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   KG, 07.07.2003 - 24 W 367/02   

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https://dejure.org/2003,4431
KG, 07.07.2003 - 24 W 367/02 (https://dejure.org/2003,4431)
KG, Entscheidung vom 07.07.2003 - 24 W 367/02 (https://dejure.org/2003,4431)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - 24 W 367/02 (https://dejure.org/2003,4431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch ; Zulässigkeit der Streitverkündung und Nebenintervention im selbstständigen Beweisverfahren ; Streitverkündung und Nebenintervention im selbstständigen Beweisverfahren ; Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Abänderung der Kostenentscheidung zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 494 a II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a Abs. 2
    Kostenerstattung bei Insolvenz des Antragsgegners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klageerhebung gemäß § 494a Abs. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren und Insolvenz des Antragsgegners: Antrag auf Klageerhebung gemäß § 494a Abs. 1 ZPO grundsätzlich unzulässig! (IBR 2003, 1143)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 157
  • BauR 2004, 1037
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZB 14/02

    Antrag auf Klageerhebung nach Beseitigung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus KG, 07.07.2003 - 24 W 367/02
    Allerdings ist inzwischen auch entschieden, dass für einen Antrag nach § 494 a Abs. 2 ZPO kein Raum ist, wenn der Antrag auf Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO unzulässig ist, weil die im selbstständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel unstreitig beseitigt worden sind (BGH NJW-RR 2003, 454).

    Da die Aufforderung nach § 494 a Abs. 1 ZPO derzeit sinnlos ist, ist auch für die Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO zu Gunsten der Streithelferin der Antragsgegnerin kein Raum (analog BGH NJW-RR 2003, 454).

  • OLG Rostock, 10.06.1996 - 4 W 81/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung ohne Klage zur Hauptsache

    Auszug aus KG, 07.07.2003 - 24 W 367/02
    Abgesehen von den vorstehenden Erwägungen ist ferner auf die beachtliche Rechtsauffassung des OLG Rostock (Baurecht 1997, 169) hinzuweisen, wonach ein anerkennenswerter Grund zur Abstandnahme vom Hauptsacheprozess auch darin liegen kann, dass die Gegenseite vermögenslos und insolvent geworden ist.
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus KG, 07.07.2003 - 24 W 367/02
    Streitverkündung und Nebenintervention im selbstständigen Beweisverfahren sind zulässig (vgl. BGHZ 134, 190 = NJW 1997, 859).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Aus diesen Erwägungen wird der prozessuale Kostenerstattungsanspruch grundsätzlich als pfändbar erachtet (RGZ 145, 13, 15; Musielak/Wolst, aaO Rn. 14 vor § 91; Musielak/Becker, aaO § 829 Rn. 37; MünchKomm-ZPO/Giebel, aaO; Zöller/Herget, aaO; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz 4. Aufl. § 829 Rn. 7; Stein/Jonas/Bork, aaO Rn. 15 vor § 91; Stein/Jonas/Brehm, aaO § 829 Rn. 6; Hk-ZPO/Gierl, aaO Rn. 12 vor §§ 91 bis 107; Thomas/Putzo/Hüßtege, aaO Rn. 9 vor § 91; Ganter, aaO S. 108; ebenso im Ergebnis BGH, Urt. v. 21. April 1988, aaO), so dass er in die Insolvenzmasse fällt (KG ZInsO 2003, 802; OLG Zweibrücken ZInsO 2005, 383 ).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2008 - 1 W 50/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostentragung bei Nichterhebung der

    aa) Für den Fall, dass das Beweisergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens eindeutig und der Erfolg der Hauptsacheklage offensichtlich ist, wird bei Vermögenslosigkeit des Antragsgegners teilweise vertreten, dass trotz unterlassener Hauptsacheklage keine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO zugunsten des Antragsgegners zu erlassen sei (OLG Rostock BauR 1997, 169; OLG Karlsruhe BauR 2003, 1931 [juris Rnr. 5 ff]; KG BauR 2004, 1037 [juris Rnr. 9]); in einem solchen Fall verschaffte § 494 a ZPO einem Antragsgegner einen Kostentitel, den er im Falle einer Hauptsacheklage gegen ihn nicht erreichen könnte, und es entspreche nicht dem Sinn und Zweck des § 494a ZPO, den Antragsteller in einen wirtschaftlich sinnlosen Prozess zu zwingen (OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 22 W 6/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Streithelfer kann Klageerhebung erzwingen!

    Gleichwohl wird das LG auf entsprechenden Antrag der Streithelferin (zu 2.) der Antragsgegnerin dem Antragsteller die dieser im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen haben, da - nachdem der Antragsteller innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Klage gegen die Antragsgegnerin erhoben hat, (auch) für die Streithelferin (zu 2.) der Antragsgegnerin (ungeachtet der vorstehenden Feststellungen des Senats zu II.2.a. bzw. § 494a Abs. 1 ZPO) analog § 494a Abs. 2, 101 Abs. 1 ZPO die Möglichkeit besteht, zu einem eigenen Kostentitel gegen den Antragsteller zu kommen (vgl. KG, Beschluss vom 07.07.2003, 24 W 367/02, NZBau 2004, 157; OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2003, 6 W 49/03, NZBau 2003, 618; OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.07.1994, 8 W 51/94, NJW-RR 1995, 829; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 138 mwN in Fn 494; Kniffka/Koeble, a.a.O., 2. Teil, Rn 170 mwN in Fn 454).
  • OLG Hamm, 26.10.2009 - 12 W 28/09

    Die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung wegen Nichterhebung der

    Von einem Teil der Rechtsprechung wird dies unter Hinweis darauf verneint, es entspreche nicht dem Sinn und Zweck des § 494a ZPO, den Antragsteller in einen wirtschaftlich sinnlosen Prozess zu zwingen (OLG Rostock BauR 1997, 169; OLG Karlsruhe BauR 2003, 1931; KG BauR 2004, 1037).
  • OLG Hamm, 21.09.2007 - 19 W 24/07

    Streithelfer; Frist zur Klageerhebung

    Für den Fall, dass das Beweisergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens eindeutig und der Erfolg der Hauptsacheklage offensichtlich ist, wird bei Vermögenslosigkeit des Antragsgegners in der Rechtsprechung vertreten, dass trotz unterlassener Hauptsacheklage keine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO zugunsten des Antragsgegners zu erlassen sei (OLG Rostock BauR 1997, 169; OLG Karlsruhe BauR 2003, 1931; KG BauR 2004, 1037).
  • OLG Schleswig, 04.12.2013 - 16 W 114/13

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Kostenentscheidung nach

    Das entspricht der herrschenden Meinung (OLG Rostock, BauR 1997, 169; OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1931; KG, BauR 2004, 1037; Wieczorek/Schütze- Ahrens , ZPO, Kommentar, 3. Auflage, § 494a Rn. 20 a. E.), der der Senat folgt.
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