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   FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95   

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FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95 (https://dejure.org/1996,33324)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 31.07.1996 - V 242/95 (https://dejure.org/1996,33324)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - V 242/95 (https://dejure.org/1996,33324)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95
    Voraussetzung dafür ist, daß die Schenkungsabrede tatsächlich dahin getroffen ist, daß Gegenstand der Schenkung ein ganz bestimmtes Grundstück und nicht etwa ein Geldbetrag ist und die Schenkung vereinbarungsgemäß auch vollzogen wird ( BFH-Urteil vom 15.05.1990 IX R 21/86 , BStBl. II 1992, 67 sowie vom 07.04.1976 II R 87-;89/70, BStBl. II 1976, 632).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur im Schenkung-, sondern auch im Einkommensteuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 08.06.1994 und vom 15.05.1990 a.a.O. (vgl. zum Meinungsstand der Literatur BFH-Urteil vom 08.06.1994 a.a.O. unter 2 b).

    Erfüllt er im übrigen die weitere Voraussetzungen des § 10 e EStG , so liegt in seiner Person der Begünstigungstatbestand des § 10 e EStG vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15.05.1990 a.a.O., wo sich der "Schenkende" einen Nießbrauch an dem - im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung - verschenkten Grundstück eintragen ließ und deshalb als Vorbehaltsnießbraucher nach § 7 b EStG begünstigt war).

  • BFH, 04.12.1991 - X R 89/90

    Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95
    Der unentgeltliche Erwerb einer Wohnung ist nicht begünstigt; § 11 d EStDV ist auf § 10 e EStG nicht (auch nicht analog) anwendbar; diese Bestimmung enthält Regelungen für die Bemessung der Afa des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers; die Abzugsbeträge nach § 10 e EStG aber stellen keine AfA dar (vgl. dazu BFH-Urteile vom 08.06.1994 X R 51/91 , BStBl. II 1994, 779 und vom 04.12.1991 X R 89/90 , BStBl. II 1992, 295).

    Dabei kann dahinstehen, ob der nach § 10 e EStG begünstigte Aufwand zu den Sonderausgaben zu rechnen ist (beispielsweise Littmann, Das Einkommensteuerrecht, § 10 e sowie weitere Literaturmeinungen) oder ob es sich um eigenständige Ausgaben auf der Grundlage tatsächlicher Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt, diese Aufwendungen lediglich berechnungstechnisch den Sonderausgaben gleichstehen (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.1991 a.a.O., Hermann-Heuer, EStG , § 10 e EStG Rz 90).

  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95
    Der unentgeltliche Erwerb einer Wohnung ist nicht begünstigt; § 11 d EStDV ist auf § 10 e EStG nicht (auch nicht analog) anwendbar; diese Bestimmung enthält Regelungen für die Bemessung der Afa des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers; die Abzugsbeträge nach § 10 e EStG aber stellen keine AfA dar (vgl. dazu BFH-Urteile vom 08.06.1994 X R 51/91 , BStBl. II 1994, 779 und vom 04.12.1991 X R 89/90 , BStBl. II 1992, 295).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur im Schenkung-, sondern auch im Einkommensteuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 08.06.1994 und vom 15.05.1990 a.a.O. (vgl. zum Meinungsstand der Literatur BFH-Urteil vom 08.06.1994 a.a.O. unter 2 b).

  • BFH, 20.02.1991 - X R 191/87

    Spenden nur bei endgültiger wirtschaftlicher Belastung des Spenders

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95
    So hat der BFH eine wirtschaftliche Belastung in einem Fall verneint, in dem die Spende des einen Ehegatten dem anderen wirtschaftlich zugute kam (vgl. BFH-Urteil vom 20.02.1991 X R 191/87 , BStBl. II 1991, 690).
  • BFH, 19.04.1989 - X R 2/84

    Zur Abzugsberechtigung bei Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95
    Es kommt somit nicht darauf an, wer von ihnen abziehbaren Sonderausgabenaufwand schuldet und wer ihn schließlich getragen hat (vgl. BFH-Urteile vom 19.04.1989 X R 2/84 , BStBl. II 1989, 683 und vom 22.03.1967 VI R 300/66 , BStBl. III 1967, 596, Schmidt, EStG, 15. Aufl., § 26 b Rz. 8).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 2/80

    Vorausbezahlte Schuldzinsen als Sonderausgaben

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95
    Maßgebend ist nur, daß die Ausgaben bei den Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Belastung geführt haben (BFH-Urteile vom 26.04.1989 a.a.O. m.w.N. und vom 24.09.1985 IX R 2/80 , BStBl. II 1986, 284).
  • BFH, 22.03.1967 - VI R 300/66

    Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung von Aufwendungen für das eigene

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.07.1996 - V 242/95
    Es kommt somit nicht darauf an, wer von ihnen abziehbaren Sonderausgabenaufwand schuldet und wer ihn schließlich getragen hat (vgl. BFH-Urteile vom 19.04.1989 X R 2/84 , BStBl. II 1989, 683 und vom 22.03.1967 VI R 300/66 , BStBl. III 1967, 596, Schmidt, EStG, 15. Aufl., § 26 b Rz. 8).
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   RG, 30.11.1895 - Rep. I. 242/95   

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RG, Entscheidung vom 30. November 1895 - Rep. I. 242/95 (https://dejure.org/1895,71)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 36, 249
 
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