miteigentümers mit aus

    Ausgaben des Verwalters aus der Gemeinschaftskasse im Rahmen der Instandhaltung gehören als tatsächliche Ausgaben in die Jahresabrechnung und können in der Einzelabrechnung ggf. nur auf den betroffenen Wohnungseigentümer umgelegt werden (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822; Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl., § 28, Rn. 14; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28, Rn 82, 83).

    Hat etwa ein Wohnungseigentümer einen Schaden angerichtet, darf diese Position in das Abrechnungswerk aufgenommen werden und dann vollständig auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt werden (KG, ZMR 2003, 874).

    Die richtige oder falsche Verteilung der in dem Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten ist kein Fall der absoluten Unzuständigkeit, die eine Nichtigkeit des Abrechnungsbeschlusses begründen könnte (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822).

  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiellrechtlich zutrifft oder umgekehrt aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) aufzubürden sind (teilweise Aufgabe von Senat ZMR 2003, 874).

    Eine materiellrechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Ausgabenposten im Beschlussanfechtungsverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 26.03.2003 abgelehnt und eine Teilungültigerklärung der Sonderbelastung in der betreffenden Einzelabrechnung verlangt (ZMR 2003, 874).

  • KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über Einzelabrechnungen;

    Hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge waren sämtliche Einzelabrechnungen für ungültig zu erklären; nach der nunmehr geänderten Rechtsauffassung des Senats ist im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den die Einzelabrechnungen aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem Wohnungseigentümer oder mehreren einzelnen Wohnungseigentümern aufzubürden sind (Beschluss vom 26.9.2005 - 24 W 123/04 -, in Abgrenzung zu KG - 24 W 189/02 - ZMR 2003, 874).
  • KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

    Im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats (ZMR 2003, 874 = KG-Report 2003, 197) hat das Landgericht die Sonderbelastung des Eigentümers der zwangsverwalteten Wohnung aus der Einzelabrechnung herausgenommen und die Eigentümergemeinschaft auf eine gesonderte gerichtliche Geltendmachung gegen den Eigentümer der Wohnung Nr. 5 verwiesen.
  • KG, 09.11.2005 - 24 W 67/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

    Im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats (ZMR 2003, 874 = KG-Report 2003, 197) hat das Landgericht die Sonderbelastung des Eigentümers der zwangsverwalteten Wohnung aus der Einzelabrechnung herausgenommen und die Eigentümergemeinschaft auf eine gesonderte gerichtliche Geltendmachung gegen den Eigentümer der Wohnung Nr. 5 verwiesen.
  • LG Hamburg, 10.07.2006 - 318 T 37/06

    Wohnungseigentum: Sonderbelastung in der Jahreseinzelabrechnung; Verwalterhandeln

    Hierzu hat das Kammergericht zunächst die Rechtsauffassung vertreten, dass die materielle Berechtigung dieser Sonderbelastung nicht im Anfechtungsverfahren zu prüfen sei (Beschluss vom 26.3.2003 - 24 W 189/02 in ZMR 2003, 874 f.).
  • AG Köln, 05.02.2019 - 215 C 70/18
    Anderenfalls wäre die Jahresabrechnung auch ein Mittel, um Gewährleistungs- oder sonstige Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer zu realisieren (KG Berlin, Beschl. v. 26.03.2003 - 24 W 189/02, zitiert nach juris; vgl. LG Köln, Beschl. v. 09.08.2018 - 29 S 123/18).
  • LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 48/10

    Beschluss über Einzelabrechnung: anfechtbar, nicht nichtig!

    Einzelabrechnungen, mit denen einem einzelnen Eigentümer zu Unrecht Ausgaben allein auferlegt worden sind, sind aber lediglich auf Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses hin für ungültig zu erklären; ein entsprechender Abrechnungsbeschluss ist also nur anfechtbar, nicht aber wegen Überschreitung der absoluten Beschlusskompetenz nichtig, weil die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sind, auch über die interne Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben abzurechnen (vgl. dazu KG, FGPrax 2003, 152).
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