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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1998 - 25 A 2593/96 .A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1998 - 25 A 2593/96 .A (https://dejure.org/1998,7067)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.01.1998 - 25 A 2593/96 .A (https://dejure.org/1998,7067)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 25 A 2593/96 .A (https://dejure.org/1998,7067)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfähigkeit zu einem sachgemäßen Asylvortrag; Psychisches Leiden; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die Darlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 735 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2020 - A 2 S 111/20

    Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme im Asylverfahren bei Behauptung eines

    Rechtlich unerheblich ist dagegen ein Sachverständigenbeweisantrag, der darauf hinausläuft, den Asylbewerber von seiner Pflicht im Asylverfahren zu befreien, einen seinen eigenen Lebensbereich betreffenden substantiierten und im Wesentlichen widerspruchsfreien Tatsachenvortrag zu liefern (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.1998 - 25 A 2593/96.A - juris).

    Rechtlich unerheblich ist dagegen ein Sachverständigenbeweisantrag, der darauf hinausläuft, den Asylbewerber von seiner Pflicht im Asylverfahren zu befreien, einen seinen eigenen Lebensbereich betreffenden substantiierten und im Wesentlichen widerspruchsfreien Tatsachenvortrag zu liefern (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.1998 - 25 A 2593/96.A - juris Rn. 7; vgl. auch Funke-Kaiser in GK-AsylG, § 78 Rn. 654.1).

    Diese Beweisführung ist für sich genommen unerheblich, weil sie nicht auf die Ausfüllung der Voraussetzungen des Asylanspruchs zielt (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.1998, aaO juris Rn. 9).

    Ein Sachverständigenbeweisantrag, mit dem die Erkrankung in ihrem Umfang und in ihren Auswirkungen unter Beweis gestellt werden soll, erfordert deshalb in einem solchen Fall die konkrete Darlegung, welche Tatsachen mit Blick auf den Gesundheitszustand als bewiesen angesehen werden müssen, obwohl sich der Asylbewerber zu ihnen unsubstantiiert, unschlüssig oder widersprüchlich geäußert hat (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.1998, aaO juris Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 25.09.2003 - 3 KO 851/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Glaubhaftmachung; Sachvortrag;

    Ein solcher qualifizierter Beweisnotstand führt zu einer Herabsetzung der vorbezeichneten Anforderungen an die Schlüssigkeit des tatsächlichen Vorbringens und damit auch an den Nachweis eines Verfolgungsgeschehens (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2002 -10 A 11457/01 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 25 A 2593/96.A - AuAS 1998, 105 = EzAR 630 Nr. 26; GK-AuslR II - § 53 Rn. 142).

    Eine solche Herabsetzung der Schlüssigkeitsanforderungen an den Sachvortrag verlangt über den Nachweis eines entsprechenden Krankheitsbildes hinaus nicht zusätzlich eine Darlegung bzw. einen Nachweis dazu, welche konkreten Tatsachen mit Blick auf den Gesundheitszustand aus welchen Gründen als bewiesen angesehen werden sollen, obwohl der Asylbewerber sich zu ihnen unsubstantiiert, unschlüssig oder widersprüchlich geäußert hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2002 -10 A11457/01-; a. A. VG Stuttgart, Urteil vom 6. September 2001 -A1 K 11957/00-; vgl. zu den Darlegungsanforderungen an einen Zulassungsantrag: Hofmann, InfAusR 1998, 356, 361; Treiber, Asylpraxis Bd. 7, 15, 17; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 25 A 2593/96.A-AuAS 1998, 105 = EzAR 630 Nr. 26; BayVGH, Beschluss vom 11. Oktober 2000 -19 ZB 99.30762-; offen lassend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2001 - 8 A 5585/99.A - NVwZ-Beilage 2001, 109).

  • VG Stuttgart, 14.01.2008 - A 11 K 4941/07

    Abschiebungsverbot bei posttraumatischer Belastungsstörung; fehlende Sachkunde

    Deshalb wird im Hinblick auf die Schilderung des Traumageschehens bei einem traumatisierten Asylbewerber ein qualifizierter Beweisnotstand angenommen, der zu einer Herabsetzung der Anforderungen an die Schlüssigkeit des tatsächlichen Vorbringens und damit auch an den Nachweis eines Verfolgungsgeschehens führt (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 10.05.2002 - 10 A 11457/01 - OVG Münster, Beschl. v. 07.01.1998, AuAS 1998, 105; OVG Weimar, Urt. v. 25.09.2003, NVwZ-RR 2004, 455 und Urt. v. 18.03.2005, Asylmagazin 7-8/2005, 34; OVG Greifswald, Urt. v. 13.04.2000, AuAS 2000, 221).
  • VG Düsseldorf, 26.07.2001 - 9 K 9199/98

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit bei

    Ein Beweisantrag muss indessen so hinreichend substantiiert sein, dass das Gericht die Erheblichkeit der unter Beweis gestellten Tatsache ersehen und die Tauglichkeit des Beweismittels beurteilen kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 25 A 2593/96.A -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2001 - 8 A 5585/99

    Türkei, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Traumatisierte Flüchtlinge,

    Insbesondere kann sowohl offen bleiben, ob ein Asylbewerber konkret darlegen muss, welche tatsächlichen oder vermeintlichen Mängel im bisherigen Sachvortrag durch die Einholung eines beantragten Sachverständigegutachtens behoben werden sollen, so noch OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 25 A 2593/96.A -, S. 7ff.; kritisch Treiber, a.a.O., S. 17, als auch, in welchem Umfang im Übrigen an der zitierten Entscheidung für Fälle eines substantiierten Vortrags zum Vorliegen einer folterbedingten posttraumatischen Belastungsstörung festzuhalten ist.
  • VG Gelsenkirchen, 07.07.2006 - 7 K 4060/05

    Approbation, Wiedererteilung, Ungeeignetheit, Gesundheit, Psychose

    Ein Gericht kann einen Antrag auf (erstmaligen) Sachverständigenbeweis nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde entsprechend § 244 Abs. 4 Satz 1 Strafprozessordnung verfahrensfehlerfrei ablehnen, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518/99 -, NVwZ 2000, Beilage 9, S. 99 ff.; Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 25 A 2593/96.A -.
  • VG Aachen, 02.03.2005 - 6 K 1593/01

    Türkei, Kurden, Folgeantrag, Neue Beweismittel, Psychische Erkrankung,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 25 A 2593/96.A - , EA S. 7; siehe zuletzt auch OVG NRW, Beschluss vom 5. Januar 2005 - 21 A 3039/04.A - , juris.
  • VG Düsseldorf, 15.12.2003 - 4 K 3687/03

    Voraussetzungen des Asylanspruchs eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 25 A 2593/96.A - sowie zu einem die Behauptung eines posttraumatischen Belastungssyndroms betreffenden Beweisantrag Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 15 A 3459/01.A -.
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