Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.08.2001 - 24 ZS 01.1967   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,57517
VGH Bayern, 29.08.2001 - 24 ZS 01.1967 (https://dejure.org/2001,57517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.08.2001 - 24 ZS 01.1967 (https://dejure.org/2001,57517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. August 2001 - 24 ZS 01.1967 (https://dejure.org/2001,57517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,57517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235

    Anordnungen zur Hundehaltung; konkrete Gefahr nach Beissvorfall mit einem anderen

    Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den 20. April 2012 (vgl. BayVGH v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris) oder ob es sich bei der betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnung (Untersagungsverfügung) um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 6; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 - 5 A 1890/03 -juris Rn. 24), kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt.
  • VG München, 19.03.2014 - M 22 S 13.5901

    Sicherheitsrechtliche Untersagung des Sportbetriebs für die Zeit der

    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung aufgrund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hatte ergehen dürfen (BayVGH, B.v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris; OVG NW, U.v. 18.10.1979 - IV A 2711/78 - NJW 1980, 956).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151

    Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG können auch für

    Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den 7. Dezember 2010 (vgl. BayVGH, B. v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris), oder ob es sich bei den betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnungen um Dauerverwaltungsakte handelt, für deren gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 6; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 -5 A 1890/03 - juris Rn. 24), kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt.
  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 10 B 12.2084

    Anordnungen zur Hundehaltung; Anhörung; Begründung; konkrete Gefahr durch freies

    Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den März 2010 (so das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil; vgl. auch BayVGH v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris) oder ob es sich bei der betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnung (Untersagungsverfügung) um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 -3 B 100/12 - juris Rn. 6; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 - 5 A 1890/03 - juris Rn. 24) kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt.
  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung

    Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen im Zusammenhang mit Hunden (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris Rn. 4: "Die durch Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG gedeckten Anordnungen werden nicht etwa rückwirkend dadurch rechtswidrig, dass die Antragstellerin den Hund (angeblich) außerhalb des Gemeindegebietes verbringt und glaubt, dadurch die rechtmäßigen Anordnungen des Antragsgegners unterlaufen zu können.").
  • VG Augsburg, 24.03.2011 - Au 5 K 10.626

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang; ausbruchsicheres

    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung auf Grund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hätte ergehen dürfen (BayVGH vom 29.8.2001 Az. 24 ZS 01.1967).
  • VG München, 10.01.2012 - M 22 S 11.5317

    Hundehaltung (Schäferhund-Mischling); Leinenzwang; Maulkorbzwang

    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung aufgrund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hatte ergehen dürfen (BayVGH vom 29.8.2001 Az. 24 ZS 01.1967 ; OVG Münster vom 18.10.1979 NJW 1980, 956).
  • VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17

    Haltung gefährlicher Tiere und Anordnung zur Abwehr einer bestehenden Gefahr

    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung aufgrund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hatte ergehen dürfen (BayVGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2001 - 24 ZS 01.1967 -, juris; VG München, Beschluss vom 10. Januar 2012 - M 22 S 11.5317 -, juris).
  • VG Augsburg, 28.02.2011 - Au 5 S 11.112

    Anordnungen zur Hundehaltung; uneingeschränkter Leinenzwang; uneingeschränkter

    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung aufgrund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hätte ergehen dürfen (BayVGH vom 29.8.2001 Az. 24 ZS 01.1967).
  • VG München, 26.03.2009 - M 22 K 08.848

    Hundehaltung (Siberian Husky); wiederholte Beißvorfälle; Leinen- und

    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung aufgrund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hatte ergehen dürfen (BayVGH vom 29.8.2001 Az. 24 ZS 01.1967; OVG Münster vom 18.10.1979 NJW 1980, 956).
  • VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 5 K 10.1175

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang innerorts; Maulkorbzwang bei freiem

  • VG München, 19.03.2010 - M 22 K 09.3562

    Haltung von zwei Rüden (Entlebucher Sennenhund und Großer Schwarzer Sennenhund)

  • VG München, 09.02.2012 - M 22 K 10.5024

    Hundehaltung (Labrador-Riesenschnauzer-Mischling); Leinenzwang

  • VG München, 22.10.2009 - M 22 K 09.726

    Hundehaltung (Griffon); Initiierung einer Situation, bei der anderer Hundehalter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht