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   VGH Bayern, 27.04.2004 - 25 CS 04.1010   

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VGH Bayern, 27.04.2004 - 25 CS 04.1010 (https://dejure.org/2004,65629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.2004 - 25 CS 04.1010 (https://dejure.org/2004,65629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 2004 - 25 CS 04.1010 (https://dejure.org/2004,65629)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 4 K 17.306

    Pflicht zur artgemäßen Bewegung eines Pferdes

    Entsprechend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anordnung eines täglich mindestens zweistündigen, freien Auslaufs auf Koppeln, Weiden oder in der Halle für nach § 16a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1, § 2 Nr. 2 TierSchG geboten gehalten (B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3).

    In der Rechtsprechung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Auslauf von zwei Stunden als Minimum der für Pferde artgemäßen Bewegung erachtet (B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3).

    Daneben kann nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien bereits das bloße Ausmaß einer Verhaltenseinschränkung den Schluss auf tierisches Leiden zulassen (BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3; ebenso VG Augsburg, U.v. 27.11.2011 - Au 1 K 12.1064 - juris Rn. 21; VG Düsseldorf, B.v. 26.1.2012 - 23 L 1939/11 - juris Rn. 24).

    Derart weitgehende Einschränkungen der freien Bewegung würden nach Überzeugung des Gerichts den Schluss auf ein Vorliegen von Leiden selbst dann rechtfertigen, wenn keine Verhaltensstörungen vorlägen (ebenso BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3).

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Auskunftsbefugnisse des Beklagten gemäß § 16 Abs. 2 TierSchG (BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellen diese Leitlinien und Empfehlungen eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was insoweit als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (vgl. BayVGH vom 3.6.2004 Az. 25 CS 04.1363; vom 27.4.2004 Az. 25 CS 04.1010; vgl. auch ThürOVG vom 28.9.2000 NVwZ-RR 2001, 507 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 10.10.2014 - B 1 K 14.20

    Tierschutzrechtliche Anordnung

    Sie stellen aber nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was insoweit als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146, 9 B 06.2992, B.v. 3.6.2004 - 25 CS 04.1363, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010; vgl. auch ThürOVG, U.v. 28.9.2000 - 3 KO 700/99 - NVwZ-RR 2001, 507 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 17.02.2014 - B 1 S 14.19

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Pferdehaltung zu beengt und ohne ausreichende

    Sie stellen aber nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was insoweit als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146, 9 B 06.2992, B.v. 3.6.2004 - 25 CS 04.1363, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010; vgl. auch ThürOVG, U.v. 28.9.2000 - 3 KO 700/99 - NVwZ-RR 2001, 507 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 05.12.2014 - B 1 K 13.585

    Bebauungsplan, Erschließungsbeitrag, Abschnittsbildung, Gemeinde, Tierschutz,

    Bereits in den vorangegangenen Verfahren wurde ausdrücklich festgestellt, dass diese Leitlinien und Empfehlungen nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte eine sachverständige Zusammenfassung dessen darstellen, was insoweit als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146, 9 B 06.2992, B.v. 3.6.2004 - 25 CS 04.1363, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010; vgl. auch ThürOVG, U.v. 28.9.2000 - 3 KO 700/99 - NVwZ-RR 2001, 507 m.w.N.).
  • VG München, 15.11.2016 - M 23 S 16.3863

    Anordnung eines Umbau- und Sanierungskonzepts für Reitanlage

    Auch wenn es sich bei den Leitlinien nicht um eine verbindliche Rechtsnorm handelt, geben sie die aktuellen Erkenntnisse über die artspezifischen Bedürfnisse der einzelnen Tierarten zutreffend, vollständig und mit größtmöglicher Objektivität und Interessendistanz wieder (Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Auflage 2016, Anhang zu § 2 Rn. 96) und stellen eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann, welche auch für das Gericht bei der Auslegung des § 2 TierSchG von entscheidender Bedeutung ist (BayVGH, U.v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146 und 9 B 06.2992; B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010; VG München, U.v. 18.3.2009 - M 18 K 08.6246 - jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 06.06.2023 - B 1 K 21.603

    Fortnahme, Veräußerung, Bestandsreduzierung, Anordnung der Sterilisation,

    Dabei kann auch ohne äußerlich wahrnehmbare Indizien bereits das bloße Ausmaß einer Verhaltenseinschränkung den Schluss auf tierisches Leid zulassen (so VG Regensburg, U.v. 22.1.2019 - RN 4 K 17.306 - juris Rn. 49 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.1010 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.03.2008 - 9 CS 07.3396

    Tierschutz; Pferdehaltung; Untersagung der Haltung und Betreuung; Beschwerde;

    Anhaltspunkte dafür, dass die fachliche Einschätzung des Amtstierarztes, dem nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt (BayVGH vom 29.3.2004 Az. 25 CS 04.1010; vgl. auch ThürOVG vom 28.9.2000 NVwZ-RR 2001, 507 m.w.N.), unzutreffend wäre, existieren nicht.
  • VGH Bayern, 29.02.2008 - 9 CS 07.3395

    Pferdehaltung; Einsturz des Pferdestalls; Unterbringungsgebot; Beschwerde;

    Soweit der Antragsteller schließlich der Meinung ist, dass eine Unterbringung auf dem eigenen Gelände wesentlich besser gewesen wäre als die dann vom Landratsamt durchgeführte Unterbringung, steht dem die fachliche Einschätzung der Amtstierärztin entgegen, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt (BayVGH vom 29.3.2004 Az. 25 CS 04.1010; ThürOVG vom 28.9.2000 NVwZ-RR 2001, 507 m.w.N.).
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