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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1993 - 25 A 2550/91   

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https://dejure.org/1993,19738
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1993 - 25 A 2550/91 (https://dejure.org/1993,19738)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.11.1993 - 25 A 2550/91 (https://dejure.org/1993,19738)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. November 1993 - 25 A 2550/91 (https://dejure.org/1993,19738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruchsberechtigung; Wehrpflichtiger Geschäftsinhaber ; Wehrdienst; Wehrpflichtiger Geschäftsführer ; GmbH; Vertrauensschutz; Ausschluß des Vertrauensschutzes ; Rüchnahme eines Bewilligungsbescheides; Ermessensfehlerhaft; Ausschluß von Vertrauensschutz

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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Minden, 17.01.2013 - 4 K 3074/10

    Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Mühlenkreiskliniken muss

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993 - 11 C 47/92 -, juris, Rdn. 13; OVG Münster, Urteil vom 10. November 1993 - 25 A 2550/91 -, juris, Rdn. 27; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 48 Rdn. 124.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1996 - 25 A 1950/96

    Zuwendungsbescheid; Stiftung ; Wohlfahrtspflege; Vergaberichtlinien;

    Ist ein begünstigender Verwaltungsakt aus mehreren unterschiedlichen Gründen rechtswidrig und ein Vertrauensausschlußtatbestand nach § 48 Abs. 2 S 3 VwVfG NW hinsichtlich eines Rechtswidrigkeitsgrundes gegeben, hinsichtlich eines anderen Rechtswidrigkeitsgrundes hingegen nicht, so ist die unter Berufung auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 S 3 VwVfG NW erfolgte Ausübung des Rücknahmeermessens im allgemeinen nur dann fehlerfrei, wenn die Behörde ihre Entscheidung zumindest auch auf denjenigen Rechtswidrigkeitsgrund gestützt hat, in bezug auf den ein Ausschlußtatbestand tatsächlich gegeben ist (wie Senatsurteil vom 10.11.1993 - 25 A 2550/91 -).
  • VG Münster, 28.11.2014 - 1 K 1383/13
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10.11.1993 - 25 A 2550/91 - juris, Rdn. 27; Mann/Sennekamp/Uechtritz, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 48 VwVfG, Rdn. 139.
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