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AG Osnabrück, 12.10.2021 - 247 Gs 246/21 |
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Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 12.10.2021 - 247 Gs 246/21
- LG Osnabrück, 26.10.2021 - 3 Qs 38/21
Wird zitiert von ... (2)
- LG Osnabrück, 26.10.2021 - 3 Qs 38/21
Gefälschten Impfausweis in einer Apotheke vorzeigen ist nicht strafbar
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 12.10.2021 (Az.: 247 Gs 246/21), durch den der Antrag auf gerichtliche Bestätigung der Beschlagnahme des mutmaßlich gefälschten Impfpasses zurückgewiesen wurde, wird verworfen. - LG Offenburg, 11.05.2022 - 3 Qs 9/22
Vorlage eines gefälschten Impfbuches - Urkundenfälschung
Auch die Tatsache, dass die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits mit Beschluss vom 16.06.2021 - und damit bevor die erste gerichtliche Entscheidung durch das Amtsgericht Osnabrück am 12.10.2021 (Az. 247 Gs 246/21) und dem folgend durch das Landgericht Osnabrück am 26.10.2021 (Az. 3 Qs 37/21) erging, die jeweils eine Strafbarkeit nach § 267 Abs. 1 StGB bei der hier vorliegenden Fallkonstellation verneint haben - die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz aufforderte, eine entsprechende Gesetzesreform vorzulegen, lässt darauf schließen, dass zu diesem Zeitpunkt eine Strafbarkeit zumindest als zweifelhaft angesehen wurde.