Rechtsprechung
KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Kostenbeteiligung eines Verwalters im Wohngeldverfahren; Bestimmung der Voraussetzungen an die Stellung als Beteiligter in einem Verfahren
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Kostenpflicht des Verwalters bei Vertretung in Wohngeldverfahren; formelle Beteiligung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1
ZUr Kostentragung in einem Wohngeldverfahren durch Verwalter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohngeldverfahren: Kostentragungspflicht des Verwalter?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 70 II 174/02
- LG Berlin, 27.08.2004 - 85 T 486/03
- KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1529
- NZM 2006, 264
- FGPrax 2006, 104
- ZMR 2006, 380
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 14.01.2005 - 24 W 77/04
Wohnungseigentumsverfahren: Kostentragung des Verwalters bei Verhinderung der …
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05
Einem Verwalter dürfen in einem Wohngeldverfahren keine Kosten auferlegt werden, weil er nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG nicht Beteiligter ist (Aufgabe von KG, NZM 2005, 462).Dem Verwalter in einem Wohngeldverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwischen den nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG beteiligten Wohnungseigentümern, in dem er nur diese vertritt und nicht selbst Beteiligter ist, dürfen nicht die Mehrkosten auferlegt werden (unter Aufgabe von KG NZM 2005, 462), weil es an einem Verfahrensrechtsverhältnis fehlt (vgl. Drasdo, NJW-Spezial 2005, 245).
- OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen …
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05
Dem Verwalter in einem Wohngeldverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwischen den nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG beteiligten Wohnungseigentümern, in dem er nur diese vertritt und nicht selbst Beteiligter ist, dürfen nicht die Mehrkosten auferlegt werden (unter Aufgabe von KG NZM 2005, 462), weil es an einem Verfahrensrechtsverhältnis fehlt (vgl. Drasdo, NJW-Spezial 2005, 245).
- LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07
Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren
Der Beschluss des Kammergerichtes NJW 2006, 1529 sei daher nicht einschlägig.b.) Es bestand keine Veranlassung, ausnahmsweise die Erstattung außergerichtlicher anzuordnen (vgl. hierzu auch die Entscheidung des KG, NJW 2006, 1529).
- LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07
Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …
Es bestand keine Veranlassung, ausnahmsweise die Erstattung außergerichtlicher Kosten erster Instanz anzuordnen (vgl. hierzu auch die Entscheidung des KG, NJW 2006, 1529) Das Obsiegen- und Unterliegen ist ungefähr gleichgewichtig.