Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 24 W 45/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10775
OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 24 W 45/02 (https://dejure.org/2002,10775)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.2002 - 24 W 45/02 (https://dejure.org/2002,10775)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 24 W 45/02 (https://dejure.org/2002,10775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits aufgrund eines anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens; Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Bindungswirkung für die Verfahrensbeteiligten; Einschätzungsprärogative des Zivilgerichts; Prozessökonomie

  • Judicialis

    ZPO § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Aussetzung des Zivilverfahrens wegen Vorgreiflichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.1985 - III ZR 154/84

    Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff wegen Untersagung des Abbaus von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 24 W 45/02
    Rechtskräftige Urteile der Verwaltungsgerichte binden, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist, u. a. die Beteiligten (§ 121 Ziffer 1 VwGO; BGHR BGB § 839 I 1 Dritter 25; VersR 1986, 372).
  • BGH, 30.10.1986 - III ZR 208/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 24 W 45/02
    Versagt die Gemeinde pflichtwidrig ihr Einvernehmen, dann folgen hieraus - für den Regelfall, dass der Bauwillige wirtschaftliche Nachteile erleidet - Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung oder Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff (BGH NJW 1976, 185; VersR 1984, 849; BGH-DAT Zivil, Beschluss vom 30.10.1986, III ZR 208/85; vgl. auch BGH BRS 53 Nr. 40).
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 24 W 45/02
    Versagt die Gemeinde pflichtwidrig ihr Einvernehmen, dann folgen hieraus - für den Regelfall, dass der Bauwillige wirtschaftliche Nachteile erleidet - Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung oder Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff (BGH NJW 1976, 185; VersR 1984, 849; BGH-DAT Zivil, Beschluss vom 30.10.1986, III ZR 208/85; vgl. auch BGH BRS 53 Nr. 40).
  • OLG Frankfurt, 05.01.1994 - 22 W 49/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 24 W 45/02
    Den Wert des Beschwerdeverfahrens bemisst der Senat auf 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1994, 957).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht