Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 | RG, 23.06.1883

Rechtsprechung
   EuGH, 27.03.1985 - 249/83   

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https://dejure.org/1985,304
EuGH, 27.03.1985 - 249/83 (https://dejure.org/1985,304)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1985 - 249/83 (https://dejure.org/1985,304)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1985 - 249/83 (https://dejure.org/1985,304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - ERFASSTE UND AUSGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - UNTERSCHEIDUNGSKRITERIEN - SOZIALE LEISTUNG , DURCH DIE DER NOTWENDIGE LEBENSUNTERHALT SICHERGESTELLT WERDEN SOLL - ...

  • EU-Kommission

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung des Lebensunterhalts; Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung; Vorliegen einer sozialen Vergünstigung

  • Judicialis

    EWGV Art 177; ; VO Nr. 1407/71 Art. 3; ; VO Nr. 1408/71 Art. 4; ; VO Nr. 1612/68 Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - ERFASSTE UND AUSGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - UNTERSCHEIDUNGSKRITERIEN - SOZIALE LEISTUNG , DURCH DIE DER NOTWENDIGE LEBENSUNTERHALT SICHERGESTELLT WERDEN SOLL - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Hilfe zum Lebensunterhalt - Begriff der Leitung oder der sozialen Vergünstigung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.03.1985 - 249/83
    Dieser Begriff dürfe nicht einschränkend ausgelegt werden und umfasse, wie sich unter anderem aus dem Urteil vom 14. Januar 1982 in der Rechtssache 65/81 (Reina, Slg. 1982, 33) ergebe, alle Vergünstigungen, unabhängig davon, ob sie mit einem Arbeitsvertrag zusammenhingen.
  • EuGH, 12.07.1984 - 261/83

    Castelli / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 27.03.1985 - 249/83
    2i In diesem Sinne hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 261/83 (Castelli, Sig. 1984, 3199) bereits entschieden, daß der Begriff der sozialen Vergünstigung gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 auch die Gewährung des durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats garantierten Altersmindesteinkommens an Familienangehörige aufsteigender Linie, die von dem Arbeitnehmer unterhalten werden, umfaßt.
  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 27.03.1985 - 249/83
    Eine solche Beurteilung habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72 (Frilli, Slg. 1972, 457) als das für die Sozialhilfe kennzeichnende Kriterium festgelegt.
  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Diese Leistungen stellen daher soziale Vergünstigungen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 1985, Hoeckx, 249/83, EU:C:1985:139, Rn. 22).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Um das im Ausgangsverfahren aufgeworfene Rechtsproblem in seinem Zusammenhang zu sehen, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Urteil vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83 (Hoeckx, Slg. 1985, 973), in der eine arbeitslose niederländische Staatsangehörige, die nach Belgien zurückgekehrt war, wo sie erneut Hilfe zum Lebensunterhalt beantragte, für Recht erkannt hat, dass eine Sozialleistung wie die im belgischen Gesetz vom 7. August 1974 vorgesehene, durch die allgemein der notwendige Lebensunterhalt sichergestellt werden soll, eine soziale Vergünstigung im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68 ist.

    Zur Zeit der Ereignisse der dem Urteil Hoeckx zugrunde liegenden Rechtssache hatten alle Gemeinschaftsangehörigen Anspruch auf das Existenzminimum, wobei jedoch die Angehörigen anderer Mitgliedstaaten als des Königreichs Belgien die zusätzliche Voraussetzung erfüllen mussten, dass sie während der letzten fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Bewilligung des Existenzminimums tatsächlich in Belgien gewohnt hatten (Artikel 1 der Königlichen Verordnung vom 8. Januar 1976, Moniteur belge vom 13. Januar 1976, S. 311).

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Leistung dann eine Leistung der sozialen Sicherheit, wenn sie den Begünstigten aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt wird, ohne daß im Einzelfall eine in das Ermessen gestellte Prüfung des persönlichen Bedarfs erfolgte, und wenn sie sich auf eines der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. u. a. die Urteile vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83, Hoeckx, Slg. 1985, 973, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 249/83   

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https://dejure.org/1984,10113
Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 249/83 (https://dejure.org/1984,10113)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.11.1984 - 249/83 (https://dejure.org/1984,10113)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. November 1984 - 249/83 (https://dejure.org/1984,10113)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Vera Hoeckx gegen Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout.

    Hilfe zum Lebensunterhalt - Begriff der Leitung oder der sozialen Vergünstigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 249/83
    7 - Randnr. 14 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 1/72 (Früh, Slg. 1972, 457, 466); siehe auch Randnr. 11 der Entscheidungsgründe des genannten Urteils in der Rechtssache 139/82.

    - Randnr. 15 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 1/72, a. a. O.; siehe auch Randnr. 12 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 139/82, a. a. O.

    In der Rechtssache Biason, in der es um eine vom Fonds national de solidarité in Frankreich gezahlte Zulage ging, 9 - Rechtssache 1/72, Frilli; Rechtssache 139/82, Piscitello, jeweils a. a. O.

    - Randnr. 17 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 1/72, a. a. O.

    - Randnr. 16 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 1/72, a. a. O.

    - Randnr. 14 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 1/72, a. a. O.; Randnr. 11 der Entschei- .

  • EuGH, 05.05.1983 - 139/82

    Piscitello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 249/83
    6 - Randnr. 12 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 9/78 (Gillard, Slg. 1978, 1661, 1668); Randnr. 10 der Entscheidungsgrunde des Urteils in der Rechtssache 139/82 (Piscitello, Slg. 1983, 1427, 1439).

    7 - Randnr. 14 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 1/72 (Früh, Slg. 1972, 457, 466); siehe auch Randnr. 11 der Entscheidungsgründe des genannten Urteils in der Rechtssache 139/82.

    - Randnr. 15 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 1/72, a. a. O.; siehe auch Randnr. 12 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 139/82, a. a. O.

    In der Rechtssache Biason, in der es um eine vom Fonds national de solidarité in Frankreich gezahlte Zulage ging, 9 - Rechtssache 1/72, Frilli; Rechtssache 139/82, Piscitello, jeweils a. a. O.

    dungsgründe des Urteils in der Rechtssache 139/82, a. a. O.

  • EuGH, 27.03.1985 - 122/84

    Scrivner / Centre public d'aide sociale de Chastre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 249/83
    Erklärungen der Parteien des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache 122/84 und des Vereinigten Königreichs in der Rechtssache 249/83 wiederzugeben.

    In der Rechtssache 122/84 hat das Sozialamt eine solche Gleichstellung mit der Begründung abgelehnt, die Zielsetzung bei der Einführung dieser Hilfe - Bekämpfung der Armut - weise keine Verbindung zu dem eigentlichen Ziel der Verordnung Nr. 1612/68 auf, nämlich der wirtschaftlichen Mobilität und der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer.

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Rechtsprechung
   RG, 23.06.1883 - Rep. I. 249/83   

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https://dejure.org/1883,27
RG, 23.06.1883 - Rep. I. 249/83 (https://dejure.org/1883,27)
RG, Entscheidung vom 23.06.1883 - Rep. I. 249/83 (https://dejure.org/1883,27)
RG, Entscheidung vom 23. Juni 1883 - Rep. I. 249/83 (https://dejure.org/1883,27)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Voraussetzungen einer Berichtigung der Eidesnorm nach §. 431 C.P.O.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schleppen eines Schiffes als Werkverdingungsvertrag (Werkvertrag); Haftung eines Unternehmers (conductor operis) für Verschulden von Hilfspersonen; Beweislast für das Verschulden; Haftungsbefreiung eines Transportübernehmers aus Gewohnheitsrecht durch Überlassen des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 10, 164
  • RGZ 10, 403
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