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   VGH Bayern, 06.08.2002 - 24 ZB 01.2666   

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VGH Bayern, 06.08.2002 - 24 ZB 01.2666 (https://dejure.org/2002,63557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2002 - 24 ZB 01.2666 (https://dejure.org/2002,63557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2002 - 24 ZB 01.2666 (https://dejure.org/2002,63557)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Eine konkrete Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer bzw. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist bei Verstoß gegen die mit Zeichen 283 wirksam (s.o.) getroffene Anordnung grundsätzlich nicht erforderlich, damit eine (sofortige) Abschleppmaßnahme als verhältnismäßig eingeordnet werden kann (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 6. August 2002 - 24 ZB 01.2666 -, juris, Rn. 4).
  • VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.5650

    Kostenbescheid, Abschleppmaßnahme, abgesenkter Bordstein

    Darauf, ob aus der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit eine gegenwärtige konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer folgt, kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2002 - 24 ZB 01.2666 - juris Rn. 4).
  • VG München, 02.12.2022 - M 23 K 21.3603

    Abschleppkosten (mobile Halteverbotszone) - Anfechtungsklage

    Im Übrigen kommt es bei einem Fahrzeug, das in einem absoluten Haltverbot parkt, nicht darauf an, ob es zu einer gegenwärtigen konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (BayVGH, B.v. 6.8.2002 - 24 ZB 01.2666 - juris Rn. 4).
  • VG München, 21.07.2022 - M 23 K 21.1662

    Abschleppkosten - Anfechtungsklage

    Im Übrigen kommt es bei einem Fahrzeug, das in einem absoluten Haltverbot parkt, nicht darauf an, ob es zu einer gegenwärtigen konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (vgl. BayVGH, B. v. 6.8.2002 - 24 ZB 01.2666 - juris Rn. 4); zudem war im vorliegenden Fall sogar eine konkrete Behinderung der unmittelbar bevorstehenden Bauarbeiten gegeben.
  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.708

    Abschleppmaßnahme in der Halteverbotszone

    Im Übrigen darf die Polizei ein Fahrzeug, das in einem absoluten Halteverbot (Zeichen 283 StVO) steht, jederzeit abschleppen lassen, auch wenn es noch nicht zu einer gegenwärtigen konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein sollte (vgl. BayVGH, B. v. 6.8.2002 - 24 ZB 01.2666 - juris Rn. 4; Schmidbauer/Steiner, a. a. O., Art. 25 Rn. 113).
  • VG München, 19.12.2016 - M 7 K 16.2609

    Erforderlichkeit des Abschleppens eines im absoluten Halteverbots stehenden

    Die Polizei darf ein Fahrzeug, das in einem absoluten Haltverbot steht, sofort abschleppen lassen, auch wenn es noch nicht zu einer gegenwärtigen konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein sollte (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2002 - 24 ZB 01.2666 - juris Rn. 4).
  • VG München, 10.06.2015 - M 7 K 14.4416

    Parken im mobilen absoluten Halteverbot

    Im Übrigen darf die Polizei ein Fahrzeug, das in einem absoluten Halteverbot (Zeichen 283 StVO) steht, jederzeit abschleppen lassen, auch wenn es noch nicht zu einer gegenwärtigen konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein sollte (vgl. BayVGH, B. v. August 2002 - 24 ZB 01.2666 - juris Rn 4; Schmidbauer/Steiner, aaO, Art. 25 Rn 113).
  • VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4567

    Abschleppmaßnahme als unmittelbare Ausführung bei einem in einem absoluten

    Die Polizei darf ein Fahrzeug, das in einem absoluten Haltverbot steht, sofort abschleppen lassen (vgl. BayVGH, B. v. 6.8.2002 - 24 ZB 01.2666 - juris Rn. 4).
  • VG München, 03.04.2013 - M 7 K 12.6147
    Davon abgesehen darf die Polizei ein Fahrzeug, das in einem absoluten Halteverbot steht, jederzeit abschleppen lassen, auch wenn es noch nicht zu einer gegenwärtigen konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein sollte (vgl. BayVGH, B. v. August 2002 - 24 ZB 01.2666 - Rz 4 u. U. v. 17. September 1991 - 21 B 91.289 - 3. Ls; Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 2. Aufl., Art. 25 Rz 78).
  • VG München, 14.11.2012 - M 7 K 11.6086
    Die Polizei darf ein Fahrzeug, das in einem absoluten Halteverbot steht, auch wenn es noch nicht zu einer gegenwärtigen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein sollte, sofort abschleppen lassen (vgl. BayVGH vom 6.8.2002 Az. 24 ZB 01.2666; VGH Mannheim vom 15.1.1990 Az. 1 S 3673/88 RdNr. 25 -alle in juris-; BayVGH vom 17.9.1991 NZV 1992, 207; Berner/Köhler/Käß, PAG, RdNr. 11 zu Art. 11 m.w.N.).
  • VG München, 29.12.2011 - M 7 K 11.2846

    Abschleppmaßnahme - Parken im mobilen absoluten Halteverbot - Leerfahrt

  • VG München, 19.06.2013 - M 7 K 13.445
  • VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.6194
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