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   KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97   

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https://dejure.org/1998,7690
KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97 (https://dejure.org/1998,7690)
KG, Entscheidung vom 04.03.1998 - 24 W 26/97 (https://dejure.org/1998,7690)
KG, Entscheidung vom 04. März 1998 - 24 W 26/97 (https://dejure.org/1998,7690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formerfordernisse bei der Einlegung der fristgebundenen Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formerfordernisse bei der Einlegung der fristgebundenen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 352/95
  • LG Berlin - 85 T 201/96
  • KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 580
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 06.03.1991 - BReg. 2 Z 159/90

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Miteigentümer auf Duldung ;

    Auszug aus KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97
    Im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels oder innerhalb der Rechtsmittelfrist muß jedoch entweder aus dem Inhalt der Rechtsmittelschrift oder aus sonstigen bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Erklärungen des Rechtsmittelführers oder seines Verfahrensbevollmächtigten erkennbar sein, für wen das Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. BGHZ 8, 299 = NJW 1953, 624; BayObLG, WuM 1991, 313 f.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 13. Aufl., § 21 Rdn. 11; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 7. Aufl., § 45 Rdn. 34).
  • BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52

    Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde

    Auszug aus KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97
    Im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels oder innerhalb der Rechtsmittelfrist muß jedoch entweder aus dem Inhalt der Rechtsmittelschrift oder aus sonstigen bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Erklärungen des Rechtsmittelführers oder seines Verfahrensbevollmächtigten erkennbar sein, für wen das Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. BGHZ 8, 299 = NJW 1953, 624; BayObLG, WuM 1991, 313 f.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 13. Aufl., § 21 Rdn. 11; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 7. Aufl., § 45 Rdn. 34).
  • BGH, 05.02.1965 - V ZB 12/64

    Verfahrensunterbrechung nach Mandatsniederlegung

    Auszug aus KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97
    War das seiner Verfahrensvollmacht zugrundeliegende Mandat, das er mit seinem Meldeschriftsatz vom 23. November 1995 dem Gericht angezeigt hatte, im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung gekündigt, konnte der Anwalt gegenüber dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten noch so lange rechtswirksam Prozeßhandlungen für die Beteiligten zu II. 1. bis 7. vornehmen, bis das Gericht oder die Verfahrensbeteiligten von dem Erlöschen der Verfahrensvollmacht Kenntnis erlangten (§ 87 Abs. 2 ZPO entsprechend; vgl. BGHZ 43, 135, 137 = NJW 1965, 1019; BGH, VersR 1990, 328 f.).
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZR 167/78

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Beitritt des potentiellen außerehelichen

    Auszug aus KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97
    Eine etwaige Rücknahme der Erstbeschwerde durch die Beteiligten zu II. 1. bis 7. müßte der Beteiligte zu III. 2. als unselbständiger Streitgehilfe hinnehmen; eine solche Rücknahme würde auch zu einer Beendigung der Nebenintervention des Beteiligten zu III. 2. führen, da dieser - wie bereits ausgeführt worden ist - eine zulässige Erstbeschwerde nicht eingelegt hat (vgl. hierzu BGHZ 76, 301 = NJW 1980, 1693; BGH, NJW 1993, 2944 ).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97
    Eine etwaige Rücknahme der Erstbeschwerde durch die Beteiligten zu II. 1. bis 7. müßte der Beteiligte zu III. 2. als unselbständiger Streitgehilfe hinnehmen; eine solche Rücknahme würde auch zu einer Beendigung der Nebenintervention des Beteiligten zu III. 2. führen, da dieser - wie bereits ausgeführt worden ist - eine zulässige Erstbeschwerde nicht eingelegt hat (vgl. hierzu BGHZ 76, 301 = NJW 1980, 1693; BGH, NJW 1993, 2944 ).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 106/89

    Berufungsrücknahme - Mandatskündigung - Berufungsfrist - Fristversäumnis -

    Auszug aus KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97
    War das seiner Verfahrensvollmacht zugrundeliegende Mandat, das er mit seinem Meldeschriftsatz vom 23. November 1995 dem Gericht angezeigt hatte, im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung gekündigt, konnte der Anwalt gegenüber dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten noch so lange rechtswirksam Prozeßhandlungen für die Beteiligten zu II. 1. bis 7. vornehmen, bis das Gericht oder die Verfahrensbeteiligten von dem Erlöschen der Verfahrensvollmacht Kenntnis erlangten (§ 87 Abs. 2 ZPO entsprechend; vgl. BGHZ 43, 135, 137 = NJW 1965, 1019; BGH, VersR 1990, 328 f.).
  • KG, 31.03.1993 - 24 W 3237/92
    Auszug aus KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97
    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die im Zivilprozeß an die Inhaltsklarheit des fristgebundenen Rechtsmittels zu stellenden Anforderungen auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit im WEG -Verfahren bei Einlegung der fristgebundenen Erst- und Rechtsbeschwerde gelten (vgl. Senat, Beschluß vom 31. März 1993 - 24 W 3237/92 -, OLGZ 1994, 157 = WE 1993, 222 = WuM 1993, 433 = K-Report 1993, 45).
  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 89/08

    Kein zwingender Leitbildcharakter gesetzlicher WEG -Bestimmungen über

    Nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung im Bereich des Stimmrechts (vgl. BGH FGPrax 2003, 13 = NJW 2002, 3704; BayObLG NJW-RR 1997, 1305 = ZMR 1997, 369; KG FGPrax 1998, 135 = NZM 1998, 520; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 775) kann nicht von einer Begrenzung der Dispositivität der gesetzlichen Regelung ausgegangen werden.
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04

    Folgen der Einberufung einer WE-Versammlung außerhalb der Voraussetzungen des §

    Auch die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner ist als selbständiges Rechtsmittel zulässig, weil die Rechtsmittelschrift ihres Bevollmächtigten, jedenfalls in Zusammenschau mit den Akten, noch innerhalb der 2-wöchigen-Frist nach § 29 Abs. 4 FGG i.V.m. § 22 Abs. 1 FGG die Rechtsmittelführer hinreichend erkennen ließ (vgl. KG FGPrax 1998, 135/136; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 29 Rn. 32).
  • LG Mönchengladbach, 08.08.2019 - 5 T 37/19

    Beschwerden von Aktivisten zurückgewiesen: Keine anonymen Rechtsmittel gegen

    Im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels, jedenfalls aber bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist, muss deshalb entweder aus dem Inhalt der Rechtsmittelschrift oder aus sonstigen bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Erklärungen des Rechtsmittelführers oder seines Verfahrensbevollmächtigten erkennbar sein, für wen das Rechtsmittel eingelegt wird (allg. Auffassung, vgl. Keidel/ Sternal , FamFG, 29. Aufl. 2017, § 64 Rn. 28; BeckOK FamFG/ Obermann , 31. Edition Stand 01.07.2019, § 64 Rn. 19; Althammer , Familienrecht, 6. Aufl. 2015, § 64 FamFG Rn. 6; MüKo-FamFG/ Fischer , 3. Aufl. 2018, § 64 Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 24.8.2010 - 10 UF 130/10, BeckRS 2010, 25585; zum FGG BGH, Beschl. v. 13.1.1953 - IV ZB 94/52, NJW 1953, 624; KG, Beschl. v. 4.3.1998 - 24 W 26/97, NZM 1998, 580; entsprechend zum Rechtsmittel im Zivilprozess BGH, Beschl. v. 24.7.2013 - XII ZB 56/13, NJW-RR 2013, 1278; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371; Beschl. v. 29.6.1956 - V ZR 20/56, NJW 1956, 1600).
  • KG, 17.08.2021 - 22 W 45/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Anmeldung eines

    Allerdings reicht es aus, wenn aus der Beschwerdeschrift oder aus sonstigen innerhalb der Frist abgegebenen Erklärungen hervorgeht oder sich durch Auslegung (§ 26 FamFG) ermitteln lässt, für wen das Rechtsmittel eingelegt worden ist (BGH, Beschluss vom 13.1.1953 - IV ZB 94/52; KG, Beschluss vom 04. März 1998 - 24 W 26/97 -, juris, Rn. 7; OLG Celle, Beschluss vom 24. August 2010 - 10 UF 130/10 -, juris, Rn. 6; Keidel - Sternal, 20. Aufl. 2020, § 64 FamFG, Rn. 28).
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