Rechtsprechung
   KG, 31.05.2007 - 24 W 276/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8550
KG, 31.05.2007 - 24 W 276/06 (https://dejure.org/2007,8550)
KG, Entscheidung vom 31.05.2007 - 24 W 276/06 (https://dejure.org/2007,8550)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 24 W 276/06 (https://dejure.org/2007,8550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentumswohnung darf nicht als Ferienwohnung vermietet werden, §§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB; 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 und 2 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige gewerbliche Vermietung von Wohnungseigentum bei unternehmerischer Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pensionsartige Nutzung einer Wohnung: Unterlassungsanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigentumswohnung kann nicht so einfach an Touristen vermietet werden

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vermietung an Feriengäste

  • schlawien-naab.de PDF (Kurzinformation)

    Nutzung von Wohnraum zu touristischen Zwecken

  • schlawien-naab.de PDF (Kurzinformation)

    Wohnungsnutzungen von kurzer Dauer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer darf Eigentumswohnung nicht an Feriengäste vermieten - Gewerbliche kurzzeitige Vermietung ist keine Wohnungsnutzung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG: Vermietung an Touristen zustimmungspflichtig? (IMR 2008, 57)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 406
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
    Auszug aus KG, 31.05.2007 - 24 W 276/06
    Die pensionsartige Nutzung der Wohnung durch den Antragsgegner rechtfertigt bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise die Annahme, dass die Nutzung über eine solche zu Wohnzwecken hinausgeht (OLG Saarbrücken ZMR 2006, 554 ff m.w.N.; KG NJW 1992, 3045) und für die anderen Miteigentümer Nachteile begründet, die über die mit einer zulässigen Wohnnutzung einhergehenden Nachteile hinausgehen und die von ihnen auch nicht gemäß § 14 Nr. 1 WEG im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens in der Wohnanlage hinzunehmen sind.
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu

    Auszug aus KG, 31.05.2007 - 24 W 276/06
    Die pensionsartige Nutzung der Wohnung durch den Antragsgegner rechtfertigt bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise die Annahme, dass die Nutzung über eine solche zu Wohnzwecken hinausgeht (OLG Saarbrücken ZMR 2006, 554 ff m.w.N.; KG NJW 1992, 3045) und für die anderen Miteigentümer Nachteile begründet, die über die mit einer zulässigen Wohnnutzung einhergehenden Nachteile hinausgehen und die von ihnen auch nicht gemäß § 14 Nr. 1 WEG im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens in der Wohnanlage hinzunehmen sind.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach einer von dem Berufungsgericht geteilten Ansicht ist das nicht der Fall (KG ZMR 2007, 803, 804 f.; 2008, 406, 407; OLG Saarbrücken NZM 2006, 588, 589; AG Lübeck, Urt. v. 28. November 2008, 35 C 22/08, juris).
  • LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14

    Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw.

    Dort hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass - wenn die Teilungserklärung nicht anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben- die Vermietung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung Teil der zulässigen Wohnnutzung sein kann (so BGH, ZWE 2010, 130; ebenso BayObLG für Wohnanlagen in Fremdenverkehrsgebieten BayObLGZ 1982, 9, 14; BayObLGZ 1978, 305, 308; a. A. dagegen LG Berlin, Urteil vom 8.5.2009, Az.: 55 S 235/08; KG ZMR 2008, 406; LG Hamburg, ZMR 2010, 226).
  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen die vorgegebene Nutzung zu Wohnzwecken durch

    Die Kammer folgt der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Wohnnutzung durch das auf Dauer angelegte Bewohnen durch denselben Nutzer geprägt ist, der an seiner baulichen und sozialen Umgebung ein Mindestmaß an Interesse aufbringt und seine Haushaltsführung mehr oder weniger selbst gestaltet (KG, ZMR 2008, 406 - Berlin-Touristen; OLG Saarbrücken, ZMR 2006, 554 - Boarding-Haus-System).

    Da die obergerichtliche Rechtsprechung in erster Linie auf den kurzen Zeitabstand zwischen den Nutzerwechseln abstellt, kommt es für die Qualifizierung, ob eine Wohnnutzung vorliegt, nicht entscheidend darauf an, ob die Klägerin gewerblich handelt, d.h. sich aus der Vermietung eine berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen beabsichtigt, wobei die Vermietung einen Umfang an unternehmerischer Tätigkeit erfordert, der über die übliche Verwaltungsarbeit eines Hauseigentümers hinausgeht (vgl. KG, ZMR 2008, 406).

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09

    Beschluss der Wohnungseigentümer über ein Verbot der Hundehaltung: Außenwirkung

    Die Kammer weicht durch ihre Entscheidung auch nicht von weiterer höchstrichterlicher oder obergerichtlicher Rechtsprechung ab (vgl. etwa Kammergericht Berlin 4. Zivilsenat, Urteil vom 21.3.2006 (Mieter muss Rückbaumaßnahmen nach § 1004 BGB dulden, nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft den störenden Wohnungseigentümer auf Beseitigung in Anspruch genommen haben), BGH 5. Zivilsenat 1.12.2006, Az. 5 ZR 112/06 (ein Wohnungseigentümer kann einen Mieter unmittelbar nach § 1004 BGB in Anspruch nehmen, wenn der Zustand seiner Wohnung den klagenden Wohnungseigentümer beeinträchtigt und diese Beeinträchtigung auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers der vermieteten Einheit zurückgeht), Kammergericht Berlin, 24. Zivilsenat, Beschluss vom 31.5.2007, 24 W 276/06 (Verpflichtung des Wohnungseigentümers, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen, wenn im Rahmen der Teilungserklärung eine reine Wohnnutzung festgeschrieben ist), BGH, 12. Zivilsenat, 18.1.1995, Az. XII ZR 30/93 (Vermietung einer Gewerbeeinheit durch einen Sondereigentümer zum Betrieb einer Gaststätte trotz Kenntnis, dass die Nutzung als Gaststätte nach der Teilungserklärung unzulässig ist und dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer diese Nutzung nicht hinzunehmen bereit ist).
  • LG Karlsruhe, 07.04.2009 - 11 S 56/08

    Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem vom Kammergericht (ZMR 2008, 406) entschiedenen Fall, weil der dortige Beklagte für mehrere Wohnungen eine gewerbliche Zimmervermittlung betrieb, wozu er ein Gewerbe angemeldet hatte und eine Angestellte beschäftigte.
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