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   VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897   

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VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897 (https://dejure.org/2003,8086)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.10.2003 - 25 CS 03.897 (https://dejure.org/2003,8086)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 25 CS 03.897 (https://dejure.org/2003,8086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Jugendherberge in einer Kindertagesstätte; Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Widerspruchsverfahren; Einhaltung der Abstandsflächen bei einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 71; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 a Abs. 3; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BayBO Art. 6 Abs. 3 Satz 7; ; BayBO Art. 70; ; BayBO Art. 71; ; BayBO Art. 72; ; BayBO Art. 73; ; BayVwVfG Art. 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindertagesstätte; reines Wohngebiet; Nutzungsänderung; Befreiung; Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde; Anhörung vor Erlass des Widerspruchsbescheids; Abstandsfläche; Außentreppe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung: Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1933
  • ZfBR 2004, 77
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Würzburg, 05.02.2004 - W 5 K 03.168
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897
    Folgende Akten haben vorgelegen und waren Gegenstand der Entscheidung: Verwaltungsgericht Würzburg Az. W 5 S 03.238 und W 5 K 03.168; Regierung von Unterfranken Az. 4160.12-40/02; Stadt W*******, Bauantragsmappen Nr. BA 11028, VP 848/93, VP 642/95; Bauakten B 602 (2 Bände), Bebauungsplanakten B 610/3 (4 Bände).

    Im Übrigen hat im vorliegenden Fall auch die Regierung von Unterfranken - in der Funktion als Vertreter des öffentlichen Interesses - am Klageverfahren teilgenommen und auf das Klagevorbringen reagiert (vgl. Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 24.2.2003 in der Akte des Verwaltungsgerichts Az. W 5 K 03.168).

  • VGH Bayern, 07.07.1998 - 2 B 95.3824
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897
    b) Die vom Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des 2. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 7.7.1998 Az. 2 B 95.3824) erhobenen formell-rechtlichen Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung durch die Widerspruchsbehörde selbst teilt der erkennende Senat nicht.
  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897
    Soweit die Antragstellerin wegen der schon längere Zeit zurückliegenden Beendigung der Nutzung als Jugendherberge auch eine solche heute für nicht mehr zulässig erachtet, verkennt sie die Reichweite der bisherigen Baugenehmigungen (vgl. hierzu BayVGH - 15. Senat - vom 20.2.2003 BauR 2003, 1551).
  • VGH Bayern, 20.02.1990 - 14 B 88.02464
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897
    Das wäre dann der Fall, wenn durch die Änderung der bisherige Interessenausgleich unter den Grundstückseigentümern in Frage gestellt würde (vgl. BayVGH - 14. Senat - vom 20.2.1990 BayVBl 1990, 500).
  • VG Trier, 28.01.2020 - 8 L 111/20

    Gesundheitsschädliches Hundegebell

    Ausgangsverfahren und Widerspruchsverfahren sind eine Einheit (BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 25 CS 03.897 - juris, Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

    Innerhalb des durch den Widerspruch gezogenen Rahmens kann die Widerspruchsbehörde jedoch durchaus sachdienliche Maßnahmen treffen (OVG Hamburg, U. v. 24.4.1990 - Bf VI 27/89 - juris Rn. 23) und den Ausgangsbescheid insoweit ändern, aufheben und ersetzen (BayVGH, B. v. 9.10.2003 - 25 CS 03.897 - juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 28.04.2016 - 6 K 1376/14

    Wasseranschlussbeitrag

    Die Vorschrift, die unmittelbar nur für das Verwaltungsverfahren gilt, ist entsprechend auch im Widerspruchsverfahren anwendbar (vgl. zum vergleichbaren Art. 45 VwVfG Bayern: VGH München, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 25 CS 03.897 -, juris Rz. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2005 - 25 ZB 03.881

    Zulassungsantrag, Begründungsfrist, Fristversäumnis durch Vertreter des

    Auf die formell-rechtlichen Gründe, auf die das Verwaltungsgericht die Aufhebung der Baugenehmigung ebenfalls gestützt hat (erstmalige Erteilung einer Abweichung/Befreiung durch die Widerspruchsbehörde; Anhörung nach § 71 VwGO vor dieser Maßnahme; hierzu hat sich der Senat ausführlich bereits in anderem Zusammenhang geäußert, vgl. BayVGH vom 9.10.2003 BayVBl 2004, 149), kommt es im vorliegenden Verfahren daher nicht an.
  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

    Die Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde ist aber trotz der Einheit von Ausgangs- und Widerspruchsverfahren durch den Rahmen beschränkt, den der Widerspruch eröffnet hat (vgl. Bayer. VGH, B. v. 09.10.2003 - 25 CS 03.897 -, BayVBl 2004, 149 r.Sp.; VGH Bad.-Württ., U. v. 19.01.2001 - 8 S 2121/00 -, NVwZ-RR 2002, 3, 5 r.Sp.; Rennert, in Eyermann/Fröhler, VwGO, 13. Aufl. 2010, Rdnr. 16 zu § 68; siehe auch Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, Rdnrn. 9 und 12 zu § 68).
  • VG Cottbus, 22.09.2020 - 4 K 1787/14

    Beiträge

    Die Vorschrift, die unmittelbar nur für das Verwaltungsverfahren gilt, ist entsprechend auch im Widerspruchsverfahren anwendbar (vgl. zum vergleichbaren Art. 45 VwVfG Bayern: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 25 CS 03.897 -, R. 20 m.w.N. juris).
  • VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.229

    Anlage für soziale Zwecke (Kindertagesstätte für behinderte Menschen und

    Zudem sind die abstandsflächenrechtlich relevanten Belange wie Wohnfriede, Belichtung, Besonnung und Belüftung durch die ausschließliche Nutzung als Fluchtweg nicht gefährdet (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2003 - 25 CS 03.897 - BayVBl 2004, 149 - juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 02.11.2023 - Au 5 K 23.138

    Asylbewerberunterkunft mit 36 Plätzen, allgemeines Wohngebiet, soziale Anlage mit

    Eine abstandsflächenrechtliche Neubetrachtung wäre erforderlich, wenn sich entweder die für die Ermittlung der Abstandstiefe relevanten Merkmale ändern (was vorliegend nicht der Fall ist) oder wenn die Änderung für sich betrachtet zwar keine abstandsflächenrelevanten Merkmale betrifft, das bestehende Gebäude aber die nach dem geltenden Recht maßgeblichen Abstandsflächen nicht einhält und die Änderung zu nicht nur unerheblichen nachteiligen Auswirkungen für Belichtung, Belüftung und Wohnfrieden führen kann (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2003 - 25 CS 03.897 - BayVBl. 2004, 149).
  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 5 K 17.1187

    Nachbarklage gegen Umbau und Modernisierung einer Altenpflegeeinrichtung

    Im Hinblick auf den Alt- und den Zwischenbau, die in ihrem äußeren Bestand unverändert bleiben und deren Nutzungsintensität im Vergleich zu vorher sogar vermindert wird (die Anzahl der Betten sinkt nach der eingereichten Planung im Altbau um dreizehn und im Zwischenbau um zwei Betten), wird eine abstandsflächenrechtliche Neubetrachtung wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange nicht notwendig (vgl. Dhom/Franz/Rauscher in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 6 Rn. 14 ff.; BayVGH, B.v. 9.10.2003 - 25 CS 03.897 - juris Rn. 22).
  • VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569

    Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen

    Ist eine Verschlechterung der abstandsflächenrechtlichen Situation nicht erkennbar, so bedarf die Änderung keiner abstandsflächenrechtlichen Gesamtbeurteilung (vgl. BayBGH, B.v. 9.10.2003 - 25 CS 03.897 - BayVBl. 2004, 149).
  • VG München, 30.09.2013 - M 8 K 12.3498

    Dachgeschossausbau bei einem Bestandsgebäude, das die aktuellen Abstandsflä-chen

  • VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
  • VG Würzburg, 06.11.2012 - W 1 K 12.246

    Fehlende Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde zur Ersetzung einer

  • VG Ansbach, 19.10.2023 - AN 3 S 23.1916

    Nachbarklage gegen Anbau an bestehendes Wohngebäude, Notwendigkeit einer

  • VG München, 25.09.2018 - M 1 K 16.5596

    Erfolglose Klage gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines bestehenden

  • VG München, 05.03.2012 - M 8 K 11.3229

    Baunachbarklage; Bindungswirkung eines Vorbescheids; Kindergarten im Reinen

  • VG München, 05.09.2011 - M 8 SN 11.3228

    Nachbareilantrag; Bindungswirkung eines Vorbescheids; Kindergarten im Reinen

  • VG Augsburg, 21.04.2016 - Au 5 K 15.876

    Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen

  • VG München, 30.09.2013 - M 8 K 12.3497

    Dachgeschossausbau bei einem Bestandsgebäude, das die aktuellen Abstandsflä-chen

  • VG München, 15.03.2004 - M 3 K 03.4560
  • VG München, 30.09.2013 - M 8 K 12.3499

    Dachgeschossausbau bei einem Bestandsgebäude, das die aktuellen Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 26 CS 04.375
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 1 ZB 07.3187

    Berufungszulassung (abgelehnt); Umbau eines Junghennen-Aufzuchtstalls;

  • VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551

    Nicht überbaubarer Teil eines Nachbargrundstücks

  • VG München, 22.04.2009 - M 18 K 07.3337

    Nahrungsergänzungsmittel; Lutein als den Lebensmittel-Zusatzstoffen

  • VG Weimar, 04.01.2013 - 1 E 1427/12

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung und Vertrauensschutz eines zu DDR-Zeiten

  • VG Würzburg, 27.10.2009 - W 5 S 09.1011

    Abstandsflächenrechtliche Neubetrachtung; Abweichung; atypischer Sonderfall

  • VG Würzburg, 18.05.2009 - W 5 K 08.1691

    Unterlassene Nachbarbeteilung; Abstandsflächenrechtliche Neubewertung bei

  • VG Augsburg, 02.07.2008 - Au 5 S 08.693

    Baugenehmigung für Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses; Nachbarantrag;

  • VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 5 K 07.385

    Nachbaranfechtungsklage; Nutzungsänderung; bauliche Veränderung;

  • VG München, 05.08.2008 - M 1 K 08.518

    Abweichung von Abstandsflächen; Dachgeschossausbau

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