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   OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - I-24 W 86/10   

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https://dejure.org/2010,11537
OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - I-24 W 86/10 (https://dejure.org/2010,11537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2010 - I-24 W 86/10 (https://dejure.org/2010,11537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - I-24 W 86/10 (https://dejure.org/2010,11537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Involvenzverfahren; kein Verlust der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 117 Abs. 4
    Versagung der Prozesskostenhilfe für die Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumungsurteil, da die Einspruchsfrist abgelaufen ist und innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist kein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der Erklärung über die persönlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - PKH ist innerhalb der Einspruchsfrist (VU) zu stellen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 391
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 W 86/10
    Das beruht darauf, dass der Schuldner mit der Insolvenzeröffnung zwar die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein vom Beschlag erfasstes Vermögen (§ 80 Abs. 1 InsO), nicht aber seine Partei- und Prozessfähigkeit im Sinne der §§ 50, 51 ZPO verliert (vgl. BGH NJW-RR 2009, 566, 567; ZinsO 2006, 260; KG MDR 1990, 831).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 W 86/10
    Dazu gehört auch die gemäß § 117 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit der Verordnung vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3001) vorgeschriebene Prozesskostenhilfe-Erklärung (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1518 = FamRZ 2008, 1166 = MDR 2008, 760 sub II.2b m.w.Nachw.; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 233 Rn 23, Stichw.
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 W 86/10
    Das beruht darauf, dass der Schuldner mit der Insolvenzeröffnung zwar die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein vom Beschlag erfasstes Vermögen (§ 80 Abs. 1 InsO), nicht aber seine Partei- und Prozessfähigkeit im Sinne der §§ 50, 51 ZPO verliert (vgl. BGH NJW-RR 2009, 566, 567; ZinsO 2006, 260; KG MDR 1990, 831).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 W 86/10
    In deren Insolvenz wird deren persönlich geschuldete Dienstleistung (im Gegensatz zu deren Anspruch auf die Dienstvergütung) nicht vom Insolvenzbeschlag des § 80 Abs. 1 InsO erfasst und fällt demgemäß nicht in deren Insolvenzmasse (vgl. BGHZ 151, 353, 365 = NJW 2002, 3326; 3328 sub II.2b,bb [ juris Tz 26 ]).
  • KG, 16.11.1989 - 1 W 4929/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 W 86/10
    Das beruht darauf, dass der Schuldner mit der Insolvenzeröffnung zwar die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein vom Beschlag erfasstes Vermögen (§ 80 Abs. 1 InsO), nicht aber seine Partei- und Prozessfähigkeit im Sinne der §§ 50, 51 ZPO verliert (vgl. BGH NJW-RR 2009, 566, 567; ZinsO 2006, 260; KG MDR 1990, 831).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16

    Nichtangabe von für den Versicherungsfall nicht ursächlichen Beschwerden

    Steht fest, dass Angaben beim Vertragsabschluss objektiv falsch gewesen sind, trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast, in deren Rahmen er substantiiert und nachvollziehbar vortragen muss, wie und weshalb es dazu gekommen ist (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 11.05.2011 - IV ZR 148/09, Rdn. 16, juris = BeckRS 2011, 1436; ferner Langheid aaO Rdn. 11; jeweils m.w.N.).
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