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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1995 - 25 A 4705/94 .A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1995 - 25 A 4705/94 .A (https://dejure.org/1995,933)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.1995 - 25 A 4705/94 .A (https://dejure.org/1995,933)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94 .A (https://dejure.org/1995,933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staatliche Gruppenverfolgung; Kurden; Westtürkei; Sippenhaft; Nahe Angehörige; Expolitische Aktivitäten; Erfüllung der Wehrpflicht; Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung ; Fahnenflucht

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Wird zitiert von ... (48)

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Zur Feststellung der asylrechtlichen Gerichtetheit der Übergriffe bedarf es insoweit der tatrichterlichen Feststellung und Bewertung, ob und gegebenenfalls inwieweit übermäßige Reaktionen vorliegen, welche nur so erklärbar sind, daß der türkische Staat mit seinen Gegenmaßnahmen die kurdische Zivilbevölkerung überschießend unter den Druck brutaler Gegengewalt setzt (zu entsprechenden Anhaltspunkten vgl. etwa auch VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 1994 - A 12 S 698/92 - und Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - sowie OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Auch wird sich das Berufungsgericht damit befassen müssen, daß zumindest nicht eindeutig ist, ob bei der Zwangsevakuierung und Zerstörung von Dörfern auch völlig unverdächtige kurdische Bewohner asylerheblich in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Hierauf kann indessen zumal vor dem Hintergrund der entgegengesetzen Einschätzung des Auswärtigen Amts zur Verfolgungssicherheit von Kurden im Westen der Türkei nicht verzichtet werden (vgl. zur entsprechenden Bewertung aller anderen Oberverwaltungsgerichte etwa: VGH Mannheim, Urteile vom 14. Dezember 1995 - A 12 S 2279/93 - und vom 17. Januar 1995 a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 23. August 1995 - OVG Bf V 88/89 - OVG Lüneburg, Urteile vom 31. März 1995 - 11 L 6265/91 - und vom 23. November 1995 - 11 L 6076/91 - VGH Kassel, Urteile vom 20. Februar 1995 - 12 UE 1658/94 - und vom 17. Juli 1995 - 12 UE 2621/94 - OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 1995 - 10 A 12970/95 - und OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen sehr wohl eine Existenzmöglichkeit für Kurden außerhalb der Gecekondu-Viertel der Großstädte, etwa in anderen Städten, insbesondere in den Touristenregionen entlang des Mittelmeers und des Schwarzen Meers (vgl. etwa OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    b) Sämtliche angesprochenen Rechts- und Tatsachenfragen rechtfertigten auch die Zulassung der Berufung unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung, denn das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen habe im Beschluss vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - die Frage bejaht, ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden sei, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten habe.

    Die Rechtsgrundsätzlichkeit der im Berufungszulassungsantrag bezeichneten Frage, "ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden ist, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten" habe, hatte die Beschwerdeführerin durch den Verweis auf den von der Annahme des Verwaltungsgerichts in ihrem Sinne abweichenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - (in JURIS veröffentlicht) hinreichend dargelegt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 12 und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f., DVBl 1993, S. 315 f., jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 790/96

    Ablehnung des Asylantrages; Abschiebungsschutz; Abschiebung eines Ausländers;

    vgl. Beschluß vom 11. März 1994 - 25 A 2670/92.A -, S. 61 ff.; Beschluß vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A -, S. 9 ff.; Urteil vom 11. März 1996 - 25 A 5800/94.A -, S. 100 ff.

    vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 11. März 1996 - 25 A 5801/94.A -, S. 88 f., unter Bezugnahme auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Erkenntnisse über die Zustände im türkischen Polizeigewahrsam; ferner Senatsbeschluß vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A -, S. 17 ff., speziell unter dem Gesichtspunkt der Sippenhaft und unter diesbezüglichem Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1994 - 9 B 14.94 -, NWVBl. 1994, 328 = InfAuslR 1994, 327 = NVwZ 1994, 1122.

    vgl. Senatsurteil vom 11. März 1996 - 25 A 5801/94.A -, S. 30 f.; ebenso Senatsbeschluß vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A -, S. 20.

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