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VGH Bayern, 28.07.2005 - 24 ZB 05.1348 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 24.11.2011 - 12 ZB 11.1701
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Eine Übersendung der Akten an die Kanzlei des Bevollmächtigten - wie beantragt - ist seinerzeit nicht erfolgt, weil der Senat Jugendamtsakten regelmäßig nur dann an Kanzleien versendet, wenn auch nur ansatzweise dafür ein Grund geltend gemacht worden ist, die Kanzlei aufgrund bisheriger Verfahren hinreichend zuverlässig erscheint oder aber die Einsichtnahme in den Kanzleiräumen aus anderen Gründen als gerechtfertigt erscheint (…vgl. dazu Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 100 RdNr. 12; enger noch BayVGH vom 28.7.2005 Az. 24 ZB 05.1348).