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   KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07   

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https://dejure.org/2007,4954
KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07 (https://dejure.org/2007,4954)
KG, Entscheidung vom 02.07.2007 - 24 W 34/07 (https://dejure.org/2007,4954)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 24 W 34/07 (https://dejure.org/2007,4954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beendigung eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Zurücknahme des Klageantrags; Auslegung der Erklärung "werde die Anträge und Beschwerden nicht weiter verfolgen noch führen" als Zurücknahme des verfahrenseinleitenden Antrags; Zurücknahme ...

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § ... 14 Nr. 1; ; WEG § 14 Nr. 2; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; ZPO § 5; ; ZPO § 240; ; ZPO § 249 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG : Unzulässige Gewerbliche Nutzung von Sonder- und Teileigentum - Wirksamkeit der Antragsrücknahme bei unterbrochenem Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbrechung des Verfahrens wg. Insolvenz des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die hotelmäßige Nutzung einer Eigentumswohnung ist unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbliche hotelähnliche Nutzung ist keine Wohnnutzung! (IMR 2007, 356)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 803
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 17.12.1997 - 24 W 2520/96
    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    Nach der Gegenauffassung ist es im Hinblick auf die Ausgestaltung des Wohnungseigentumsverfahrens als echtes Streitverfahren und die materielle Rechtskraft, die in ihm ergangenen Entscheidungen zukommt, gerechtfertigt, in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 1 ZPO eine Antragsrücknahme ohne Einwilligung des Antragsgegners nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zuzulassen, es sei denn, dass - wie in Beschlussanfechtungsverfahren nach Ablauf der Anfechtungsfrist - ein erneutes Verfahren unzulässig wäre (vgl. zu Vorstehendem Senat WE 1988, 62; ZMR 1998, 656 Rdn.16 nach juris; BayObLG ZMR 2001, 989/990; Bärmann/Pick/ Merle, WEG, 9.Aufl., § 44 Rdn.92, jew. m.w.N.).

    Bei der Zurücknahme eines Antrags oder Rechtsmittels hat regelmäßig derjenige, der das (Rechtsmittel-) Verfahren in Gang gesetzt hat, gemäß § 47 Satz 1 WEG die Gerichtskosten zu tragen, wenn nicht besondere Umstände, die zur Zurücknahme des Antrags oder des Rechtsmittels geführt haben, eine andere Entscheidung nach billigem Ermessen rechtfertigen (vgl. Senat ZMR 1998, 656; BayObLG ZWE 2001, 155/156 m.w.N.).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    Wird die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung des Tenors in vollständiger Form der Geschäftsstelle übergeben, so ist gemäß § 27 Abs. 1 S.2 FGG in Verbindung mit § 547 Nr. 6 ZPO die Entscheidung als nicht mit Gründen versehen anzusehen und auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben (vgl. - im Anschluss an GemS-OGB NJW 1993, 2603 - Senat WE 1994, 216; NZM 2005, 429, Rdn.4 nach juris; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O. Vorbem. §§ 8-18 Rdn.17 m.w.N.).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    Maßgebend für deren Bewertung ist gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG sowohl das Interesse der Antragstellerseite an der Unterlassung als auch dasjenige der Antragsgegnerseite an der Möglichkeit der Fortsetzung der beanstandeten Nutzung (vgl. BayObLG ZMR 2001, 556 Rdn.23 nach juris; KK-WEG/Abramenko, § 48 Rdn.17, S.670 m.w.N.) Die abweichende Ansicht des Senats, nach der es allein auf das Interesse der Antragstellerseite ankam (vgl. WE 1993, 223; ebenso Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 48 Rdn.40) wird nicht aufrechterhalten, weil sie mit der Regelung des § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG nicht vereinbar ist (vgl. BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    Vielmehr haften mehrere Kostenschuldner im Außenverhältnis zu den Kostengläubigern grundsätzlich analog § 100 Abs. 1 ZPO nach Kopfteilen (vgl. BGH NJW 2007, 1869/1872 Rdn.20 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    Nach wohl herrschender Auffassung erfolgt bei einer subjektiven Klagen- bzw. Antragshäufung, d.h. wenn mehrere Kläger oder Antragsteller ein identisches Unterlassungsbegehren verfolgen, keine Zusammenrechnung, sondern ist vom höchsten Interesse eines Klägers oder Antragstellers auszugehen und für jeden weiteren ein Zuschlag in der Höhe vorzunehmen, der seinem Interesse an einer eigenen Titulierung des Anspruchs entspricht (vgl. BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse - Rdn.6 nach juris; KG - 5.ZS. - KGR 1999, 344; Zöller/Herget, a.a.O. § 3 Rdn.16 Stichwort "Unterlassung", jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    Der Gegner kann sie ausdrücklich oder stillschweigend genehmigen (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1952, 507; 1969, 48/49; Zöller/Greger a.a.O. § 249 Rdn.4 m.w.N.).
  • KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Beschlussanfechtungsverfahrens

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    In Wohnungseigentumsverfahren als echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 240 Satz 1 ZPO jedoch entsprechende Anwendung, wenn Verfahrensgegenstand ein Individualanspruch des insolventen Antragstellers bzw. eine Individualschuld des insolventen Antragsgegners ist und die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. zu Vorstehendem Senat ZMR 2005, 647/648; OLG Frankfurt ZMR 2005, 145; Palandt/Bassenge, BGB, 66.Aufl., WEG, § 43 Rdn.17; KK-WEG/Abramenko, vor §§ 43 ff. Rdn.57; Zöller/Greger, ZPO, 26.Aufl. § 240 Rdn.2).
  • BayObLG, 20.06.2001 - 2Z BR 12/01

    Anspruch eines Wohnungseigentümers, bestimmte Punkte in die Tagesordnung der

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    Nach der Gegenauffassung ist es im Hinblick auf die Ausgestaltung des Wohnungseigentumsverfahrens als echtes Streitverfahren und die materielle Rechtskraft, die in ihm ergangenen Entscheidungen zukommt, gerechtfertigt, in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 1 ZPO eine Antragsrücknahme ohne Einwilligung des Antragsgegners nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zuzulassen, es sei denn, dass - wie in Beschlussanfechtungsverfahren nach Ablauf der Anfechtungsfrist - ein erneutes Verfahren unzulässig wäre (vgl. zu Vorstehendem Senat WE 1988, 62; ZMR 1998, 656 Rdn.16 nach juris; BayObLG ZMR 2001, 989/990; Bärmann/Pick/ Merle, WEG, 9.Aufl., § 44 Rdn.92, jew. m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 86/86

    Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme trotz Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    Prozesshandlungen, die gegenüber dem Gericht erklärt werden müssen, sind dagegen trotz der Unterbrechung voll wirksam (vgl. BGHR ZPO § 249 Abs. 2, Prozesshandlung 1 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03

    Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
    In Wohnungseigentumsverfahren als echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 240 Satz 1 ZPO jedoch entsprechende Anwendung, wenn Verfahrensgegenstand ein Individualanspruch des insolventen Antragstellers bzw. eine Individualschuld des insolventen Antragsgegners ist und die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. zu Vorstehendem Senat ZMR 2005, 647/648; OLG Frankfurt ZMR 2005, 145; Palandt/Bassenge, BGB, 66.Aufl., WEG, § 43 Rdn.17; KK-WEG/Abramenko, vor §§ 43 ff. Rdn.57; Zöller/Greger, ZPO, 26.Aufl. § 240 Rdn.2).
  • BayObLG, 02.11.2000 - 2Z BR 69/00

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach einer von dem Berufungsgericht geteilten Ansicht ist das nicht der Fall (KG ZMR 2007, 803, 804 f.; 2008, 406, 407; OLG Saarbrücken NZM 2006, 588, 589; AG Lübeck, Urt. v. 28. November 2008, 35 C 22/08, juris).
  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19

    Streitwert für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen

    Dass vorliegend inhaltsgleiche Unterlassungsansprüche von mehreren Klägern geltend gemacht werden, die insofern nicht Gesamtgläubiger sind, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dadurch zu berücksichtigen, dass für jeden Kläger ein geringer Zuschlag anzusetzen ist, der seinem Interesse entspricht, den Unterlassungstitel selbständig geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 05. März 1998 - I ZR 185/95 -, juris; Senat, Urteil vom 24.1.2013; KG Berlin, Beschluss vom 02. Juli 2007 - 24 W 34/07 -, juris).
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Der Zustimmung der Antragsgegner bedurfte es dazu nicht; insoweit ist in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO die Wirkungslosigkeit der Beschlüsse des Landgerichts und des Amtsgerichts auszusprechen (vgl. dazu im Einzelnen den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss des Senats vom 2.Juli 2007 - 24 W 34/07 - m.w.N.).
  • AG Konstanz, 30.04.2008 - 12 C 2/08

    Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einer Feriengegend in einer Wohnanlage mit 24 Wohnungen verstößt nicht gegen die Zweckbestimmung "Wohnung" der Teilungserklärung und ist somit keine unzulässige Gebrauchsausübung ( Abweichung von OLG Stuttgart NJW 1992, 3046, OLG Saarbrücken NZM 2006, 588 und KG ZMR 2007, 803).

    Im Ergebnis wird hier jedoch den beiden genannten Gerichtsentscheidungen (sowie Staudinger, Kommentar zum WEG, § 13, 85) gefolgt und nicht der Gegenauffassung (OLG Stuttgart NJW 1992, 3046, OLG Saarbrücken NZM 2006, 588 und KG ZMR 2007, 803).

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