Weitere Entscheidung unten: BPatG, 03.05.2016

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   BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11   

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BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11 (https://dejure.org/2013,37761)
BPatG, Entscheidung vom 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11 (https://dejure.org/2013,37761)
BPatG, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 24 W (pat) 59/11 (https://dejure.org/2013,37761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 83 Abs 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ISETsolar (Wort-Bild-Marke)/ISET (Gemeinschaftswortmarke)" - zur Kennzeichnungskraft von beschreibenden Institutsbezeichnungen - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung der Wort-/Bildmarke "ISETsolar" wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke "ISET" für Dienstleistungen im Bereich Solarthermie u. Photovoltaik-Anlagen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ISETsolar (Wort-Bild-Marke)/ISET (Gemeinschaftswortmarke)" - zur Kennzeichnungskraft von beschreibenden Institutsbezeichnungen - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "ISETsolar (Wort-Bild-Marke)/ISET (Gemeinschaftswortmarke)" - zur Kennzeichnungskraft von beschreibenden Institutsbezeichnungen - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Wegen der ganz geringen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke genügen bereits die geringen Unterschiede zwischen den Vergleichszeichen, um die angegriffene Marke aus dem Schutzbereich der Widerspruchsmarke herauszuführen (vgl. BGH GRUR 2004, 600 ff., 601 - d-c-fix/CD-FIX; BGH GRUR 2003, 1047 ff. 1049 - Kellog"s/Kelly"s).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Bei einer abschließenden Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Faktoren in einem Verhältnis der Wechselwirkung zu einander stehen, so dass ein geringerer Grad des einen Faktors durch einen höheren Grad eines anderen Faktors ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 (Nr. 48) - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2008, 905, 905 (Nr. 12) - Pantohexal).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Vergleichbare Institutsbezeichnungen sind im Anmeldeverfahren in der überwiegenden Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, der sich der Senat anschließt, als von Haus aus (unabhängig von einer tatsächlichen Benutzung) nicht unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl. Blage 48, 65 - Deutsches Notarinstitut; Bat, GRUR 2012, 69 - Deutsches Institut für Menschenrechte; s. auch Bat, B. v. 21.07.2010, 29 W (patt) 102/10 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V., bestätigt durch BGH, GRUR 2012, 276).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Bei einer abschließenden Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Faktoren in einem Verhältnis der Wechselwirkung zu einander stehen, so dass ein geringerer Grad des einen Faktors durch einen höheren Grad eines anderen Faktors ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 (Nr. 48) - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2008, 905, 905 (Nr. 12) - Pantohexal).
  • BPatG, 04.10.2006 - 32 W (pat) 230/04
    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Auch ähnlich gebildete Bezeichnungen von Einrichtungen, Vereinen und Verbänden sind (meist) für nicht unterscheidungskräftig erachtet worden (vgl. z. B. BPatG, B. v. 22.03.2012, Az. 30 W (pat) 73/11 - Hochschulkrankenhaus Köln; BPatG, B. v. 4.10.2006, Az. 32 W (pat) 230/04 - German Pain Association e. V.; B. v. 9.7.2009, Az. 30 W (pat) 53/09 - Hausärztliche Vereinigung Deutschland; a. A. aber BPatG, GRUR 2010, 342 - German Poker Players Association).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Wegen der ganz geringen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke genügen bereits die geringen Unterschiede zwischen den Vergleichszeichen, um die angegriffene Marke aus dem Schutzbereich der Widerspruchsmarke herauszuführen (vgl. BGH GRUR 2004, 600 ff., 601 - d-c-fix/CD-FIX; BGH GRUR 2003, 1047 ff. 1049 - Kellog"s/Kelly"s).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Bei einer abschließenden Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Faktoren in einem Verhältnis der Wechselwirkung zu einander stehen, so dass ein geringerer Grad des einen Faktors durch einen höheren Grad eines anderen Faktors ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 (Nr. 48) - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2008, 905, 905 (Nr. 12) - Pantohexal).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Denn die Widerspruchs-Wortmarke "ISET" kommt wegen ihrer bedeutenden Kennzeichnungsschwäche nicht als Stammbestandteil von Serienmarken in Betracht, weil der Verkehr beschreibende Angaben oder daran angelehnte Bezeichnungen in erster Linie als Hinweis auf die so beschriebenen Waren und Dienstleistungen versteht, nicht dagegen als Herkunftszeichen (vgl. BPatG MarkenR 2007, 353, 355 - 1800 Antiguo/Sierra, bestätigt durch BGH GRUR 2008, 903, 905 (Nr. 29) - SIERRA ANTIGUO und Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, § 9 Rdn. 459 m. w. N.).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Auf die Frage, ob der Widerspruchsmarke neben ihrer allgemein verständlichen Bedeutung als Akronym für "Institut für Solare Energieversorgungstechnik" weitere, womöglich nicht beschreibende Bedeutungen zugeordnet werden können, kommt es nicht an, weil bereits die Zuordnung einer beschreibenden Bedeutung genügt, um die Kennzeichnungskraft einer Marke zu verringern (vgl. für das Eintragungsverfahren EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11
    Auf die Frage, ob der Widerspruchsmarke neben ihrer allgemein verständlichen Bedeutung als Akronym für "Institut für Solare Energieversorgungstechnik" weitere, womöglich nicht beschreibende Bedeutungen zugeordnet werden können, kommt es nicht an, weil bereits die Zuordnung einer beschreibenden Bedeutung genügt, um die Kennzeichnungskraft einer Marke zu verringern (vgl. für das Eintragungsverfahren EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hochschulkrankenhaus Köln" - Freihaltungsbedürfnis

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

  • BPatG, 18.11.2009 - 27 W (pat) 139/09

    "German Poker Players Association" als Marke schutzfähig

  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Widersprechenden ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 24 W [pat] 59/11, juris).
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Rechtsprechung
   BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11   

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https://dejure.org/2016,22005
BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11 (https://dejure.org/2016,22005)
BPatG, Entscheidung vom 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11 (https://dejure.org/2016,22005)
BPatG, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 24 W (pat) 59/11 (https://dejure.org/2016,22005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 43 Abs 2 S 1 MarkenG, § 89 Abs 4 S 2 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ISETsolar (Wort-Bild-Marke)/ISET (Unionsmarke)" - Bindung an die Entscheidung des BGH - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - teilweise Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der Wort-Bild-Marke "ISET solar" wegen potenzieller Verwechslungsgefahr mit der Widerspruchsmarke "ISET"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ISETsolar (Wort-Bild-Marke)/ISET (Unionsmarke)" - Bindung an die Entscheidung des BGH - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - teilweise Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "ISETsolar (Wort-Bild-Marke)/ISET (Unionsmarke)" - Bindung an die Entscheidung des BGH - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - teilweise Verwechslungsgefahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z.B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Beschl. vom 9. Juli 2015 - I ZB 16/14 - Tz. 7, BSA/DSA DEUTSCHE SPORT-MANAGEMENTAKADEMIE).

    Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 41 ff m. w. N.).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (BGH GRUR 2012, 64, Tz. 15 - Maalox/Melox-GRY).

  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    Auf die zugelassene und vom Widersprechenden eingelegte Rechtsbeschwerde  hin hat der Bundesgerichtshof den vorgenannten Senatsbeschluss mit Beschluss vom 2. April 2015 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen (BGH GRUR 2015, 1127 - ISET/ISETsolar).

    c) Hinsichtlich der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblichen Gesamtabwägung ist eine Verwechslungsgefahr jedenfalls dann anzunehmen, wenn ausgehend von hochgradiger Zeichenähnlichkeit und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sich mindestens durchschnittlich ähnliche Waren- und Dienstleistungen gegenüberstehen (vgl. BGH GRUR 2015, 1127, Tz. 19 - ISET/ISETsolar, der dies auch bereits bei durchschnittlicher Zeichenähnlichkeit bejaht).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z.B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Beschl. vom 9. Juli 2015 - I ZB 16/14 - Tz. 7, BSA/DSA DEUTSCHE SPORT-MANAGEMENTAKADEMIE).

    Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 41 ff m. w. N.).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    bb) Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen kommt es darauf an, ob diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen und anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 582, Tz. 85 - VITAFRUIT; BGH GRUR 2009, 484, Tz. 25 - Metrobus; BGH GRUR 2015, 16, Tz. 16 - ZOOM; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 59 m. w. N.).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    bb) Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen kommt es darauf an, ob diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen und anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 582, Tz. 85 - VITAFRUIT; BGH GRUR 2009, 484, Tz. 25 - Metrobus; BGH GRUR 2015, 16, Tz. 16 - ZOOM; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 59 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    Dies schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14

    BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z.B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Beschl. vom 9. Juli 2015 - I ZB 16/14 - Tz. 7, BSA/DSA DEUTSCHE SPORT-MANAGEMENTAKADEMIE).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 41 ff m. w. N.).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z.B. EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Beschl. vom 9. Juli 2015 - I ZB 16/14 - Tz. 7, BSA/DSA DEUTSCHE SPORT-MANAGEMENTAKADEMIE).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 03.05.2016 - 24 W (pat) 59/11
    Dies schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Tz. 18 - Malteserkreuz).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

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