Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.1982 - 245/81   

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https://dejure.org/1982,523
EuGH, 15.07.1982 - 245/81 (https://dejure.org/1982,523)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.1982 - 245/81 (https://dejure.org/1982,523)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1982 - 245/81 (https://dejure.org/1982,523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Edeka / Deutschland

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - DISKRIMINIERENDE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN ERZEUGERN ODER VERBRAUCHERN INNERHALB DER GEMEINSCHAFT - VERBOT - TRAGWEITE

  • EU-Kommission

    Edeka / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Waren; Erteilung von Einfuhrlizenzen für die Lieferung von Champignons; Verbot von Einfuhren aus Taiwan und Südkorea

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 516/77 Art. 14; ; EWG-Vertrag Art. 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) Nr. 516/77 Art. 14; EWG-Vertrag Art. 40
    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - DISKRIMINIERENDE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN ERZEUGERN ODER VERBRAUCHERN INNERHALB DER GEMEINSCHAFT - VERBOT - TRAGWEITE - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 40 ABSATZ 3 UNTERABSATZ 2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 15.07.1982 - 245/81
    Zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung 1 1 Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 19. Oktober 1977 (Ruckdeschel, verb. Rechtssachen 117/76 und 16/77, Slg. S. 1753; Moulins et Huileries de Pont-à-Moussons, verb. Rechtssachen 124/76 und 20/77, Slg. S. 1795) festgestellt hat, ist das in Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EWG-Vertrag ausgesprochene Diskriminierungsverbot nur der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes, der zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts gehört.
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Wirtschaftsteilnehmer nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen, die im Rahmen des Ermessensspielraums der Gemeinschaftsorgane verändert werden kann (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 33, Urteil LR AF 1998/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, Randnr. 241).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 1977, Bela-Mühle Bergmann, 114/76, Slg. 1977, 1211, Randnr. 7, vom 15. Juli 1982, Edeka Zentrale, 245/81, Slg. 1982, 2745, Randnrn. 11 und 13, vom 10. März 1998, Deutschland/Rat, C-122/95, Slg. 1998, I-973, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-272/15

    Swiss International Air Lines

    41 - Der Gerichtshof hatte zuvor eine entsprechende Fragestellung im Urteil vom 15. Juli 1982, Edeka Zentrale (245/81, EU:C:1982:277), geprüft.

    Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 15. Juli 1982, Edeka Zentrale (245/81, EU:C:1982:277, Rn. 19 und 20), und vom 10. März 1998, T. Port (C-364/95 und C-365/95, EU:C:1998:95, Rn. 76 und 77), in der gleichen Weise argumentiert.

    57 - Urteile vom 22. Januar 1976, Balkan-Import-Export (55/75, EU:C:1976:8, Rn. 14), vom 28. Oktober 1982, Faust/Kommission (52/81, EU:C:1982:369, Rn. 25), vom 15. Juli 1982, Edeka Zentrale (245/81, EU:C:1982:277, Rn. 19), vom 10. März 1998, Deutschland/Rat (C-122/95, EU:C:1998:94, Rn. 56), und vom 10. März 1998, T. Port (C-364/95 und C-365/95, EU:C:1998:95, Rn. 76).

    63 - Wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Beschluss Nr. 377/2013, die im Urteil vom 22. Januar 1976, Balkan-Import-Export (55/75, EU:C:1976:8), in Rede stehenden Verordnungen zur Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge, die in den Urteilen vom 28. Oktober 1982, Faust/Kommission (52/81, EU:C:1982:369), und vom 15. Juli 1982, Edeka Zentrale (245/81, EU:C:1982:277), in Rede stehenden Verordnungen zur Einführung von Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Erzeugnisse, der im Urteil vom 10. März 1998, Deutschland/Rat (C-122/95, EU:C:1998:94), in Rede stehende Beschluss über die Zustimmung zum Rahmenabkommen über Bananen oder der im Urteil vom 10. März 1998, T. Port (C-364/95 und C-365/95, EU:C:1998:95), in Rede stehende Beschluss zur Umsetzung dieses Abkommens.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1982 - 245/81   

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https://dejure.org/1982,8100
Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1982 - 245/81 (https://dejure.org/1982,8100)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.05.1982 - 245/81 (https://dejure.org/1982,8100)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 245/81 (https://dejure.org/1982,8100)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Edeka Zentrale AG gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Pilzkonserven

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.01.1976 - 55/75

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1982 - 245/81
    Wie sich aus dem Urteil in der Rechtssache 55/75 (Balkan-Import-Export/HZA Berlin-Packhof, Slg. 1976, 19) ergibt, war die Kommission jedoch nicht zu ihrer Gleichbehandlung verpflichtet.

    In Anbetracht des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 55/75 (Balkan-Import-Export, a.a.O.) bin ich nicht der Auffassung, daß die unterschiedliche Behandlung von Drittländern im Hinblick auf die ihnen angebotenen Mengen rechtswidrig ist oder zur Ungültigkeit der Verordnung führen kann.

  • EuGH, 05.05.1981 - 112/80

    Dürbeck / Hauptzollamt Frankfurt a. M.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1982 - 245/81
    Frankfurt am Main, Slg. 1981, 1095) erhellt, daß sich ein Importeur auf Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 berufen kann; wie der Gerichtshof jedoch im Urteil in den Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel/HZA Hamburg-St. Annen, Slg. 1977, 1753, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe) festgestellt hat, ist Artikel 40 Absatz 3 nur "der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes, der zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts gehört".
  • EuGH, 24.10.1973 - 9/73

    Schlüter / Hauptzollamt Lörrach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1982 - 245/81
    Zudem steht fest, daß das GATT seinem Geist, seinem allgemeinen System und seinem Wortlaut nach für die Bürger der Gemeinschaft keine Rechte begründet, auf die sie sich zur Anfechtung der Gültigkeit einer von einem Gemeinschaftsorgan erlassenen Maßnahme berufen können (ich verweise etwa auf die Urteile in den Rechtssachen 21 bis 24/72, International Fruit Company/Produktschap voor Groenten en Fruit, Slg, 1972, 1219, und in der Rechtssache 9/73, Schlüter/HZA Lörrach, Slg. 1973, 1135); auch insoweit ist also dieses Vorbringen zurückzuweisen.
  • EuGH, 19.06.1980 - 41/79

    Testa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1982 - 245/81
    Selbst wenn sich Artikel 12 GG ein solcher Grundsatz entnehmen ließe,, worüber keineswegs Einigkeit besteht, steht doch fest, daß die Frage der Gültigkeit einer von einem Gemeinschaftsorgan erlassenen Maßnahme nach Gemeinschaftsrecht und nicht nach dem Recht eines einzelnen Mitgliedstaats zu beurteilen ist (s. z. B. Urteil in den Rechtssachen 41, 121 und 796/79, Testa/Bundesanstalt Jur Arbeit, Slg. 1980, 1979).
  • EuGH, 28.10.1982 - 52/81

    Faust / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1982 - 245/81
    Den Hintergrund dieser Maßnahmen habe ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 52/81 (Faust/Kommission) dargestellt, auf die ich hier ohne Wiederholung Bezug nehme.
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1982 - 245/81
    Frankfurt am Main, Slg. 1981, 1095) erhellt, daß sich ein Importeur auf Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 berufen kann; wie der Gerichtshof jedoch im Urteil in den Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel/HZA Hamburg-St. Annen, Slg. 1977, 1753, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe) festgestellt hat, ist Artikel 40 Absatz 3 nur "der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes, der zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts gehört".
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   FG München, 02.01.1986 - I 245/81 U   

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https://dejure.org/1986,24452
FG München, 02.01.1986 - I 245/81 U (https://dejure.org/1986,24452)
FG München, Entscheidung vom 02.01.1986 - I 245/81 U (https://dejure.org/1986,24452)
FG München, Entscheidung vom 02. Januar 1986 - I 245/81 U (https://dejure.org/1986,24452)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 22.01.1991 - X R 107/90

    Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten

    f) Die Ansicht, im Verfahren vor dem FG könnten nur natürliche Personen als Prozeßbevollmächtigte bestellt werden (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. Oktober 1985 IV 169/81 - I -, EFG 1986, 245; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 62 Anm. 25; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 62 FGO Tz. 3; Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1978, § 62 Rdnr. 11; Rüggeberg, NJW 1970, 309) kann sich nicht auf die BFH-Rechtsprechung zur Vertretungsbefugnis in Revisions- und Beschwerdesachen (vgl. z.B. Beschluß vom 5. September 1980 VI R 144/80, BFHE 131, 193, BStBl II 1980, 686) berufen.
  • BFH, 04.08.1988 - IV R 165/87

    Erfordernis der Zustimmung eines Beigeladenen zur Klagerücknahme

    Der Beigeladene kann weder verhindern, daß der Kläger die Klage zurücknimmt, noch sich erfolgreich gegen eine Klaglosstellung durch den Beklagten im Wege der Erledigung der Hauptsache zur Wehr setzen (vgl. Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Tz. 6; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 60 Rz. 68; FG München, Beschluß vom 2. Januar 1986 I 245/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 245).
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