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   OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05   

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https://dejure.org/2005,7014
OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05 (https://dejure.org/2005,7014)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2005 - 24 W 2/05 (https://dejure.org/2005,7014)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2005 - 24 W 2/05 (https://dejure.org/2005,7014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Maßgeblichkeit der Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs für die Zulässigkeit des Rechtswegs; Beweisaufnahme über Rechtswegzuständigkeit; "sic-non-Fall"; "et-et-Fall"; "aut-aut-Fall"

  • Judicialis

    GVG § 13; ; ArbGG § 2; ; ArbGG § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 § 3; GVG § 13
    Begründung des Zivilrechtsweges durch Behauptung eines Anspruchs auf Vermittlungsprovision - Arbeitsentgelt eines Berufsfußballspielers - Abschlussprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 23.05.1996 - 19 W 22/96

    Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit Ordentliche Gerichte -

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    a) Grundlage für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist grundsätzlich der Sachvortrag des Klägers, da er allein - vermittels des gestellten Antrags und der zur Unterstützung des Antrags vorgetragenen Tatsachen - den Streitgegenstand bestimmt (Gummer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 13 GVG Rn. 11 m.w.N.; OLG Köln, NJW 1997, 470).

    bb) Eine Beweisaufnahme über die Rechtswegzuständigkeit hält der Senat indes in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH sowie des 7. und des 19. Zivilsenats des OLG Köln weder für sachgerecht noch für erforderlich (BGH, NJW 1996, 3012 und NJW 1993, 1799, 1800; OLG Köln, OLGR 1993, 294 und NJW 1997, 470).

    Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der streitgegenständliche Anspruch doch aufgrund einer arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlage zu beurteilen ist, würde das angerufene ordentliche Zivilgericht diesen rechtlichen Gesichtspunkt gemäß § 17 Abs. 1 GVG bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben (so auch OLG Köln - 19. Zivilsenat - NJW 1997, 470).

  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Eine Rechtsnachfolge auf Grund eines Rechtsgeschäfts liegt z. B. auch dann vor, wenn der Begünstigte aus einem Arbeitsvertrag zu Gunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte gegen den Arbeitgeber Ansprüche geltend macht (vgl. BGHZ 16, 339, 340; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; OLG Düsseldorf MDR 1959, 1119).

    Grund für diese weite Auslegung des Begriffs der Rechtsnachfolge ist das Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes, eigentliche Streitigkeiten des Arbeitslebens auch prozessual den Arbeitsgerichten wegen ihrer auf diesem Gebiet bestehenden besonderen Sachkunde zuzuweisen (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 514; vgl. auch BGHZ 16, 339, 340; BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG NZA 2002, 230, 231).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    bb) Eine Beweisaufnahme über die Rechtswegzuständigkeit hält der Senat indes in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH sowie des 7. und des 19. Zivilsenats des OLG Köln weder für sachgerecht noch für erforderlich (BGH, NJW 1996, 3012 und NJW 1993, 1799, 1800; OLG Köln, OLGR 1993, 294 und NJW 1997, 470).

    Um Rechtswegerschleichungen zu begegnen, reicht es seiner Ansicht nach aus, wenn sich die behauptete Zuständigkeit schlüssig aus dem Klägervorbringen ergibt (BGH NJW 1996, 3012) und die nach dem Klägervortrag in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen nicht offensichtlich ausscheiden (so auch Gummer, a.a.O., § 13 Rn. 11).

  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    aa) Um der Gefahr der Rechtswegerschleichung wirksam zu begegnen, differenziert das Bundesarbeitsgericht daher zwischen drei Fallkonstellationen (vgl. BAG NZA 1997, 674; Kissel/Mayer, a.a.O., § 17 Rn. 20; Ziemann, MDR 1999, 513, 516): Sofern die Klage nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist, weil nämlich der Anspruch ausschließlich auf eine arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden kann ("sic-non-Fall", z. B. Kündigungsschutzklage), soll bereits der dahin gehende Vortrag des Klägers zur Begründung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten ausreichen.
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Grund für diese weite Auslegung des Begriffs der Rechtsnachfolge ist das Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes, eigentliche Streitigkeiten des Arbeitslebens auch prozessual den Arbeitsgerichten wegen ihrer auf diesem Gebiet bestehenden besonderen Sachkunde zuzuweisen (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 514; vgl. auch BGHZ 16, 339, 340; BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG NZA 2002, 230, 231).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    bb) Eine Beweisaufnahme über die Rechtswegzuständigkeit hält der Senat indes in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH sowie des 7. und des 19. Zivilsenats des OLG Köln weder für sachgerecht noch für erforderlich (BGH, NJW 1996, 3012 und NJW 1993, 1799, 1800; OLG Köln, OLGR 1993, 294 und NJW 1997, 470).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 6 W 36/04

    Rechtsweg für eine Schadenersatzklage des Arbeitgebers gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Im Hinblick darauf, dass im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren - anders als in dem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - ein Kostenerstattungsanspruch nicht gegeben ist (vgl. § 12a Abs. 1 ArbGG), kann das Interesse der Klägerin an der Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs angemessen mit der Höhe ihrer geschätzten erstinstanzlichen Anwaltskosten bewertet werden (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - 6 W 36/04; Gummer in Zöller, ZPO, 25. Auflage, 2005, § 17a GVG, Rn. 20).
  • BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96

    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Der Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 ArbGG ist nach allgemeiner Ansicht im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. nur BAG NZA 2002, 695; BAG NZA 1997, 1128; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Auflage, 2005, § 3 Rn. 2 - 3; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Auflage, 2005, § 3 Rn. 5; Grunsky, ArbGG, 6. Auflage, 1989, § 3 Rn. 4 - 6 a; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Eine Rechtsnachfolge auf Grund eines Rechtsgeschäfts liegt z. B. auch dann vor, wenn der Begünstigte aus einem Arbeitsvertrag zu Gunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte gegen den Arbeitgeber Ansprüche geltend macht (vgl. BGHZ 16, 339, 340; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; OLG Düsseldorf MDR 1959, 1119).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Gerade für Fälle, in denen Dritte in die Parteirolle geraten, will § 3 ArbGG gewährleisten, dass nicht Gerichte verschiedener Gerichtsbarkeiten über denselben Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis entscheiden müssen (BAG AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979 betr. Durchgriffshaftung).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    In derartigen Fällen ist entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso OLG Köln, VersR 1996, 1564; OLGR 2005, 685, 688; OLG Dresden, aaO; Kluth, NJW 1999, 342, 344; Musielak/Wittschier, ZPO, 7. Aufl., § 17a GVG Rdnr. 13; wohl auch Zöller/Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 13 GVG Rdnr. 54) nicht allein der Sachvortrag der klagenden Partei Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    In derartigen Fällen ist entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso OLG Köln, VersR 1996, 1564; OLGR 2005, 685, 688; OLG Dresden, a.a.O.; Kluth, NJW 1999, 342, 344; Musielak/Wittschier, ZPO, 7. Aufl., § 17a GVG Rdnr. 13; wohl auch Zöller/Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 13 GVG Rdnr. 54) nicht allein der Sachvortrag der klagenden Partei Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
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