Rechtsprechung
   FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15757
FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99 (https://dejure.org/2001,15757)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2001 - I 245/99 (https://dejure.org/2001,15757)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2001 - I 245/99 (https://dejure.org/2001,15757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,15757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c
    Verhinderung der Bemühungen um einen Ausbildungsplatz infolge Erkrankung des Kindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verhinderung der Bemühungen um einen Ausbildungsplatz infolge Erkrankung des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.02.1990 - V R 124/84

    Weiterbestehen der Grundlage einer Anfechtungsklage bei Änderung des

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99
    Stellt der Kläger in diesem Fall keinen Antrag nach § 68 FGO , sondern greift er den Änderungsbescheid mit dem Einspruch an, muss das Verfahren an sich in entsprechender Anwendung des § 74 FGO ausgesetzt werden, bis feststeht, welche von beiden Regelungen für den Besteuerungszeitraum Geltung hat (BFH-Beschluss vom 25.10.1972 GrS 1/72, BStBl II 1973, 231 und Urteil vom 15.02.1990 V R 124/84, BFH/NV 1990, 722).

    Ob die im Streitfall unterbliebene Aussetzung des Verfahrens einen Verfahrensmangel darstellt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15.02.1990 a.a.O.), kann dahingestellt bleiben, denn jedenfalls kann ein derartiger Verfahrensmangel zur Erhaltung des Rechtsschutzinteresses des Klägers geheilt werden.

  • FG Düsseldorf, 20.08.1997 - 10 K 1177/97

    Kindergeld nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99
    Ausbildungswilligkeit erfordert in subjektiver Hinsicht, dass es dem betreffenden Kind trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, einen bestimmten Ausbildungsplatz zu erlangen, wobei das ernsthafte Bemühen aufgrund der jeweiligen Umstände glaubhaft sein muss (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.08.1997 10 K 1177/97 Kg, EFG 1998, 105 ).

    Wenn ein Kind durch Erkrankung daran gehindert ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, ist das Kindergeld dennoch zu berücksichtigen, wenn es weiterhin ausbildungswillig ist und damit zu rechnen ist, dass es eine Ausbildung noch aufnehmen kann (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.08.1997 a.a.O.).

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 27/96

    Rückwirkende Anwendung der Geprägeregelung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99
    Zwar kann eine Rechtsbehelfsentscheidung - hier: die Einspruchsentscheidung vom 11.08.2000 - nicht nach § 68 FGO (a.F.) in einen Prozess eingeführt werden (BFH-Urteil vom 04.09.1997 IV R 27/96, BStBl II 1998, 286, 288); nach den Grundsätzen dieses BFH-Urteils wird die Einspruchsentscheidung jedoch in objektiver Klagehäufung Klagegegenstand des vorliegenden Verfahrens.
  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99
    Stellt der Kläger in diesem Fall keinen Antrag nach § 68 FGO , sondern greift er den Änderungsbescheid mit dem Einspruch an, muss das Verfahren an sich in entsprechender Anwendung des § 74 FGO ausgesetzt werden, bis feststeht, welche von beiden Regelungen für den Besteuerungszeitraum Geltung hat (BFH-Beschluss vom 25.10.1972 GrS 1/72, BStBl II 1973, 231 und Urteil vom 15.02.1990 V R 124/84, BFH/NV 1990, 722).
  • BFH, 02.03.2000 - VI R 61/99

    Kindergeldanspruch - Unterhaltsleistungen nach Heirat - Bezüge des Kindes

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99
    Denn sie diente der Umsetzung des sich aus Art. 3 des Grundgesetzes ( GG ) ergebenden Gebotes, eine aufgrund von Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind verminderte Leistungsfähigkeit sachgerecht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.05.1990 I BvL 20, 26/84, BStBl II 1990, 653 und BFH-Urteil vom 02.03.2000 VI R 61/99, HFR 2000, 816).
  • LSG Hamburg, 24.01.1985 - V KGBf 8/84

    Übergangszeiten; Ausbildungsabschnitt; Ausbildung; Wehrdienst; Kindergeld;

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99
    Ob bei einem Übergang von einem Ausbildungsabschnitt zum Zivil- oder Wehrdienst und umgekehrt eine Berücksichtigung des Kindes nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 b EStG (Übergang zwischen zwei Ausbildungsabschnitten) erfolgen kann (so Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.1. 1985 V KGBf 8/84; Juris-Nr: KSRE023530106 zu § 2 Abs. 2 S 4 BKGG Fassung: 1981-12-22), lässt der Senat dahinstehen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99
    Denn sie diente der Umsetzung des sich aus Art. 3 des Grundgesetzes ( GG ) ergebenden Gebotes, eine aufgrund von Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind verminderte Leistungsfähigkeit sachgerecht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.05.1990 I BvL 20, 26/84, BStBl II 1990, 653 und BFH-Urteil vom 02.03.2000 VI R 61/99, HFR 2000, 816).
  • FG Köln, 10.03.2016 - 1 K 560/14

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines volljährigen Kindes im Rahmen des

    Ob eine Berücksichtigung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG trotz fehlender Ausbildungsbemühungen dennoch in Betracht kommt, wenn das Kind krankheitsbedingt daran gehindert ist, solche Bemühungen anzustellen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 22.11.2001, I 245/99, juris), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Denn auch in einer solchen Situation bedarf es zumindest der Ausbildungswilligkeit (FG Hamburg, Urteil vom 22.11.2001, I 245/99, juris), welche hier für die streitigen Monate aber ebenfalls von Klägerseite bereits nicht vorgetragen wurde.

  • EGMR, 31.08.2021 - 66984/14

    ASSOCIAZIONE POLITICA NAZIONALE LISTA MARCO PANNELLA c. ITALIE

    À l'appui de cette thèse, elle cite de précédentes délibérations de l'AGCOM (nos 245/99, 382/09, 221/11 et 354/12) qui démontrent à son avis que la violation de la réglementation encadrant le secteur de l'audiovisuel a provoqué la marginalisation du mouvement radical.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht