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   KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05, 24 W 67/05   

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https://dejure.org/2005,3549
KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05, 24 W 67/05 (https://dejure.org/2005,3549)
KG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 24 W 60/05, 24 W 67/05 (https://dejure.org/2005,3549)
KG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 24 W 60/05, 24 W 67/05 (https://dejure.org/2005,3549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Wohnungseigentümers für zum Zwecke der Zwangsvollstreckung an einen Zwangsverwalter geleisteten Vorschusszahlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Anfechtung der Jahresabrechnung bei einer zwangsverwalteten Wohnung hinsichtlich der Fälligstellung der ...

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 28 III; ; WEG § 28 V; ; ZVG § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 3 § 28 Abs. 5; ZVG § 155
    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für Sonderbelastung des Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Wohnungseigentümers der Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 661
  • NZM 2006, 383
  • FGPrax 2006, 57
  • ZMR 2006, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Das vom Zwangsverwalter im Rahmen des § 152 Abs. 1 ZVG verfolgte Anfechtungsrecht ist aber im Zweifel auch für den Wohnungseigentümer ausgeübt, der grundsätzlich das Interesse hat, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGHZ 156, 19 = NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750).

    Dies entspricht auch dem Grundsatz, dass bei der Abrechnungsanfechtung allgemein die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verfolgt werden kann (vgl. BGH NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750).

  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Diese vom Landgericht zitierte Rechtsprechung hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 - teilweise aufgegeben.

    Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers (oder für ihn des Zwangsverwalters) vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiell-rechtlich zutrifft oder umgekehrt allgemein aufgeteilte Kosten materiell-rechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) vollständig aufzubürden sind (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss des Senats vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 -).

  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03

    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Dies hindert aber die Fälligstellung der Vorschüsse gegen den zahlungssäumigen Wohnungseigentümer, soweit seiner persönliche Haftung betroffen ist, nicht (BGHZ 108, 44).
  • KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02

    Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats (ZMR 2003, 874 = KG-Report 2003, 197) hat das Landgericht die Sonderbelastung des Eigentümers der zwangsverwalteten Wohnung aus der Einzelabrechnung herausgenommen und die Eigentümergemeinschaft auf eine gesonderte gerichtliche Geltendmachung gegen den Eigentümer der Wohnung Nr. 5 verwiesen.
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    2 Z 4/91">NJW-RR 1991, 723; BayObLGZ 1998, 288 = NZM 1999, 77 = ZMR 1999, 121).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05

    Umfang der zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung; Kosten einer

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Der hier festzustellende Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft aus Verzug des Wohnungseigentümers hat nichts damit zu tun, dass die Wohnungseigentümer die an den Zwangsverwalter gezahlten Vorschüsse nicht nach § 788 Abs. 1 ZPO als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festsetzen lassen können (BGH NJW 2005, 2460).
  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 2 Wx 30/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Belastung eines einzelnen Miteigentümers mit aus

    Im Verfahren wegen der Anfechtung des Beschusses der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung ist dann auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiell-rechtlich zutrifft oder umgekehrt allgemein aufgeteilte Kosten materiell-rechtlich einem oder mehreren Wohnungseigentümern vollständig aufzubürden sind (KG, ZMR 2006, 221).

    Ausgaben des Verwalters aus der Gemeinschaftskasse im Rahmen der Instandhaltung gehören als tatsächliche Ausgaben in die Jahresabrechnung und können in der Einzelabrechnung ggf. nur auf den betroffenen Wohnungseigentümer umgelegt werden (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822; Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl., § 28, Rn. 14; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28, Rn 82, 83).

    Die richtige oder falsche Verteilung der in dem Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten ist kein Fall der absoluten Unzuständigkeit, die eine Nichtigkeit des Abrechnungsbeschlusses begründen könnte (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822).

  • KG, 09.11.2005 - 24 W 67/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

    Geschäftsnummer: 24 W 60/05 24 W 67/05.
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