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   VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233   

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VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233 (https://dejure.org/2006,18742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2006 - 24 ZB 06.233 (https://dejure.org/2006,18742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2006 - 24 ZB 06.233 (https://dejure.org/2006,18742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Bestehens einer durch Zuzug zu den Eltern erworbenen Anspruchs auf Beschäftigung und Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis); Erlöschen des Aufenthaltsrechts bei Verlassen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne ...

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 7 Satz 1; ; AuslG § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Der Europäische Gerichtshof hat zu diesem Begriff bereits in einer Entscheidung vom 17. April 1997 (C-351/95 - Kadiman - NVwZ 1997, 1104 RdNr. 48) ausgeführt: "Diese Auslegung bedeutet jedoch nicht, dass sich der Betroffene nicht aus berechtigten Gründen für einen angemessenen Zeitraum vom gemeinsamen Wohnsitz entfernen dürfte, z.B. um Urlaub zu machen oder seine Familie im Heimatland zu besuchen.
  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Der Europäische Gerichtshof hat zu dieser Frage bereits in mehreren Entscheidungen Stellung genommen und ausgeführt (Urteil vom 7. Juli 2005 C-373/03 - Aydinli - DVBl. 2005, 1256, RdNr. 27): "Zweitens ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass das Aufenthaltsrecht als Folge des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf die tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung, das den Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers zusteht, die die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllen, in zwei Fällen Beschränkungen unterliegt.
  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Entweder (...) oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen." Hieran hat der Gerichtshof bislang auch festgehalten (siehe Urteil vom 16.2.2006 C-502/04; vgl. a. BVerwG v. 6.10.2005 DVBl. 2006, 376/377).
  • VGH Bayern, 21.09.2005 - 10 CE 05.2527
    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Beschluss vom 21. September 2005 (10 CE 05.2527) entschieden, dass "die nationale Vorschrift des § 44 Abs. 1 AuslG das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht (...) nicht zum Erlöschen bringen" kann.
  • VGH Bayern, 21.04.2005 - 24 CS 05.601
    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Die in § 44 AuslG bzw. § 55 AufenthG enthaltenen Kriterien können dabei als Auslegungshilfe dienen (so bereits Beschluss des Senats vom 21.4.2005 Az. 24 CS 05.601).
  • EuGH, 16.02.2006 - C-502/04

    Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Entweder (...) oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen." Hieran hat der Gerichtshof bislang auch festgehalten (siehe Urteil vom 16.2.2006 C-502/04; vgl. a. BVerwG v. 6.10.2005 DVBl. 2006, 376/377).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Als Folge dieses unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleiteten Anspruchs (siehe hier EuGH vom 16.3.2000 C-329/97 - Ergat - NVwZ 2000, 1277, RdNr. 34) hat der Kläger auch ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik erworben.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Solche würden nur dann vorliegen, wenn gegen die Richtigkeit des Urteils nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164) und sich ohne nähere Prüfung die Frage nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (Kopp/Schenke, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Aufl. 2005, RdNr. 7 zu § 124 VwGO).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
    Aus der unmittelbaren Wirkung des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 folgt nicht nur, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht aus dem Beschluss herleiten können, sondern die praktische Wirksamkeit dieses Rechts setzt außerdem zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht und vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (EuGH vom 11.11.2004 C-467/02 - Cetinkaya - NVwZ 2005, 198, RdNr. 31).
  • VG München, 28.10.2008 - M 4 K 07.5629

    Ausländerrecht; Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen

    In der Summe wird deshalb auf der Grundlage all der nach außen hin erkennbaren Indizien zu prüfen sein, ob der Aufenthalt in der Türkei und damit das Verlassen der Bundesrepublik auf Dauer angelegt ist (BayVGH v. 21.3.2006, Az. 24 ZB 06.233, KommunalPraxis BY 2006, 232).

    Auch diese Kriterien müssen im Einzelfall beurteilt werden, es ist jeweils zu prüfen, ob konkrete Umstände vorgelegen haben, die sich als "berechtigte Gründe" darstellen oder nicht (BayVGH v. 21.3.2006, Az. 24 ZB 06.233, KommunalPraxis BY 2006, 232).

    Vor dem Hintergrund der oben zitierten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH v. 21.3.2006, Az. 24 ZB 06.233, KommunalPraxis BY 2006, 232) hat der Kläger sich mit seiner Ausreise im Mai 2002 auf Dauer vom Bundesgebiet verabschiedet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. April 2009, a.a.O. Rn. 27; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. August 2011 - 18 A 1598/11 -, vom 30. März 2010 - 18 B 111/10 -, AuAS 2010, 163 und vom 8. März 2006 - 18 B 130/06 -, InfAuslR 2006, 312; Nds. OVG, Beschluss vom 19. September 2011 - 11 LA 198/11 -, InfAuslR 2011, 422; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - 11 B 14.10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 24 ZB 06.233 -, juris, Rn. 23.

    OVG, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 11 ME 4/10 -, juris (soziokulturell bedingte psychische Zwangslage, welche die freie Willensbetätigung wesentlich beeinträchtigt), und vom 27. März 2008 - 11 LB 203/06 -, InfAuslR 2009, 54, Rn. 41; OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 19 E 990/06 -, juris (Haft); BayVGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 24 ZB 06.233 -, juris, Rn. 24.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB

    Auch wenn die Entscheidung des EuGH zu der Frage ergangen ist, ob ein ununterbrochener dreijähriger gemeinsamer Wohnsitz als Voraussetzung für die Entstehung der Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 vorgelegen hat, können diese Ausführungen auch für die Frage des Verlusts eines nach dieser Vorschrift begründeten Aufenthaltsrechts durch Abwesenheit vom Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe herangezogen werden (ebenso: Bay. VGH, Beschl. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 -, juris; vgl. auch den Hinweis des EuGH auf die Rs. Kadiman in der Rs. Ergat, a. a. O., Rn. 48).
  • VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 1 K 08.233

    Feststellungsklage; türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen der aus

    Allerdings unterliegt das Recht aus Art. 6 und Art. 7 ARB 1/80, wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hervorgehoben hat, Beschränkungen (BayVGH v. 21.04.2005 Az. 24 CS 05.601; BayVGH vom 21.03.2006 Az. 24 ZB 06.233).

    Entscheidend abzustellen ist vielmehr darauf, ob der Betroffene bei objektiver Betrachtungsweise nach außen hin zu erkennen gegeben hat, dass er sich auf Dauer vom Bundesgebiet verabschiedet hat und wieder in der Türkei leben möchte (BayVGH v. 21.03.2006 a.a.O.).

    So spricht für eine dauerhafte Abwesenheit z.B. eine melderechtliche Abmeldung in Deutschland oder die Tatsache, dass sich die Familienangehörigen in der Türkei und nicht mehr in Deutschland aufhalten oder etwa die Kündigung einer Wohnung (BayVGH v. 21.03.2006 a.a.O.).

  • VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829

    Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Wer auf der anderen Seite weiterhin seinen Wohnsitz in Deutschland hat, hier eine Wohnung inne hat oder noch über andere intensiven Kontakte verfügt, bei dem wird eher davon auszugehen sein, dass er nur auf beschränkte Zeit das Bundesgebiet verlassen möchte (vgl. BayVGH, B. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 - juris Rn. 23).

    In gleicher Weise kann dies etwa der Fall sein, wenn familiäre Probleme oder sonstige Schwierigkeiten in der Türkei es unzumutbar erscheinen lassen, innerhalb einer angemessenen Frist nach Deutschland zurückzukehren (vgl. BayVGH, B. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 - juris Rn. 24).

  • VG Aachen, 31.07.2007 - 3 K 896/05

    D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Verlust,

    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Beschlüsse vom 17. Januar 2007 - 19 E 990/06 - und 8. März 2006 - 18 B 130/06 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 21. März 2006 -24 ZB 06.233 -, Juris, Rdn. 23.

    OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 19 E 990/06 - unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 21.März 2006 - 24 ZB 06.233 -, Juris, Rdn. 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 19 E 990/06

    Verlust des Aufenthaltsrechts eines Serben durch eine Inhaftierung im Heimatland;

    OVG NRW, Beschluss vom 8. März 2006 - 18 B 130/06 - BayVGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 24 ZB 06.233 -, Juris, Rdn. 23.

    BayVGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 24 ZB 06.233 -, Juris, Rdn. 24.

  • OVG Hamburg, 14.07.2009 - 4 Bs 109/09

    Aufenthaltsrecht einer Türkin, die einen Aufnahmemitgliedstaat unfreiwillig

    Auch wenn diese Entscheidung des EuGH zu der Frage ergangen ist, ob ein ununterbrochener dreijähriger gemeinsamer Wohnsitz als Voraussetzung für die Entstehung der Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 vorgelegen hat, dürften diese Ausführungen Rückschlüsse auf die Frage zulassen, unter welchen Voraussetzungen nach Auffassung des EuGH von einem Verlust eines nach dieser Vorschrift begründeten Aufenthaltsrechts durch Abwesenheit vom Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum "ohne berechtigte Gründe" auszugehen ist (ebenso: OVG Lüneburg, Urteil 27.3.2008, InfAuslR 2009, 54; VGH, München, Beschl. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 -, juris).
  • VG München, 18.01.2011 - M 24 E 10.4626

    Zu den Voraussetzungen des Erlöschens einer Niederlassungserlaubnis im Fall des §

    Dabei ist das Kriterium der freien Willensentschließung im Zusammenhang mit der Frage des Erlöschens von Aufenthaltsrechten nach Art. 7 ARB 1/80 nicht nur in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG vom 30.4.2009, Az. 1 C 6/08, juris RdNr. 26; BayVGH vom 21.3.2006, Az. 24 ZB 06.233, juris RdNr. 24; EuGH vom 16.3.2000, Rs. C-329/97, RdNr. 48 mit Hinweis auf EuGH vom 17.4.1997, Rs. C-351/95, RdNr. 48), sondern auch in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (vgl. Nr. 51.1.6.4.4 AVwV-AufenthG).
  • VG München, 01.06.2011 - M 24 K 10.4625

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei zwangsweisem Aufenthalt in der Türkei

    Das ist nicht nur in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG vom 30.4.2009, Az. 1 C 6/08, juris RdNr. 26; BayVGH vom 21.3.2006, Az. 24 ZB 06.233, juris RdNr. 24; EuGH vom 16.3.2000, Rs. C-329/97, RdNr. 48 mit Hinweis auf EuGH vom 17.4.1997, Rs. C-351/95, RdNr. 48), sondern auch in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (vgl. Nr. 51.1.6.4.4 AVwV-AufenthG).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 11 ME 4/10

    Erlöschen einer erteilten Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs.r.

  • VG Darmstadt, 12.11.2010 - 5 L 1411/10

    Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wegen Dauer des

  • VG Augsburg, 20.09.2010 - Au 6 S 10.1181

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung bzw. Neuantrags auf Aufenthaltserlaubnis

  • VG Augsburg, 13.01.2009 - Au 1 K 08.1649
  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 10 ZB 08.3249

    Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen einer

  • VG Augsburg, 19.08.2008 - Au 1 K 07.993

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis; auf Dauer angelegter Aufenthalt im Heimat

  • VG Augsburg, 01.04.2008 - Au 1 K 07.1760

    Türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen des Rechts aus ARB 1/80; zwingende

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