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   KG, 15.02.1988 - 24 W 3007/87   

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https://dejure.org/1988,3091
KG, 15.02.1988 - 24 W 3007/87 (https://dejure.org/1988,3091)
KG, Entscheidung vom 15.02.1988 - 24 W 3007/87 (https://dejure.org/1988,3091)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 1988 - 24 W 3007/87 (https://dejure.org/1988,3091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Wohngeldes an den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Befreiung von Verbindlichkeiten durch die Veräußerung von Wohungseigentum; Anspruch eines ausscheidenden Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Instandhaltungsrücklageanteil; Übergang auf Erwerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 844
  • ZMR 1988, 272
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die Wohnungseigentümer Teilhaber zu Bruchteilen (BayObLGZ 1984, 198, 207; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 21 Rdn. 31 und § 28 Rdn. 126; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn. 25; Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 31) oder zur gesamten Hand sind (BayObLG ZMR 1995, 130, 132; KG NJW-RR 1988, 844; KG OLGZ 1991, 172, 173; ZMR 1994, 277, 279; Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 155, 157).
  • OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13

    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Abweichung des Werts der

    Dieser Auslegung steht auch nicht entgegen, dass die Berechtigung an der Instandhaltungsrücklage gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Rechtsprechung auch ungeachtet des erwähnten rechtsgeschäftlichen Forderungsübergangs kraft Gesetzes mit Übertragung des Eigentums an der Wohnung auf den Erwerber übergeht, was aus § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG in Verbindung mit § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG hergeleitet wird (vgl. dazu Kammergericht, Beschluss vom 15.02.1988 - 24 W 3007/87, NJW-RR 1988, 844 f., str.).
  • OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01

    Grundstücksverwertung; Vorabbefriedigung aus dem Versteigerungserlös; Verteilung

    Dies ist zutreffend, da jedenfalls im Fall der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums der Anteil an der Instandhaltungsrücklage nicht mit auf den Erwerber übergeht (vgl. KG Berlin, OLGZ 302, BayObLGZ 1984, 198), während im Fall der Veräußerung des Wohnungseigentums streitig ist, ob die Instandhaltungsrücklage mit übergeht (s. BayObLG 1984, 198 ff.; KG NJW-RR 1988, 844).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 12/98

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen den Verwalter

    Im Falle eines Eigentümerwechsels verbleibt der Anteil am Verwaltungsvermögen also nicht in der Hand des Veräußerers, sondern er geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über (vgl. bezüglich der Instandhaltungsrücklage KG NJW-RR 1988, 844).
  • KG, 18.08.1993 - 24 W 7292/92

    Keine Erwerberhaftung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer

    Nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1988, 844 = ZMR 1988, 272 = WE 1988, 132 = DWE 1989, 17) ist dieses Verwaltungsvermögen dinglich dem jeweiligen Grundbuchstand kongruent (ebenso Barmann, Wohnungseigentum, Kurzlehrbuch 1991, Rdnr. 441; anders wohl BayObLGZ 1984, 198 mit zustimmender Anmerkung Weitnauer ZfBR 1985, 181).
  • LG Düsseldorf, 25.08.1993 - 9 O 231/93

    Zahlungsansprüche gegen den Käufer von Sondereigentum einer WEG-Gemeinschaft

    Die von dem Kläger insoweit angeführte Entscheidung des Kammergerichtes vom 15.12.1988 (in NJW-RR 88, 844 ff) stützt seinen Standpunkt nicht.
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