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   AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12   

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https://dejure.org/2014,8753
AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12 (https://dejure.org/2014,8753)
AG Olpe, Entscheidung vom 23.04.2014 - 25 C 835/12 (https://dejure.org/2014,8753)
AG Olpe, Entscheidung vom 23. April 2014 - 25 C 835/12 (https://dejure.org/2014,8753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Geschädigter ist nur zu Erkundigungen verpflichtet, wenn der ihm angebotenen Tarif deutlich (50-100... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Mietwagendauer; ...

  • ra.de
  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Olpe urteilt mit annähernd 10 Jahre alter Schwacke-Liste zu den erforderlichen Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (AG Olpe Urteil vom 23.4.2014 - 25 C 835/12 - ).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dauer der Anmietung eines Unfallersatzwagens

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Mietfahrzeug nicht als Mietwagen zugelassen

  • ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mietwagenkosten ohne Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten: Ersatz der Zustell- und Vollkaskokosten sowie Kosten der Endreinigung, Unfallaufschlag von 20 %

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Siegen, 01.08.2011 - 3 S 46/10

    Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Verpflichtung des

    Auszug aus AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12
    Bezüglich der Schwacke-Listen aus den Folgejahren hat das Gericht erhebliche Bedenken, da diese erhebliche, nicht den Markt widerspiegelnde Preissteigerungen verzeichnen, die auf eine Preisbeeinflussung der Schwacke-Liste durch die Mietwagenunternehmen in der nicht anonymisierten Umfrage hindeuten könnten (vgl. LG Siegen, Urteil vom 01.08.2011, Az. 3 S 46/10, zitiert nach juris Rn. 14).

    Hier wird ein zu großes Raster verwendet, welches den örtlichen Preisunterschieden zu wenig Rechnung trägt, die Anfragen wurden auf eine Anmietung jeweils erst in 1 Woche bezogen und die Studie wurde von der Versicherungswirtschaft in Auftrag gegeben, was deren Unabhängigkeit und Neutralität in Zweifel zu ziehen lässt (vgl. LG Siegen, Urteil vom 01.08.2011, Az. 3 S 46/10, zitiert nach juris Rn. 15).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Berechnung des Ersatzanspruchs von Mietwagenkosten das Wirtschaftlichkeitspostulat zu beachten, wonach der Geschädigte vom Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH NJW 2009, 58, Urteil v. 14.10.2008, Az. VI ZR 308/07, zitiert nach juris Rn. 9).

    Im Übrigen hat auch der BGH die Zugrundelegung dieser Liste gebilligt (vgl. BGH NJW 2009, 58, Urteil vom 14.08.2008, Az. VI ZR 308/07, R,n. 22).

  • LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09

    Vornahme einer eigenen Bemessung durch das Landgericht bei der Festlegung der

    Auszug aus AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12
    Diese Liste stellt unter Berücksichtigung der Preissteigerung die am besten geeignete Vergleichsgrundlage dar (vgl. LG Siegen NZV 2010, 146, Urteil vom 17.11.2009, Az. 1 S 49/09, zitiert nach juris Rn. 4) und die hier zu entnehmenden Werte sind die Berechnungsgrundlage des Ersatzanspruchs.
  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09

    Ersatzfahrzeuganmietung - Anwendung der Schwacke-Liste

    Auszug aus AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12
    Die Voraussetzung hierfür ist eine auffällige Erhöhung gegenüber den in der Schwacke-Liste ausgewiesenen Preisen, die in der Rechtsprechung bei 50-100 % über dem Normaltarif der Schwacke-Liste angenommen wird (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009, Az. 7 U 499/09, zitiert nach juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12
    Die Beklagte war für die Erschütterung der Angaben der Schwacke-Liste beweis- und vorschusspflichtig (vgl. OlG Hamm, Urteil v. 20.07.2011, 13 U 108/10, zitiert nach juris Rn. 14).
  • LG Köln, 13.04.2012 - 24 O 411/10

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall nach Berechtigung eines Fahrers zum rechts

    Auszug aus AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12
    Der von der Beklagten aufgeworfene Gesichtspunkt der möglicherweise fehlenden Zulassung des Mietwagens als Selbstvermietfahrzeug steht dem Anspruch des Klägers nach Überzeugung des Gerichts nicht entgegen, da die Wirksamkeit des Mietvertrags auf den dem Kläger entstandenen tatsächlichen Schaden keinen Einfluss hat (vgl. LG Köln, Urteil v. 13.04.2012, 24 O 411/10, zitiert nach juris).
  • AG Haßfurt, 24.11.2021 - 1 C 195/21
    Nach anderer Ansicht ist es dagegen schadensersatzrechtlich irrelevant, ob es sich bei einem von einer Autovermietung oder anderweitig angemieteten Ersatzfahrzeug zulassungsrechtlich um ein "Mietfahrzeug für Selbstfahrer" handelt (Almeroth in Münchener Kommentar zum StVR, 1. Auflage 2017, § 249 Rn. 264 m.w.N.; AG Bielefeld, Urteil vom 12.01.2010, Az. 42 C 777/09; AG Duderstadt, Urteil vom 09.02.2011, Az. 11 C 311/10; LG Köln, Urteil vom 13.04.2012, Az. 24 O 411/10; AG Olpe, Urteil vom 23.04.2014, Az. 25 C 835/12; AG Suhl, Urteil vom 14.09.2016, Az. 1 C 544/15; AG Hattingen, Urteil vom 06.02.2017, Az. 6 C 78/16; AG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.09.2017, Az. 32 C 811/18 (84); AG Landau an der Isar, Urteil vom 21.12.2017, Az. 4 C 318/17; AG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.12.2017, Az. 32 C 2380/17 (86); AG München, Urteil vom 15.08.2018, Az. 334 C 5983/18).
  • AG Heilbronn, 29.09.2015 - 13 C 1986/15

    Unfallregulierung, Mietwagen, Fahrschulwagen

    Der Kläger hat auch einen Anspruch auf die Endreinigung in Höhe von 19 EUR nach § 249 BGB (AG Olpe Urteil vom 23.04.2014-25 C 835/12).
  • AG Rastatt, 29.01.2021 - 1 C 231/20
    Einige Gerichte sprechen auch in diesen Fällen dem Geschädigten nach entsprechender Schätzung auf Grundlage der Schwacke- oder Fraunhofer-Erhebungen oder auf Grundlage einer Berechnung nach "Fracke" den Normaltarif zu (vgl. etwa AG Frankfurt, Urt. v. 14.9.2017, 32 C 811/17 (84), AG Frankfurt Urt. v. 21.12.2017, 32 C 2380/17 (86); LG Köln, Urt. v. 13.4.2012, 24 O 411/10, Rn. 28 zitiert nach Juris; AG Duderstadt vom 9.2.2011, 11 C 311/10, Rn. 4 zitiert nach Juris; AG Olpe, Urt. v. 23.4.2014, 25 C 835/12, Rn. 39 zitiert nach Juris; vgl. auch AG Landau, Urt. v. 21.12.2018, 4 C 318/17, Rn. 19 zitiert nach Juris).
  • AG Frankfurt/Main, 29.03.2018 - 30 C 3365/17
    Auch das AG Olpe hielt in seinen Urteil vom 23.04.2014, Az. 25 C 835/12 (juris) die Frage nicht für relevant, da "die Wirksamkeit des Mietvertrags auf den auf den dem Kläger entstandenen tatsächlichen Schaden keinen Einfluss hat".
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