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   KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16   

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https://dejure.org/2016,27689
KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16 (https://dejure.org/2016,27689)
KG, Entscheidung vom 18.07.2016 - 24 W 57/16 (https://dejure.org/2016,27689)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 24 W 57/16 (https://dejure.org/2016,27689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlicher Schutz einer Stellenausschreibung

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtlicher Schutz von Stellenanzeigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1; UrhG § 17; UrhG § 19a
    Urheberrechtlicher Schutz einer Stellenausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kann eine Stellenanzeige urheberrechtlich geschützt sein?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Stellenanzeigen können urheberrechtlich geschützt sein - Schöpfungshöhe muss erreicht sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Stelleninserate genießen keinen Urheberrechtsschutz

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz von Stellenanzeigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz einer Stellenausschreibung

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an die Schöpfungshöhe einer Stellenanzeige

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    (Kein) Urheberrechtlicher Schutz von Stellenanzeigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 138
  • MMR 2017, 436
  • K&R 2016, 615
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Unter dieser Voraussetzung kann auch kleinen Teilen eines Sprachwerkes urheberrechtlicher Schutz zukommen (BGH, MMR 2011, 182 = GRUR 2011, 134 - Perlentaucher).

    Die einem Schriftwerk zugrunde liegende Idee ist daher urheberrechtlich grundsätzlich nicht geschützt (BGH, MMR 2011, 182 = GRUR 2011, 134 - Perlentaucher; Schricker/Loewenheim/Loewenheim, a.a.O. § 24 UrhG Rn. 19; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. (2015), § 24 Rn. 22, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Der Text ist daher durch die Vorgaben und Sachzwänge des Stellenprofils geprägt und besitzt für eine persönliche geistige Schöpfung nicht genügend Spielraum (vgl. BGH, GRUR 1984, 659 (661) - Ausschreibungsunterlagen; Schricker/Loewenheim/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. (2010), § 2 Rn. 88).

    Vielmehr kann die Urheberrechtsschutzfähigkeit solcher Schriftwerke ihre Grundlage allein in der - notwendig schöpferischen - Form der Darstellung finden (BGH, GRUR 1984, 659 (661) - Ausschreibungsunterlagen).

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Bei Schriftwerken der in Frage stehenden Art gelten gerade nicht die bei Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 7 UrhG bestehenden geringeren Anforderungen an die Schutzfähigkeit (BGH, GRUR 1993, 34 (36) - Bedienungsanweisung).
  • LG München I, 12.11.2008 - 21 O 3262/08

    Urheberrechtsschutz: Partnerschaftsanzeigen als persönliche geistige Schöpfung

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Anders als in der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Landgerichts München (Urt. v. 12.11.2008 - Az. 21 O 3262/08) hebt sich die streitgegenständliche Anzeige auch nicht dadurch aus der Masse des Alltäglichen ab, indem sie sich etwa einer Syntax, eines Inhalts oder eines Duktus bedient, die für Stellenanzeigen ungewöhnlich sind.
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85

    Warenzeichenlexika

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Das Werk muss sich mithin von der Masse des Alltäglichen und von der lediglich handwerklichen oder routinemäßigen Leistung abheben (BGH, GRUR 1987, 704 (706) - Warenzeichenlexika).
  • OLG Köln, 18.06.2003 - 6 U 25/03

    Urheberrechtsschutz an einem Wanderführer

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Nach der Rechtsprechung führt eine durch die individuelle Gedankenführung geprägte sprachliche Gestaltung ebenso zum Urheberrechtsschutz wie eine individuelle Auswahl oder Darstellung des Inhalts (BGHZ 141, 329 = WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD; BGHZ 134, 250 = GRUR 1997, 459 - CB-Info Bank I; OLG Köln, GRUR-RR 2003, 265).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Soweit die schöpferische Kraft der Stellenanzeige nach der Beschwerdebegründung auch im innovativen Charakter ihres Inhalts und den damit zusammenhängenden Arbeiten wie der individuellen Recherche, Formulierung und Strukturierung der Stellenanforderung selbst liegen soll, kommt ein Urheberrechtsschutz ebenfalls nicht in Betracht (vgl. BGH, GRUR 2002, 958 (959) = WRP 2002, 1177 - Technische Lieferbedingungen).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Nach der Rechtsprechung führt eine durch die individuelle Gedankenführung geprägte sprachliche Gestaltung ebenso zum Urheberrechtsschutz wie eine individuelle Auswahl oder Darstellung des Inhalts (BGHZ 141, 329 = WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD; BGHZ 134, 250 = GRUR 1997, 459 - CB-Info Bank I; OLG Köln, GRUR-RR 2003, 265).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Zwar können auch kleine Teile eines Werkes Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie für sich genommen eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Absatz 2 UrhG darstellen (BGH, GRUR 2009, 1046 Rn. 43 = WRP 2009, 1404 - Kranhäuser, m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 24 W 57/16
    Nach der Rechtsprechung führt eine durch die individuelle Gedankenführung geprägte sprachliche Gestaltung ebenso zum Urheberrechtsschutz wie eine individuelle Auswahl oder Darstellung des Inhalts (BGHZ 141, 329 = WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD; BGHZ 134, 250 = GRUR 1997, 459 - CB-Info Bank I; OLG Köln, GRUR-RR 2003, 265).
  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 761/20

    Nachvergütungspflicht für bildbeschreibende Kurztexte

    Hieraus ergibt sich die Bedingung, dass ein Gestaltungsspielraum gegeben sein und genutzt worden sein muss, und dass die Frage, ob ein Schriftwerk einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzt, sich nach dem geistig-schöpferischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung, und zwar im Gesamtvergleich gegenüber vorbestehenden Gestaltungen, bemisst (vgl. KG, Beschluss vom 18.07.2016 - 24 W 57/16, GRUR-RR 2016, 20168).
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