Rechtsprechung
| EuGH, 29.06.1988 - 240/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Deville / Administration des impôts
Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Einführung einer nationalen Verfahrensregel mit dem speziellen Ziel, die Erstattung einzuschränken - Unzulässigkeit
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Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Einführung einer nationalen Verfahrensregel mit dem speziellen Ziel, die Erstattung einzuschränken - Unzulässigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- Tribunal de grande instance de Lille [Frankreich], 29.07.1987 - 4922/86
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
- EuGH, 29.06.1988 - 240/87
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1988, 3513
Wird zitiert von ... (20)
- EuGH, 09.02.1999 - C-343/96
Inländische Abgaben, die gegen Artikel 95 des Vertrages verstoßen - Erstattung …
16 In seinem Vorlagebeschluß hat das nationale Gericht ausgeführt, daß bereits der Wortlaut des Artikels 29 des Gesetzes von 1990 geeignet sei, Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht in der Auslegung durch den Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) hervorzurufen, und daß diese Zweifel sowohl durch die Ausführungen der Kommission in der dem Urteil vom 5. Oktober 1995 zugrunde liegenden Rechtssache C-125/94 (Aprile, Slg. 1995, I-2919) als auch durch die praktische Anwendung dieser Vorschriften verstärkt würden.35 Die Kommission weist darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil Deville entschieden habe, daß es dem nationalen Gesetzgeber nach dem Gemeinschaftsrecht verwehrt sei, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, in dem eine Abgabe für unvereinbar mit dem Vertrag erklärt werde, Vorschriften zu erlassen, die speziell die Möglichkeiten einer Erstattung dieser Abgaben einschränkten.
38 Weiterhin hat der Gerichtshof im Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, dem zufolge bestimmte Rechtsvorschriften mit dem Vertrag unvereinbar sind, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.
51 Der Gerichtshof ist jedoch nicht zur Auslegung des nationalen Rechts befugt (vgl. u. a. Urteil Deville, Randnr. 17); es ist allein Sache der nationalen Gerichte, die genaue Bedeutung der nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu bestimmen (in diesem Sinne Urteile vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 15, und vom 16. Dezember 1992 in den Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnr. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99 39: - Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).
42: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).
43: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).
44: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnrn. 17 und 18), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 26), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 24) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 39).
46: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 17) und vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99 (Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395, Randnr. 40).
- EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen
Das verstosse gegen die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).23 Desgleichen hat der Gerichtshof in dem Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften als mit dem Vertrag unvereinbar erklärt werden, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.
- EuGH, 02.10.2003 - C-147/01
Indirekte Steuern - Abgabe auf den Verkauf alkoholischer Getränke - …
Derartige Verfahrensregeln stellten einen Verstoß gegen das sich aus Artikel 5 EG-Vertrag ergebende Vereitelungsverbot dar (Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache C-199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 14, vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87, Deville, Slg. 1988, 3513, Randnr. 13, vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 16, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-343/96, Dilexport, Slg. 1999, I-579, Randnr. 39).74 Die Kommission weist zudem darauf hin, dass das Urteil Deville in Randnummer 11 schon das Entstehen des Anspruchs auf Erstattung einer gemeinschaftsrechtswidrigen Abgabe an die Bedingung zu knüpfen scheine, dass der Steuerpflichtige diese Abgabe nicht auf andere Personen habe abwälzen können.
86 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, dem zufolge bestimmte Rechtsvorschriften mit dem EG-Vertrag unvereinbar sind, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind (vgl. Urteile Deville, Randnr. 13, Dilexport, Randnrn. 38 und 39, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 36).
- EuGH, 17.11.1998 - C-228/96
Abgaben gleicher Wirkung - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - …
Zur Beantwortung dieser Frage weist die Kommission insbesondere darauf hin, daß der nationale Gesetzgeber nach dem Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften für mit dem Vertrag unvereinbar erklärt würden, eine Verfahrensregel erlassen könne, die speziell die Möglichkeiten einschränke, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden seien.25 Desgleichen hat der Gerichtshof im Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften für mit dem Vertrag unvereinbar erklärt werden, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.
- EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensvorschriften …
13 und 16, vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 25, und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87, Deville, Slg. 1988, 3513, Randnr. 12). - EuGH, 16.07.1992 - C-343/90
Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto
Der Sachverhalt weicht insofern von demjenigen ab, mit dem sich der Gerichtshof im Rahmen seiner Urteile in den Rechtssachen 112/84 vom 9. Mai 1985 (Humblot, Slg. 1985, 1367), vom 17. September 1987 in der Rechtssache 433/85 (Feldain, Slg. 1987, 3521) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) zu befassen hatte; dort betraf der Ausgangsrechtsstreit eine Zusatzsteuer, die die Kläger zu zahlen hatten, weil sie Fahrzeuge mit grossem Hubraum fuhren. - EuGH, 10.09.2002 - C-216/99
Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - …
58 Prisco beruft sich auf die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra u. a., Slg. 1988, 355) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513), aus denen sich ergebe, dass ein Mitgliedstaat keine Bestimmungen erlassen dürfe, die die Erstattung einer Abgabe, die durch ein Urteil des Gerichtshofes für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt worden sei oder deren Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht sich aus einem solchen Urteil ergebe, Voraussetzungen unterwerfen, die speziell diese Abgabe beträfen und ungünstiger seien als diejenigen, die ohne diese Bestimmungen für die Erstattung der Abgabe gälten. - Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09
Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung -Ablehnung - …
(9) - Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) und Comet (45/76, Slg. 1976, 2043, Randnrn. 12 f.), vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, Slg. 1980, 1205, Randnr. 12), vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, Slg. 1980, 2545, Randnrn. 9, 12 und 14) und Mireco (826/79, Slg. 1980, 2559, Randnr. 10), sowie vom 29. Juni 1988, Deville (C-240/87, Slg. 1988, 3513, Randnr. 11).(36) - Urteil vom 29. Juni 1988, Deville (240/87, Slg. 1988, 3513, Randnr. 13) (Hervorhebung nur hier).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1994 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie SCS gegen Belgischer Staat.
Das hat der Gerichtshof in seinem Urteil San Giorgio(17) klargestellt und in den Urteilen Deville(18) und Emmott(19) bestätigt.(18) - Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/00
- FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09
Nachträgliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Eigenheimzulage für Immobilie im …
- FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide unter Berufung auf die …
- FG Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 K 198/02
Festsetzungsverjährung als Grenze für die Rückwirkung einer EuGH-Entscheidung
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 184/04
Umsatzsteuer auf Einnahmen aus Geldspielautomaten
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-94/10
Indirekte Steuern - Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene nationale …
- FG Niedersachsen, 30.05.2005 - 5 K 184/04
Emmott; Fristenhemmung; Einspruchsfrist - Keine Änderung bestandskräftiger …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-265/99
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
C. Deville gegen Administration des impôts.
Unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobene nationale Abgaben - Begrenzung der Möglichkeiten, auf Erstattung zu klagen, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes
Verfahrensgang
- Tribunal de grande instance de Lille [Frankreich], 29.07.1987 - 4922/86
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
- EuGH, 29.06.1988 - 240/87
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