Rechtsprechung
AG München, 21.02.2013 - 244 C 15777/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- reise-recht-wiki.de
Minderung für fehlende direkte Strandlage und Überbuchung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Minderung / Schadensersatz / "rail-and-fly"- Ticket / Änderung der Unterkunft / Mängel der Unterkunft / Informationspflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Ein Minimarkt ist kein Supermarkt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Selbstverpflegung im Urlaub - und nur ein Minimarkt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Reiseurteil - Keine direkte Strandlage - keine Einkaufsmöglichkeiten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Minderung bei mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten nahe der Ferienwohnung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ferienwohnung auf Korfu lag weder direkt am Strand, noch gab es einen Supermarkt in der Nähe
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Reisemangel: Unzureichende Einkaufsmöglichkeiten
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Fehlende angemessene Einkaufsmöglichkeit am Urlaubsort kann Reisemangel darstellen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ein Minimarkt ist kein Supermarkt
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Reisemängel: Schadensersatz bei anderer Unterkunft
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Reisemangel: "Mini-Market" ist kein Supermarkt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Minderung des Reisepreises
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strandentfernung und Verpflegungsmöglichkeiten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Minderung des Reisepreises
- juraforum.de (Kurzinformation)
Reisepreisminderung wegen fehlenden Supermarktes
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Minderung des Reisepreises und Schadensersatz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2008 - 24 S 139/07
Reisevertrag: Minderungsquote und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude …
Auszug aus AG München, 21.02.2013 - 244 C 15777/12
Erst bei Ankunft wurde der Klägerin mitgeteilt, dass die gebuchte Unterkunft überbucht sei, so dass der Reisemangel der Informationspflichtverletzung vorliegt, für den eine Minderungsquote von 15%, damit hier i. H. v. 301, 20 EUR angemessen ist (LG Frankfurt, Urteil v. 28.03.2008, NJW-RR 2008, 1638).