Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19899
VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50 (https://dejure.org/2006,19899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2006 - 24 ZB 06.50 (https://dejure.org/2006,19899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2006 - 24 ZB 06.50 (https://dejure.org/2006,19899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung einer beabsichtigten Videoüberwachung; Vorbeugende Unterlassungsklage bei drohender Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für vorbeugende Unterlassungsklage bei drohenden Realakten, deren ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen öffentliche Überwachungskamera

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03

    Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50
    Dies setzt aber voraus, dass ein besonderes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegt (OVG RhPf vom 21.1.2004 NVwZ-RR 2004, 344).
  • VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50
    Dies hat insbesondere dann zu gelten, wenn sich bereits bei der Prüfung der Zulässigkeit der Klage unüberwindbare Hindernisse zeigen (so auch BayVGH vom 26.3.2003 Az. 8 ZB 02.2981 NVwZ 2004, 629).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50
    Infolge dessen kann der Bürger, wenn ihm (...) eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen." Im Urteil vom 18. April 1985 (BVerwGE 71, 183/188 f.) ist zu dieser Fragestellung weiter dargelegt: "Auch das für die von der Klägerin erhobene vorbeugende Unterlassungsklage erforderliche besondere Rechtsschutzinteresse ist vom angefochtenen Urteil zu Recht bejaht worden.
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50
    Das Bundesverwaltungsgericht führt im Urteil vom 23. Mai 1989 (BVerwGE 82, 76/77) hierzu aus: "Als Rechtsgrundlage für ihre Unterlassungsansprüche kommen die Grundrechte der Kläger aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 (...) GG in Betracht.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50
    Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss (BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    d) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 sowie in seinem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 24 ZB 06.988
    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. April 2006 den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2006 abgelehnt (Verfahren 24 ZB 06.50).

    Ergänzend wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren 24 ZB 06.50 und 24 ZB 06.988.

    Gegenstand der Rüge ist der Beschluss des Senats vom 3. April 2006 im Verfahren 24 ZB 06.50, mit welchem der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg abgelehnt wurde.

    Vielmehr war (und ist) er der Auffassung, dass der Schriftsatz vom 2. Januar 2006 im Verfahren 24 ZB 06.50 nicht geeignet war, dem Darlegungserfordernis ( § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) bezogen auf § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und die darin genannten tatsächlichen Schwierigkeiten zu genügen.

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

    Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch ein tatsächliches Verwaltungshandeln, ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn die befürchtete Handlung zu einer Beeinträchtigung von relevantem Gewicht führt und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (OVG Bautzen, Urt. v. 24.2.2010, F 7 D 23/07, juris Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 3.4.2006, 24 ZB 06.50, juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - 19 B 372/23

    Kriegsgräberstätte; Grabschmuck; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund;

    BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, juris, Rn. 26 f. m. w. N; Sächs. OVG, Urteil vom 24. Februar 2010 - F 7 D 23/07 -, juris, Rn. 21; Bay. VGH, Beschluss vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 -, juris, Rn. 25 f. m. w. N.; Wöckel, in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, vor § 40, Rn. 25 m. w. N.
  • OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07

    Flurbereinigung, vorbeugende Unterlassungsklage, Vermessungsingenieur,

    Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch ein tatsächliches Verwaltungshandeln, ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn die befürchtete Handlung zu einer Beeinträchtigung von relevantem Gewicht führt und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BayVGH, Beschl. v. 3.4.2006, 24 ZB 06.50, Rn. 28 bei juris).
  • VG Berlin, 16.03.2012 - 10 K 40.10

    Unterlassung der Fortsetzung bzw. Durchführung von Abrissarbeiten an einer

    Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch ein tatsächliches Verwaltungshandeln, ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn die befürchtete Handlung zu einer Beeinträchtigung von relevantem Gewicht führt und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. dazu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 - F 7 D 23/07 - m. w. N.; siehe auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 - zitiert nach juris).
  • VG Bayreuth, 23.11.2011 - B 1 K 09.1039
    Für den verlangten vorbeugenden Rechtsschutz ist jedoch dann kein Raum, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchtete Maßnahme der Verwaltung abzuwarten, und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz, gegebenenfalls mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, verwiesen werden kann (vgl. BVerwG vom 07.05.1987 Az. 3 C 53.85 in BVerwGE 77, 207, Rdnr. 23 ff; BayVGH vom 3.4.2006 Az. 24 ZB 06.50; VGH Baden-Württemberg vom 11.02.2010 Az. 9 S 1130/08; Kopp/Schenke, VwGO § 43 Rdnr. 24 m.w.N.).
  • VG München, 27.08.2010 - M 6a K 10.2100

    Vorbeugende Unterlassungsklage; besonders qualifiziertes Rechtsschutzinteresse

    Droht dabei eine Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch tatsächliches Verwaltungshandeln, so besteht die Möglichkeit, hiergegen im Wege der vorbeugenden Unterlassungsklage Rechtsschutz zu erlangen, wenn die Beeinträchtigung von relevantem Gewicht ist und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BayVGH vom 3.4.2006 24 ZB 06.50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht