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   KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01   

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https://dejure.org/2003,3869
KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01 (https://dejure.org/2003,3869)
KG, Entscheidung vom 14.05.2003 - 24 W 341/01 (https://dejure.org/2003,3869)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 24 W 341/01 (https://dejure.org/2003,3869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen zur Einsetzung einer Notverwaltung ; Verwalterbestellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ; Amtszeit des gerichtlichen Notverwalters; mehrheitliche Abberufung des Notverwalters

  • Judicialis

    WEG § 21 IV; ; WEG § 26 III; ; WEG § 43 I Nr. 3; ; WEG § 44 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitrahmen für Notverwalterbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dauer der Notverwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1311
  • NZM 2003, 808
  • FGPrax 2003, 156
  • ZMR 2003, 780
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01

    Abberufung des ür die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens im Wege einstweiliger

    Auszug aus KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01
    Demgemäß kann auch ein für die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens im Wege einstweiliger Anordnung gemäß § 44 Abs. 3 WEG bestellter Notverwalter nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer abberufen werden (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 612 = ZWE 2002, 373 = DWE 2002, 67).
  • KG, 25.07.1990 - 24 W 3464/90
    Auszug aus KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01
    Damit setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner früheren Entscheidung vom 25. Juli 1990 (OLGZ 1990, 432 = MDR 1990, 1018 = DWE 1990, 115 = GE 1991, 305).
  • BayObLG, 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88

    Antrag auf Abberufung eines Verwalters von gemeinschaftlichem Wohneigentum;

    Auszug aus KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01
    Da der Richter gemäß § 43 Abs. 2 WEG eine Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen hat, ist er auch bei einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer lediglich zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, sondern kann, insbesondere wenn tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Gruppen von Wohnuhgseigentümern bestehen, auch unmittelbar einen Verwalter bestellen (vgl. BayObLGZ 1987, 66 = NJW-RR 1987; BayObLG NJW-RR 1989, 461).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01
    Da der Richter gemäß § 43 Abs. 2 WEG eine Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen hat, ist er auch bei einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer lediglich zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, sondern kann, insbesondere wenn tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Gruppen von Wohnuhgseigentümern bestehen, auch unmittelbar einen Verwalter bestellen (vgl. BayObLGZ 1987, 66 = NJW-RR 1987; BayObLG NJW-RR 1989, 461).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine

    Damit hat sich der Gesetzgeber nicht nur der zum bisherigen Recht schon bestehenden herrschenden Meinung angeschlossen, das Wohnungseigentumsgericht sei bei einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, sondern könne zur Verwirklichung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung nach billigem Ermessen unmittelbar einen Verwalter bestellen (BayObLG NJW-RR 1989, S. 461 f.; BayObLG ZMR 1999, S. 495 ff.; KG ZMR 2003, S. 780 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2009 - 8 U 159/08

    Schallschutz zwischen Eigentumswohnungen zu gering: Rückabwicklung!

    2 Z 49/88">NJW-RR 1989, 461; OLG Düsseldorf NZM 2008, 452, 453; KG NZM 2003, 808; s. auch Palandt/Bassenge BGB 68. Auflage, § 21 WEG Rdn. 12 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 4 U 148/05

    Pflichtverletzung eines Streithelfers aus dem Steuerberaterverhältnis und

    Dementsprechend entfaltet der Haftungsprozess diesbezüglich keine Bindungswirkung für den Deckungsprozess (BGH NJW-RR 2003, 1311 (1312); OLG Hamm VersR 2004, 727, 728).
  • AG Berlin-Wedding, 17.01.2008 - 22a C 259/07

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsausschluss bei der Verwalterbestellung; Bestellung

    In einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag ist das Gericht aber nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, vielmehr kann es zur Verwirklichung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung nach billigem Ermessen unmittelbar einen Verwalter bestellen (OLG Düsseldorf, ZMR 2007, 878; KG ZMR 2003, 780).
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