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   OLG Dresden, 02.03.2009 - 24 WF 116/09   

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https://dejure.org/2009,6344
OLG Dresden, 02.03.2009 - 24 WF 116/09 (https://dejure.org/2009,6344)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.03.2009 - 24 WF 116/09 (https://dejure.org/2009,6344)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. März 2009 - 24 WF 116/09 (https://dejure.org/2009,6344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 115 ZPO; §§ 9, 7 SGBII

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des dem Lebensgefährten eines Antragstellers im PKH-Verfahren gezahlten Unterhalts bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 b; ; SGB II § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3b; SGB II § 9
    Berücksichtigung des dem Lebensgefährten eines Antragstellers im PKH-Verfahren gezahlten Unterhalts bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1048
  • FamRZ 2009, 1425
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.03.2006 - 3 WF 42/06

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der durch die Änderung zum SGB II bedingten

    Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2009 - 24 WF 116/09
    Wenn das Einkommen einer Partei nach den in § 115 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Abzügen nicht im vollen Umfang für den eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern für weitere Personen einer (in § 115 ZPO nicht erwähnten) Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist, kann es nicht ungeschmälert als "einzusetzendes Einkommen" im Sinne der Prozesskostenhilfe angesetzt werden (vergl. Zöller, 27. Aufl. 2009 § 151 RN 40; KG FamRZ 2006, 962).
  • LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den

    Es ist ihr jedoch nicht zuzumuten, ihre Lebensgemeinschaft zu beenden, um freiwerdende Mittel für die Prozesskosten einsetzen zu können (vgl. OLG Düsseldorf 7. September 2009 - 8 WF 63/09 - juris, Rn. 3; OLG Dresden 2. März 2009 - 24 WF 116/09 - juris, Rn. 7).

    (1) Teilweise wird vertreten, dass eine Berücksichtigung nur in der Höhe erfolgen kann, soweit die Einkünfte der Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II an die Lebensgefährtin bzw. den Lebensgefährten im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft herangezogen bzw. diesen Personen als Unterhalt von ihrer Sozialleistung abgezogen wurden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2010 - 26 Ta 2314/10 - II. 2. b) aa) der Gründe; KG Berlin - 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - juris Rn. 6; OLG Frankfurt 28. April 2015 - 5 WF 107/15 - Rn. 3; OLG Dresden 2. März 2009 - 24 WF 116/09 - Rn. 7; Zöller/Geimer, a. a. O., § 115 ZPO Rn. 40).

  • OLG Köln, 30.06.2016 - 10 WF 34/16

    Ermittlung des für die Prozesskosten einzusetzenden Einkommens gemäß § 115 Abs. 1

    Der Antragsteller, der mit seiner Lebensgefährtin in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann zudem die Kosten, mit denen er zur Deckung des Bedarfs der Gemeinschaft herangezogen wird, als besondere Belastung i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO geltend machen (OLG Dresden, Beschl. v. 02.03.2009 - 24 WF 0116/09, FamRZ 2009, 1425; OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.04.2015 - 5 WF 107/15, FamRZ 2015, 1918).
  • OLG Hamm, 15.03.2010 - 6 WF 449/09
    Während eine Anrechnung zum Teil vollständig abgelehnt wird (OLG Koblenz FamRZ 1997, 681), kommt die mittlerweile wohl überwiegende Ansicht zu einer Berücksichtigung (OLG Dresden FamRZ 2009, 1425; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 421; KG Berlin FamRZ 2006, 639; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1182; Hanseatisches OLG Bremen FamRZ 1997, 298; Zöller­Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 115 Rn. 40).
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