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   VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZB 98.850   

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VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 (https://dejure.org/1998,15754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 (https://dejure.org/1998,15754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 24 ZB 98.850 (https://dejure.org/1998,15754)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 310
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2018 - 1 S 1468/17

    Zulässigkeit einer polizeilichen Personenkontrolle im Grenzgebiet

    Unter einer "Durchsuchung der Person" ist die Suche nach Gegenständen am Körper oder in den Kleidungsstücken des Betroffenen zu verstehen, die sich auf ein Hineingreifen in und zwischen die am Körper getragenen Kleidungsstücke, ein Abtasten des bekleideten Körpers sowie erforderlichenfalls die Nachschau (Betrachtung) des unbekleideten Körpers erstreckt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 - NVwZ-RR 1999, 310; W.-R. Schenke, a.a.O., § 32 BPolG Rn. 3; Drewes/Malmberg/Walter, a.a.O., § 43 Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14

    Polizeiliche Anordnung rechtswidrig

    vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R 9/06, juris Rn. 24; VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 , Juris.

    Bei der Nachschau nach Gegenständen im Körperinnern und zwar auch in nicht ohne weiteres zugänglichen Körperöffnungen (Anus und Vagina) handelt es sich um eine von § 39 PolG NRW nicht mehr erfasste Untersuchung, vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R 9/06, Juris Rn. 24; VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 -, Juris.

  • OVG Saarland, 30.11.2007 - 3 R 9/06

    Zulässigkeit einer mit Entkleiden verbundenen polizeilichen Durchsuchung eines

    zum Beispiel VGH München, Beschluss vom 16.7.1998 - 24 ZB 98.850 - NVwZ-RR 1999, 310; Gusy, Polizeirecht, 1993, Rdnr. 218, 220; Berner/Kohler, PAG Bayern, 18. Auflage 2006, § 21 PAG Rdnr. 2; Haus/Wohlfahrth, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht 1997, S. 257.
  • VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 1799/13

    Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme wegen Störungen bei der

    Demgegenüber handelt es sich bei der Nachschau nach Gegenständen im Körperinnern und zwar auch in nicht ohne weiteres zugänglichen Körperöffnungen (After, Scheide) um von § 39 PolG NRW nicht mehr erfasste Untersuchungen, vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R/06; VGH München, Beschluss vom 16.7.1998 - 24 ZB 98.850 - Juris.
  • VG Köln, 08.08.2019 - 20 K 881/18
    vgl. VG L. , Urteil vom 25.11.2015 - 20 K 2624/14 -, juris Rn. 106 ff. unter Verweis auf OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R 9/06, juris Rn. 24; VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 , juris.
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