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   VGH Bayern, 14.11.2007 - 25 CE 07.2990   

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VGH Bayern, 14.11.2007 - 25 CE 07.2990 (https://dejure.org/2007,37742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2007 - 25 CE 07.2990 (https://dejure.org/2007,37742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2007 - 25 CE 07.2990 (https://dejure.org/2007,37742)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 25 CE 07.2990
    8 2. Einer allein auf das Außerkrafttreten von § 40 Abs. 4 LFGB beschränkten Argumentation wäre freilich entgegenzuhalten, dass der Regelungsgehalt der Vorschrift letztlich auch über das verfassungsrechtliche Übermaßverbot beachtlich ist, das im Bereich grundrechtsbeschränkender Behördentätigkeit, unter die grundsätzlich auch behördliche Produktwarnungen fallen (vgl. BVerfG vom 26.6.2002 BVerfGE 105, 252), unmittelbare Geltung beansprucht.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2007 - 11 ME 455/07

    Antrag auf Widerruf einer Schnellwarnmeldung bezüglich eines Lebensmittels im

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 14. November 2007 - 25 CE 07.2990 - als unbegründet zurück.

    Hierauf hat bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. November 2007 - 25 CE 07.2990 - hingewiesen.

  • VG München, 14.08.2013 - M 18 E 13.3371

    Einstweilige Anordnung; Folgemeldung an das Schnellwarnsystem

    Zudem dürfen gemäß Art. 52 Abs. 1 Satz 3 Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen, nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, es sei denn, Gründe des Gesundheitsschutzes erforderten dies (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2007 - 25 CE 07.2990 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, B.v. 27.11.2007 - 11 ME 455/07 - juris Rn. 13f.; VG Stuttgart, B.v. 24.6.2008 - 4 K 2299/08 - juris Rn. 5).

    Diese Verantwortung der Behörden der Mitgliedstaaten, zwischen Handlungsbedarf, ggf. auch durch behördliche Produktwarnung, und Geheimhaltungsbedürfnis entscheiden zu müssen, wird überhaupt erst real, wenn sie über das Schnellwarnsystem mit den erforderlichen Informationen versorgt worden sind (BayVGH, B.v. 14.11.2007 - 25 CE 07.2990 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, B.v. 27.11.2007 - 11 ME 455/07 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 22.08.2013 - 9 CE 13.1698

    Zu den nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Folgemeldung

    Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 und 1 BvR 1428/91 - BVerfGE 105, 252 (Glykolwarnung) aufgestellten Grundsätze gelten erst recht, wenn es - wie hier - noch nicht um eine solche Information der Öffentlichkeit geht, sondern erst die behördeninterne Weitergabe in Frage steht und die in Art. 52 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 geregelte Verknüpfung zwischen Meldungen im RASFF-Schnellwarnsystem und behördlichen Informationen der Öffentlichkeit verschiedenen Einschränkungen unterliegt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 14.11.2007 - 25 CE 07.2990; OVG Lüneburg, B.v. 27.11.2007 - 11 ME 455/07).
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