Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.04.2004 - 24 ZB 04.227 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG München, 05.08.2015 - M 7 K 15.500
Abschleppmaßnahme; Feuerwehrzufahrt
Sinn und Zweck einer Feuerwehrzufahrt ist es, jederzeit - auch ohne Vorliegen einer konkreten Behinderung bzw. Brandsituation - den ungehinderten Zugriff auf die Wohnanwesen zu ermöglichen (BVerwG, U. v. 14.5.1992 - 3 C 3/90 - juris; BayVGH, B. v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris; VG München, U. v. 3.5.2007 - M 7 K 06.1111 - juris).Da deren Benutzbarkeit durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3;… VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20;… VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m. w. N.).
- VGH Bayern, 16.09.2020 - 11 ZB 20.343
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehwegs und Be- …
Da die Benutzbarkeit einer Feuerwehrzufahrt im Notfall durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone grundsätzlich jederzeit in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3). - VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
Kostenerhebung nach Abschleppmaßnahme
Da in einem nicht vorhersehbaren, jederzeit möglichen Notfall das Wegräumen behindernder, verbotswidrig geparkter Fahrzeuge die Rettungsmaßnahmen verzögern würde, die Anzahl der benötigten Rettungsfahrzeuge nicht vorhersehbar ist und die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund ihrer beträchtlichen Längen oftmals einen großen Schwenkbereich benötigen, sind Feuerwehrzufahrten im dringenden öffentlichen Interesse jederzeit in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3;… VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 15 und U. v. 26. Januar 2011 - M 7 K 10.5197 - unveröffentlicht;… VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20).
- VG München, 11.02.2015 - M 7 K 14.3817
Rechtmäßige Abschleppmaßnahme vor Feuerwehrzufahrt
Da deren Benutzbarkeit durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn 3; VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn 20; VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 12.03.2021 - 10 C 21.682
Kosten für Abschleppmaßnahme (Parken in Feuerwehrzufahrt) - Prozesskostenhilfe
Denn eine konkrete Behinderung ist insoweit nicht erforderlich, weil - wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat - Feuerwehrzufahrtszonen nach ständiger Rechtsprechung aus Sicherheitsgründen in voller Breite und zu jedem Zeitpunkt freigehalten werden müssen (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3;… zum rechtswidrigen Parken u.a. in Feuerwehranfahrzonen vgl. auch BVerwG, B.v. 18.2.2002 - 3 B 149.01 - juris Rn. 4). - VG München, 22.07.2022 - M 23 K 20.5909
Parken "vor" Feuerwehrzufahrt, Verhältnismäßigkeit trotz verzögerter …
Da die Benutzbarkeit einer Feuerwehrzufahrt durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3;… VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20;… VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m.w.N.;… U.v. 13.4.2016 - M 7 K 15.4795 - juris Rn. 20). - VG München, 26.02.2014 - M 7 K 13.272
Abschleppen eines Kraftfahrzeugs; absolutes Haltverbot; Feuerwehranfahrtszone
Da deren Benutzbarkeit durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3;… VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20;… VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.4758
Abschleppmaßnahme, Leistungsbescheid, Feuerwehranfahrtszone
Da die Benutzbarkeit einer Feuerwehranfahrtszone durch darin parkende Fahrzeuge aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in allen Teilen freizuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3;… VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20;… VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m.w.N.;… U.v. 13.4.2016 - M 7 K 15.4795 - juris Rn. 20). - VG München, 15.10.2014 - M 7 K 13.2408 Da deren Benutzbarkeit durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - Rn. 3;… VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - Rn. 20;… VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - Rn. 17 m.w.N.).
- VG München, 19.06.2013 - M 7 K 13.445 Die absolute Haltverbotszone muss aus den oben genannten Sicherheitsgründen stets und in voller Breite freigehalten werden (vgl. zum Hineinragen in einen als Feuerwehrzufahrtszone ausgewiesenen Haltverbotsbereich BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - Rn. 3).
- VG München, 16.11.2012 - M 7 K 12.2812