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   BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04   

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https://dejure.org/2005,19448
BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04 (https://dejure.org/2005,19448)
BPatG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04 (https://dejure.org/2005,19448)
BPatG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 24 W (pat) 166/04 (https://dejure.org/2005,19448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht im Markenrecht umfasst auch zurückgewiesene oder -genommene Marken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Akteneinsicht im Markenrecht umfasst auch zurückgewiesene oder -genommene Marken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 614
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1972 - X ZB 28/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Verletzung

    Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04
    Außerdem hat der Bundesgerichtshof im Rahmen des § 31 Abs. 1 Satz 1 PatG ein berechtigtes Interesse für die Einsicht in die Akten einer zurückgenommenen Patentanmeldung bejaht (vgl. BGH GRUR 1973, 154 Akteneinsicht XII; vgl. auch Schulte, a. a. O., § 31 Rn. 20).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04
    Hierbei ist das berechtigte Interesse nicht durch den Gegenstand desjenigen Verfahrens begrenzt, in dessen Akten Einsicht begehrt wird (BGH GRUR 1994, 104, 105 "Akteneinsicht XIII").
  • BPatG, 04.02.1983 - 24 W (pat) 191/82
    Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04
    Gleiches gilt für zurückgewiesene oder zurückgenommene Anmeldungen, weil aus den Akten solcher Anmeldungen - ebenso wie aus Akten von Anmeldungen, die zur Eintragung geführt haben - Erkenntnisse über eine freie Verwendbarkeit der betreffenden Bezeichnung gewonnen werden können (BGH GRUR 1983, 511 "Mastertube"; BPatGE 23, 166, 169 f.;.
  • BPatG, 08.12.1999 - 28 W (pat) 165/99
    Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04
    Auch die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts erkennt an, dass § 62 Abs. 1 MarkenG die Einsicht in Akten zurückgenommener und zurückgewiesener Anmeldungen erfasst (BPatGE 23, 166, 169 f.; BPatG 28 W (pat) 165/99 "POLIZEI", Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BGH, 10.04.2007 - I ZB 15/06

    MOON

    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen (GRUR 2006, 614).
  • BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOT" - Akteneinsicht in Verfahren einer

    Unter Akten von Anmeldungen von Marken i. S. d. Vorschrift sind nicht nur Akten noch anhängiger - existenter - Markenanmeldungen zu verstehen, sondern ebenfalls die Akten zurückgewiesener sowie auch zurückgenommener Anmeldungen (vgl. BPatGE 23, 166, 169 f.; BPatG GRUR 2006, 614, 615 "Akteneinsicht Markenanmeldung", bestätigt durch BGH BlPMZ 2007, 322 f. "MOON").

    Denn das Erfordernis eines berechtigten Interesses begrenzt die Einsicht in die Akten von Markenanmeldungen nicht auf Fälle, in denen gerade aus der betreffenden Markenanmeldung Rechte gegenüber dem Antragsteller geltend gemacht werden, was bei zurückgenommenen Markenanmeldungen ohnehin kaum vorkommen dürfte (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 24 W (pat) 89/07, weiter BPatG GRUR 2006, 614, 615 f. "Akteneinsicht Markenanmeldung").

  • BPatG, 19.07.2011 - 24 W (pat) 14/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOT" - Akteneinsicht in Verfahren einer

    Unter Akten von Anmeldungen von Marken i. S. d. Vorschrift sind nicht nur Akten noch anhängiger - existenter - Markenanmeldungen zu verstehen, sondern ebenfalls die Akten zurückgewiesener sowie auch zurückgenommener Anmeldungen (vgl. BPatGE 23, 166, 169 f.; BPatG GRUR 2006, 614, 615 "Akteneinsicht Markenanmeldung", bestätigt durch BGH BlPMZ 2007, 322 f. "MOON").

    Denn das Erfordernis eines berechtigten Interesses begrenzt die Einsicht in die Akten von Markenanmeldungen nicht auf Fälle, in denen gerade aus der betreffenden Markenanmeldung Rechte gegenüber dem Antragsteller geltend gemacht werden, was bei zurückgenommenen Markenanmeldungen ohnehin kaum vorkommen dürfte (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 24 W (pat) 89/2007, weiter BPatG GRUR 2006, 614, 615 f. "Akteneinsicht Markenanmeldung").

  • BPatG, 07.12.2016 - 28 W (pat) 17/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung und Gegenstandswertfestsetzung -

    In Nebenverfahren, wozu auch ein Kostenauferlegungsverfahren gehört, entspricht es im Allgemeinen der Billigkeit, dem Unterlegenen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O., § 71, Rdnr. 18; zum Akteneinsichtsverfahren vgl. BPatG GRUR 2006, 614 - MOON).
  • BPatG, 25.07.2019 - 27 W (pat) 57/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "sd&m" - Akteneinsicht in Verfahren einer

    Über den Wortlaut der Norm hinaus, der nur von Einsicht in die Anmeldungen von Marken spricht, ist Abs. 1 auch auf die Verfahrensakten zurückgewiesener oder zurückgenommener Anmeldungen anwendbar (BPatG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 27 W (pat) 72/08 - LEAN EXPERT Rn. 14 m.w.N.; BPatG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 24 W (pat) 166/04 - MOON; BeckOK MarkenR / Sallmann, 17. Ed. 14.4.2019, MarkenG § 62 Rn. 2).
  • BPatG, 12.04.2019 - 27 W (pat) 57/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "sd&m" - Akteneinsicht in Verfahren einer

    Über den Wortlaut der Norm hinaus, der nur von Einsicht in die Anmeldungen von Marken spricht, ist Abs. 1 auch auf die Verfahrensakten zurückgewiesener oder zurückgenommener Anmeldungen anwendbar (BPatG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 27 W (pat) 72/08 - LEAN EXPERT Rn. 14 m.w.N.; BPatG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 24 W (pat) 166/04 - MOON; BeckOK MarkenR / Sallmann, 17. Ed. 14.4.2019, MarkenG § 62 Rn. 2).
  • BPatG, 25.10.2011 - 33 W (pat) 29/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Akteneinsicht - "VOODOO" - berechtigtes

    Ungeachtet der Zurücknahme der Anmeldung, können einer solchen Rechtsauffassung gewichtige Argumente für die eigene Rechtsverteidigung bzw. für die Begründung eigener Rechtsangriffe entnommen werden, weil eine solche Rücknahme keinen Einfluss auf den Inhalt der Akten hat (ebenso: BPatG GRUR 2006, 614 (615), bestätigt durch BGH GRUR 2007, 628 ff.).
  • BPatG, 06.05.2008 - 27 W (pat) 72/08
    Die Antragstellerin hat ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht nach § 62 Abs. 1 MarkenG, der auch auf zurückgenommene oder zurückgewiesene Markenanmeldungen anwendbar ist (vgl. BPatGE 23, 166, 169; 28 W (pat) 165/99 - POLIZEI; 24 W (pat) 166/04 - MOON), glaubhaft gemacht hat.
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