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VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abweichung von Abstandsflächenvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.03.2007 - W 5 S 07.457
- VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 578
- BauR 2007, 1716
- ZfBR 2007, 584
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01
Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940
Festsetzungen eines Bebauungsplans werden funktionslos, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055). - BVerwG, 16.12.2003 - 4 B 105.03
Überleitung alter Bebauungspläne
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940
Die Voraussetzungen hierfür waren, dass die Regelungen den Vorschriften entsprachen, auf deren Grundlage sie erlassen worden sind, dass ihr Inhalt nach den damaligen Maßstäben als abwägungsgerecht angesehen werden konnte, dass Festsetzungen dieses Gehalts nach § 9 BBauG zulässig waren und dass die Festsetzungen auch nach dem neuen Recht - also nach dem Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 - das Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung hätten sein können (BVerwG vom 20.10.1972 BayVBl 1973, 501 und vom 16. Dezember 2003 ZfBR 2004, 383; BayVGH vom 15.7.2005 Az. 1 B 04.1080 ; Bielenberg/Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 233 RdNr. 87 ff.). - VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940
Die Voraussetzungen hierfür waren, dass die Regelungen den Vorschriften entsprachen, auf deren Grundlage sie erlassen worden sind, dass ihr Inhalt nach den damaligen Maßstäben als abwägungsgerecht angesehen werden konnte, dass Festsetzungen dieses Gehalts nach § 9 BBauG zulässig waren und dass die Festsetzungen auch nach dem neuen Recht - also nach dem Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 - das Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung hätten sein können (BVerwG vom 20.10.1972 BayVBl 1973, 501 und vom 16. Dezember 2003 ZfBR 2004, 383; BayVGH vom 15.7.2005 Az. 1 B 04.1080 ; Bielenberg/Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 233 RdNr. 87 ff.). - BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71
Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940
Die Voraussetzungen hierfür waren, dass die Regelungen den Vorschriften entsprachen, auf deren Grundlage sie erlassen worden sind, dass ihr Inhalt nach den damaligen Maßstäben als abwägungsgerecht angesehen werden konnte, dass Festsetzungen dieses Gehalts nach § 9 BBauG zulässig waren und dass die Festsetzungen auch nach dem neuen Recht - also nach dem Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 - das Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung hätten sein können (BVerwG vom 20.10.1972 BayVBl 1973, 501 und vom 16. Dezember 2003 ZfBR 2004, 383; BayVGH vom 15.7.2005 Az. 1 B 04.1080 ; Bielenberg/Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 233 RdNr. 87 ff.). - VGH Bayern, 22.11.2006 - 25 B 05.1714
Historische Bebauung - kein planungsrechtlicher Zwang zur Aufgabe …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940
Die Vorschrift findet nur Anwendung bei Außenwänden, die unmittelbar an der Grundstückgrenze errichtet werden (BayVGH vom 22.11.2006 BayVBl 2007, 276; Dhom in Simon/Busse, BayBO, RdNr. 46 zu Art. 6).
- VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363
Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines …
6 Abs. 1 Satz 2 BayBO 1998 findet jedenfalls bei einer mit diesem Grenzabstand geplanten Wand keine (entsprechende) Anwendung (vgl. BayVGH vom 22.11.2006 VGH n. F. 60, 32 = NVwZ-RR 2007, 512 = BayVBl 2007, 276; vom 4.6.2007 NVwZ-RR 2007, 578 = BayVBl 2008, 183 = ZfBR 2007, 584). - VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
Nachbarklage gegen Baugenehmigung bei beidseitigen Abstandsflächenverstößen und …
Jedoch kann sich die zu fordernde atypische Situation auch aus städteplanerischen Erwägungen im Form eines "städtebaulichen Konzepts" (…vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2001 - 2 CS 00.3283 - juris Rn. 18) oder aus bauplanungsrechtlichen Festsetzungen ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2007 - 25 CS 07.940 - juris Rn. 12).Wenngleich die Festsetzung mangels eindeutiger Bestimmung der einzuhaltenden Abstandsflächentiefe nicht von der Geltung des Art. 6 Abs. 4, 5 BayBO dispensiert, so ist das darin zum Ausdruck kommende städtebauliche Konzept im Rahmen der Abweichung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2007 - 25 CS 07.940 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 11.12.2014 - 15 CS 14.1710
Beschwerde; Abänderungsverfahren; baurechtliche Nachbarstreitigkeit; Abweichung …
Hiergegen ist nichts zu erinnern, weil auch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften rechtfertigen können (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2007 - 25 CS 07.940 - juris Rn. 12 m.w.N.).
- VGH Bayern, 05.04.2012 - 15 CS 11.2628
Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses
Zwar können grundsätzlich auch städtebauliche Gründe und planungsrechtliche Vorgaben die Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 4.6.2007 Az. 25 CS 07.940 BayVBl 2008, 183/184). - VGH Bayern, 07.02.2012 - 9 CS 11.2166
Nachbarstreitigkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Grenzgarage; Befreiung; Abweichung
Weil bei der Gewährung einer Abweichung von Abstandsflächenvorschriften dem Schutzzweck dieser Normen im Allgemeinen auf andere Weise nicht entsprochen werden kann, muss es jedenfalls besondere Gründe geben, die es im Einzelfall rechtfertigen, dass die Anforderungen nur unvollkommen erfüllt werden (vgl. BayVGH vom 4.6.2007 Az. 25 CS 07.940 - juris RdNr. 12;… Schwarzer/König, a.a.O., RdNr. 7 zu Art. 70). - VG Würzburg, 12.01.2012 - W 5 K 10.1000
Nachbarklage; Balkonanlage; Erforderlichkeit von Abstandsflächen; Abweichung; …
Planungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 30 Abs. 3 BauGB zu beurteilen, soweit der Baulinienauflageplan vom 5. Juni 1953 Festsetzungen enthält (vgl. zu den Voraussetzungen für das Fortgelten baurechtlicher Vorschriften und festgestellter städtebaulicher Pläne gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960: BVerwG, U.v. 20.10.1972, BayVBl. 1973, 501; BayVGH, B.v. 04.06.2007, BayVBl. 2008, 183); im Übrigen gilt § 34 Abs. 1 BauGB. - VG München, 08.09.2010 - M 8 SN 10.4252
Abstandsflächen aller Gebäudeseiten durch eine an einer Gebäudeseite erteilte …
Hinzu kommt, dass zur Festlegung von abweichenden Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO allein die Festsetzung einer Baulinie nicht ausreicht, weil hierdurch lediglich die Lage der Außenwand, nicht aber ihre Höhe bestimmt wird (BayVGH vom 4.6.2007, Az: 25 CS 07.940 - juris). - VG Würzburg, 15.12.2009 - W 5 S 09.1151
Baueinstellung wegen formeller Illegalität; Anbringung einer Wärmedämmung zur …
Die Voraussetzungen hierfür waren, dass die Regelungen den Vorschriften entsprachen, auf deren Grundlage sie erlassen worden sind, dass ihr Inhalt nach den damaligen Maßstäben als abwägungsgerecht angesehen werden konnte, dass Festsetzungen dieses Gehalts nach § 9 BBauG zulässig waren und dass die Festsetzungen auch nach dem neuen Recht das Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung hätten sein können ( BVerwG, U.v. 20.10.1972, BayVBl. 1973, 501; BayVGH, B.v. 04.06.2007, BayVBl. 2008, 183).