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   EGMR, 21.10.2010 - 24478/03   

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EGMR, 21.10.2010 - 24478/03 (https://dejure.org/2010,6035)
EGMR, Entscheidung vom 21.10.2010 - 24478/03 (https://dejure.org/2010,6035)
EGMR, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 24478/03 (https://dejure.org/2010,6035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 lit. a EMRK; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66 StGB; § 67d StGB; § 67e StGB
    Vereinbarkeit der Sicherungsverwahrung mit dem Recht auf Freiheit und Sicherheit (substantielle Verbindung zur Verurteilung; Defizite im Vollzug der Sicherungsverwahrung; Maßregeln der Besserung und Sicherung)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    GROSSKOPF v. GERMANY

    Art. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a MRK
    Remainder inadmissible No violation of Art. 5-1 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 36
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 12.02.2008 - 21906/04

    KAFKARIS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 24478/03
    Dezember 2002; Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008-...; und M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnr. 88, 17.
  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 24478/03
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass eine erschöpfende Liste zulässiger Gründe für die Freiheitsentziehung in Artikel 5 Abs. 1 Buchstaben a bis f enthalten ist und eine Freiheitsentziehung nur rechtmäßig sein kann, wenn sie von einem dieser Gründe erfasst wird (siehe u. a. Guzzardi ./. Italien, 6. November 1980, Rdnr. 96, Serie A Band 39; Witold Litwa ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 26629/95, Rdnr. 49, ECHR 2000-III; und Saadi ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13299/03, Rdnr. 43, ECHR 2008-...).
  • EGMR, 24.06.1982 - 7906/77

    VAN DROOGENBROECK v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 24478/03
    Im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchstabe a ist der Begriff "Verurteilung" (englisch: "conviction") unter Berücksichtigung des französischen Textes ("condamnation") so zu verstehen, dass er sowohl eine Schuldfeststellung bezeichnet, nachdem das Vorliegen einer Straftat in der gesetzlich vorgesehenen Weise festgestellt wurde (s. Guzzardi, a.a.O., Rdnr. 100), als auch die Verhängung einer Strafe oder einer anderen freiheitsentziehenden Maßnahme (siehe Van Droogenbroeck ./. Belgien, 24. Juni 1982, Rdnr. 35, Serie A Band 50).
  • EGMR, 11.07.2006 - 13299/03
    Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 24478/03
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass eine erschöpfende Liste zulässiger Gründe für die Freiheitsentziehung in Artikel 5 Abs. 1 Buchstaben a bis f enthalten ist und eine Freiheitsentziehung nur rechtmäßig sein kann, wenn sie von einem dieser Gründe erfasst wird (siehe u. a. Guzzardi ./. Italien, 6. November 1980, Rdnr. 96, Serie A Band 39; Witold Litwa ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 26629/95, Rdnr. 49, ECHR 2000-III; und Saadi ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13299/03, Rdnr. 43, ECHR 2008-...).
  • EGMR, 02.03.1987 - 9787/82

    WEEKS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 24478/03
    Kurz gefasst muss zwischen der Verurteilung und der betreffenden Freiheitsentziehung ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Weeks ./. Vereinigtes Königreich, 2. März 1987, Rdnr. 42, Serie A Band 114; Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002-IV; Waite ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 53236/99, Rdnr. 65, 10.
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Der Gerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die zusammen mit der Verurteilung angeordnet wird und die nicht über die zum Zeitpunkt der Anlasstat und der Verurteilung gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer hinaus erfolgt, unter den Haftgrund des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK fällt (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 93 ff.; Urteil vom 21. Oktober 2010, Beschwerde-Nr. 24478/03, Grosskopf ./. Deutschland, Rn. 47; Urteil vom 9. Juni 2011, Beschwerde-Nr. 30493/04, Schmitz ./. Deutschland, Rn. 39; ferner EKMR, Entscheidung vom 4. Februar 1971, Beschwerde-Nr. 4324/69, X. ./. Deutschland; Entscheidung vom 7. Juli 1992, Beschwerde-Nr. 19969/92, Dax ./. Deutschland).

    Im Übrigen ist auch im Hinblick auf die für konventionsgemäß erachtete primäre Sicherungsverwahrung, bei der ebenfalls eine Gesamtwürdigung im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose vorzunehmen ist, davon auszugehen, dass die zugrunde liegenden Vorschriften in ihrer Anwendbarkeit vorhersehbar sind (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Oktober 2010, Beschwerde-Nr. 24478/03, Grosskopf ./. Deutschland, Rn. 53).

  • BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung

    Einer Anwendung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK könnte aber auch bei Neufällen entgegenstehen, dass es an einem hinreichenden Kausalzusammenhang zwischen Verurteilung und Sanktion fehlt (vgl. EGMR, Urteil vom 24. Juni 1982, Beschwerde-Nr. 7906/77, Van Droogenbroeck ./. Belgien, Rn. 39; EGMR, Urteil vom 2. März 1987, Beschwerde-Nr. 9787/82, Weeks ./. Vereinigtes Königreich, Rn. 42 f., 49 f.; EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 88; EGMR, Urteil vom 21. Oktober 2010, Beschwerde-Nr. 24478/03, G. ./. Deutschland, Rn. 44, 50; EGMR, Urteil vom 19. April 2012, Beschwerde-Nr. 61272/09, B. ./. Deutschland, Rn. 87; EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 6587/04, Haidn ./. Deutschland, Rn. 84; zu § 66b Abs. 3 StGB: EGMR, Urteil vom 28. Juni 2012, a.a.O., Rn. 90).
  • EGMR, 21.10.2013 - 42750/09

    Spanien muss Eta-Attentäterin freilassen

    Where that was the case a detention that was lawful at the outset would be transformed into a deprivation of liberty that was arbitrary and, hence, incompatible with Article 5 (see Weeks, cited above, § 49, and Grosskopf v. Germany, no. 24478/03, § 44, 21 October 2010).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Sie hat keine Bedeutung für die gleichzeitige Verhängung von Strafe und Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Oktober 2010 - Nr. 24478/03 G. ./. Deutschland - sowie Urteile vom 9. Juni 2011 - Nr. 30493/04 S. ./. Deutschland - und 31047/04 und 43386/08 M. ./. Deutschland; vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 27. September 1995 - 2 BvR 1734/90, NStZ-RR 1996, 122).
  • EGMR, 22.03.2012 - 5123/07

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch eine

    Eine solche Haft fällt als Freiheitsentzug "nach Verurteilung" durch ein zuständiges Gericht grundsätzlich unter Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a (siehe M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 96 und 97 - 105, 17. Dezember 2009; und Grosskopf ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24478/03, Rdnrn. 46 - 47, 21. Oktober 2010).
  • EGMR, 19.01.2012 - 28527/08

    REINER v. GERMANY

    In diesem Urteil ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass die von einem erkennenden Gericht nach dem deutschen Strafgesetzbuch angeordnete Sicherungsverwahrung von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a als "nach Verurteilung" erfolgt insoweit erfasst war, als sie nicht über die zur Zeit der Tat und Verurteilung des Beschwerdeführers gesetzlich vorgesehene Höchstdauer hinaus verlängert worden war (ebenda, Rdnrn. 96 und 97-105; siehe auch G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24478/03, Rdnrn. 46-47, 21. Oktober 2010).
  • EGMR, 09.06.2011 - 31047/04

    Vereinbarkeit des Vollzugs einer Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung mit

    Der Gerichtshof verweist auf die in seiner Rechtsprechung zu Artikel 5 Abs. 1 der Konvention festgelegten Grundsätze, die in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04 (Rdnrn. 86-91), und in seinem Urteil vom 21. Oktober 2010 in der Rechtssache Grosskopf ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24478/03 (Rdnrn. 42-44), (im Hinblick auf Individualbeschwerden in Bezug auf Sicherungsverwahrung) zusammengefasst wurden.
  • EGMR, 09.06.2011 - 30493/04

    Schmitz ./. Deutschland

    Der Gerichtshof verweist auf die in seiner Rechtsprechung zu Artikel 5 Abs. 1 der Konvention festgelegten Grundsätze, die in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04 (Rdnrn. 86-91), und in seinem Urteil vom 21. Oktober 2010 in der Rechtssache G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24478/03 (Rdnrn. 42-44), im Hinblick auf Individualbeschwerden in Bezug auf Sicherungsverwahrung zusammengefasst wurden.
  • OLG Hamm, 23.11.2012 - 11 W 33/12

    Anspruch des Gefangenen auf Entschädigung wegen der Vollstreckung bereits im

    Vielmehr hat der EGMR unter anderem mit Urteil vom 21. Oktober 2010 zum Aktenzeichen 24478/03 ausdrücklich betont, dass die Sicherungsverwahrung nicht gegen Art. 5 Abs. 1 EMRK verstößt, wenn sie bereits im Strafurteil angeordnet worden ist und die zur Zeit der Verurteilung vorgeschriebene Höchstdauer nicht überschritten ist (Rdnr. 46 und 47, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 23.11.2012 - 11 W 42/12

    Anspruch des Gefangenen auf Entschädigung wegen der Vollstreckung bereits im

    Vielmehr hat der EGMR unter anderem mit Urteil vom 21. Oktober 2010 zum Aktenzeichen 24478/03 ausdrücklich betont, dass die Sicherungsverwahrung nicht gegen Art. 5 Abs. 1 EMRK verstößt, wenn sie bereits im Strafurteil angeordnet worden ist und die zur Zeit der Verurteilung vorgeschriebene Höchstdauer nicht überschritten ist (Rdnr. 46 und 47, zitiert nach juris).
  • EGMR, 18.09.2012 - 25119/09

    JAMES, WELLS AND LEE v. THE UNITED KINGDOM

  • OLG Hamm, 23.11.2012 - 11 W 40/12

    Entschädigung für die Vollstreckung der im Strafurteil angeordneten

  • OLG Hamm, 23.11.2012 - 11 W 41/12

    Anspruch des Gefangenen auf Entschädigung wegen der Vollstreckung bereits im

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