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   OLG Frankfurt, 27.11.1998 - 24 W 65/98   

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OLG Frankfurt, 27.11.1998 - 24 W 65/98 (https://dejure.org/1998,12198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.1998 - 24 W 65/98 (https://dejure.org/1998,12198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 (https://dejure.org/1998,12198)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 814
  • DVBl 1999, 871 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Karlsruhe, 04.07.2008 - 3 O 35/07

    Rechtsweg: Unterlassung und Widerruf von Äußerungen, die von einem Amtsträger in

    Dagegen sind durch Beziehungen bürgerlichrechtlicher Gleichordnung geprägte Äußerungen oder persönliche Erklärungen des Amtsträgers grundsätzlich Gegenstand zivilgerichtlicher Streitigkeiten (vergl. OLG Frankfurt, NVwZ-RR 1999, 814, 815 m.w.N; VGH Mannheim, NJW 1990, 1808, 1809; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1992, 1844 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, NVwZ-RR 1994, 700 ff.; OLG Zweibrücken, NVwZ 1982, 322; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.04.2000, Az. 6 U 279/99, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1993, 285 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 27.11.2002, W2 K 02.828, zitiert nach Juris).

    Allein der Umstand, dass sich Kläger und Beklagte gleich geordnet gegenüber stehen, begründet für sich betrachtet keine eindeutige Einstufung der Streitigkeit als bürgerlichrechtlich, mag die Gleichordnung auch ein Kriterium sein, dass grundsätzlich für das Vorliegen einer zivilrechtlichen Streitigkeit spricht (vergl. OLG Frankfurt, NVwZ-RR 1999, 814, 815; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1992, 844 ff.).

  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12

    Rechtsweg für Klage auf Widerruf amtlicher Äußerungen eines Bürgermeisters

    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ist, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung, vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen.
  • VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12

    Rechtsweg bei Streit um öffentliche Kritik eines Bürgermeisters an der Arbeit

    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der BGH (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet sei, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung und deshalb den Zivilrechtsweg für gegeben halten, überzeugt diese Auffassung nicht.
  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 4 C 13.400

    Rechtswegbeschwerde; Widerklage; Unterlassungsanspruch; Äußerung eines

    Bei Wortbeiträgen von Gemeinderatsmitgliedern kann dies etwa dann der Fall sein, wenn die betreffenden Äußerungen nur bei Gelegenheit einer Sitzung eines kommunalen Vertretungsorgans gemacht wurden und sich zumindest im Schwerpunkt als Ausdruck einer rein persönlichen und demzufolge privatrechtlich zu beurteilenden Auseinandersetzung darstellen (vgl. VGH BW U.v. 9.10.1989 - 1 S 5/88 - NJW 1990, 1808; HessVGH B.v. 13.6.2007 - 8 E 1067/12 - NVwZ-RR 2012, 781;OLG Frankfurt U.v. 27.11.1998 - 24 W 65/98 - NVwZ-RR 1999, 814).
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