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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95 (https://dejure.org/1996,8188)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.09.1996 - 25 A 6279/95 (https://dejure.org/1996,8188)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 (https://dejure.org/1996,8188)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    Durch die Neufassung des § 31 a StVZO aufgrund der Änderungsverordnung vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1024) hat der Verordnungsgeber in Anknüpfung an die Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19, klargestellt, daß die Fahrtenbuchauflage auf ein Ersatzfahrzeug erstreckt werden kann.

    Dies beruht auf der Erwägung, daß die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, der die Fahrtenbuchauflage begegnen will, mit dem Fortfall eines bestimmten Fahrzeugs nicht ebenfalls entfällt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19.

    Diese Auffassung beruht abweichend von der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Anordnung nach § 31 a StVZO ein Dauerverwaltungsakt ist, dessen Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt der (jeweils) letzten Tatsacheninstanz beurteilt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19 m. w. Nachweisen; Senatsurteil vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 -, DÖV 1995, 874, auf der Prämisse, daß bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen sei und sich die nachträgliche Veräußerung des Tatfahrzeugs schon deswegen regelmäßig nicht auf den Bestand der Fahrtenbuchauflage auswirken könne.

    Die Klägerin hat dafür ein Ersatzfahrzeug, also ein Fahrzeug, das in der Art und Weise seiner typischen Benutzung an die Stelle des früher verwendeten Fahrzeugs getreten ist, BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19, nicht angeschafft.

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    Als Klageänderung eigener Art ist der Wechsel vom ursprünglichen Klageantrag zum Erledigungsfeststellungsantrag nicht den Beschränkungen des § 91 VwGO unterworfen und deshalb ohne weiteres zulässig, BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 9 B 61.88 - und vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 82, 41, 42; 87, 62, 65.

    Eine Erledigung der Hauptsache liegt vor, wenn ein nach der Klageerhebung eingetretenes außerprozessuales Ereignis dem Klagebegehren die Grundlage entzogen hat und die Klage deshalb für den Kläger gegenstandslos geworden ist, BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62, 64 f.

    Ob dies die Zulässigkeit der ursprünglichen Klage stets oder nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Beklagten an einer gerichtlichen Entscheidung über diesen Punkt voraussetzt, wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantwortet, vgl. Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62, 66 mit entsprechenden Nachweisen;.

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es nicht darauf an, ob die Klage ursprünglich begründet war; dem hat das Gericht - vorbehaltlich eines insoweit bestehenden schutzwürdigen Interesses des Beklagten an der gerichtlichen Feststellung, daß der mit der Klage erhobene Anspruch von Anfang an nicht bestanden habe - nicht nachzugehen, BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62, 65;.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1995 - 25 A 3935/93

    Notwendige Eintragungen bei einer Fahrtenbuch-Auflage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    Diese Auffassung beruht abweichend von der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Anordnung nach § 31 a StVZO ein Dauerverwaltungsakt ist, dessen Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt der (jeweils) letzten Tatsacheninstanz beurteilt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19 m. w. Nachweisen; Senatsurteil vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 -, DÖV 1995, 874, auf der Prämisse, daß bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen sei und sich die nachträgliche Veräußerung des Tatfahrzeugs schon deswegen regelmäßig nicht auf den Bestand der Fahrtenbuchauflage auswirken könne.
  • BVerwG, 23.03.1988 - 9 B 61.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    Als Klageänderung eigener Art ist der Wechsel vom ursprünglichen Klageantrag zum Erledigungsfeststellungsantrag nicht den Beschränkungen des § 91 VwGO unterworfen und deshalb ohne weiteres zulässig, BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 9 B 61.88 - und vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 82, 41, 42; 87, 62, 65.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1992 - 13 A 1060/91

    Nichtfeststellbarkeit; Pkw- Führer; Lückenspringen; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    Der Senat folgt hinsichtlich der Konsequenzen der nicht anzunehmenden Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nicht der abweichenden Rechtsprechung des früher für Straßenverkehrsrecht zuständigen 13. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluß vom 8. Januar 1992 - 13 A 1060/91 -, NVWBl.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    Als Klageänderung eigener Art ist der Wechsel vom ursprünglichen Klageantrag zum Erledigungsfeststellungsantrag nicht den Beschränkungen des § 91 VwGO unterworfen und deshalb ohne weiteres zulässig, BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 9 B 61.88 - und vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 82, 41, 42; 87, 62, 65.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1977 - 6 A 26/77

    Fahrzeugführer; Parkverbot; Feststellung; Polizei; Abstellen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    OVG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 1977 - 6 A 26/77 -, VRS 54 (1978), 380, 381; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 10. Oktober 1988 - III/2 - E 1446/86 -, VRS 78 (1990), 64, 66.
  • VG Frankfurt/Main, 10.10.1988 - III/2 - E 1446/86
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    OVG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 1977 - 6 A 26/77 -, VRS 54 (1978), 380, 381; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 10. Oktober 1988 - III/2 - E 1446/86 -, VRS 78 (1990), 64, 66.
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95
    Ob dieser Wegfall eingetreten ist, ist vom Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes und nicht vom Klägerinteresse her zu beurteilen, BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 1991, 570, 571.
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs

    Offen bleiben kann, ob die Beschwerde wegen Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses infolge Erledigung der Hauptsache bereits unzulässig ist, weil die Antragstellerin das an ihren Ehemann veräußerte Fahrzeug nicht mehr hält, dieses auch nicht als Ersatzfahrzeug dient (vgl. Laws/Lohmeyer/Vinke in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 22.8.2018, § 7 StVG Rn. 131 zur Haltereigenschaft bei Ehegatten; BayVGH, B.v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 - BayVGBl 2004, 633 = juris Rn. 11 f.: Eigenschaft als Ersatzfahrzeug setzt nicht voraus, dass der Adressat der Fahrtenbuchauflage Halter im Sinne des § 7 StVG ist), ein sonstiges Ersatzfahrzeug nicht angeschafft worden ist und sie während der Dauer der Fahrtenbuchauflage auch kein Ersatzfahrzeug mehr anschaffen wird (vgl. OVG NW, U.v. 30.9.1996 - 25 A 6279/95 - juris Rn. 38, 43, 45).
  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2011 - 14 L 716/11

    Fahrtenbuchauflage, Voraussetzungen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30.09.96 25 A 6279/95.
  • VG Chemnitz, 04.01.2019 - 2 K 716/16

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Selbst wenn man wegen des Charakters der Fahrtenbuchauflage als Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Oktober 1978, VII C 77.74, Rn. 11, juris) für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit nicht auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abstellt (so: OVG NRW, Urt. v. 30. September 1996, 25 A 6279/95, Rn. 54, juris), führt der Ablauf von nunmehr fast fünf Jahren nach Begehung des Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage.

    Allein der Umstand, dass - nach vom Beklagten unbestrittenem Vortrag des Klägers - im Zusammenhang mit dem Führen des Fahrzeugs in den vergangenen fünf Jahren keine weiteren Verdachtsmomente für Ordnungswidrigkeiten aufgetreten sind, lässt nicht die Prognose zu, dass auch künftig mit dem Fahrzeug nicht gegen Verkehrsvorschriften verstoßen werde (vgl. zur Prognose: OVG NRW, Urt. v. 30. September 1996 a. a. O., Rn. 45).

  • VG Aachen, 07.02.2012 - 2 K 1924/10

    Zulässigkeit der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Halter eines

    Rechtsgrundlage für die angeordnete Fahrtenbuchauflage, bei der es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/890 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 - und vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, jeweils juris, ist § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

    1993, 611; OVG NRW, Urteil vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 - und vom 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 12.05.2016 - 6 K 8199/14

    Fahrtenbuchauflage, Verhältnismäßigkeit, Ersatzfahrzeug

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, juris.
  • VG Aachen, 04.05.2023 - 10 K 2170/22

    Fahrtenbuchauflage; 24 Monate; Nötigung im Straßenverkehr; Strafanzeige;

    A) Rechtsgrundlage für die angeordnete Fahrtenbuchauflage, bei der es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/89 -, juris, Rn. 6 sowie Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13/14 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 -, juris, Rn. 2 und vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, juris, Rn. 54, ist § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20

    Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft; Bestimmung eines

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Münster im Beschluss vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 - (juris Rn. 52) aufgrund eines vom Regelfall abweichenden Sachverhalts in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1992 - 13 A 1060/91 - juris Rn. 6) eine Erledigung angenommen hat, so ist ein solcher Sachverhalt hier nicht erkennbar.
  • OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 964/19

    Berufungsbegründung; Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

    28 Anders verhält es sich bei Firmenfahrzeugen, bei denen abhängig von der ausgeübten Tätigkeit der Mitarbeiter unterschiedliche Nutzungsarten gegeben sind und sich die Fahrzeuge diesen eindeutig und ausschließlich zuordnen lassen (OVG NRW, Urt. v. 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, juris Ls. 1 und Rn. 49 ff.) NdsOVG, Beschl. v. 2. November 2005 a. a. O.).
  • VG Aachen, 30.05.2016 - 2 K 37/14

    Fahrtenbuchauflage wegen nötigenden Verhalten durch zu dichtes Auffahren

    Rechtsgrundlage für die angeordnete Fahrtenbuchauflage, bei der es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/890 - sowie Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13/14 - Rz. 12; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 - und vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, jeweils juris, ist § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

    Nur wenn dies sicher feststünde, könnte erwogen werden, ob sich die Anordnung erledigt hätte (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. vom 30.09.1996 - 25 A 6279/95).
  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2014 - 14 K 3751/13

    Anordnung der Führung eines Fahrenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VG München, 02.08.2000 - M 31 K 00.738

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Feststellung des

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