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VGH Bayern, 05.04.1990 - 25 CZ 90.30148 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 29.01.2002 - 8 UZ 2908/00
Afghanistan: Frage einer staatlichen oder quasi-staatlichen Herrschaftsmacht …
Da im vorliegenden Fall die Änderung der entscheidungserheblichen Sachlage erst nach Ablauf der Zulassungsantragsfrist eingetreten ist und deshalb im Zulassungsverfahren nicht geltend gemacht werden konnte, spielt hier die umstrittene verfahrensrechtliche Frage keine Rolle, ob nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse unterschiedslos nur im Folgeantrags- bzw. Widerrufsverfahren gemäß § 71 oder § 73 AsylVfG geltend gemacht werden können (so BayVGH, Beschluss vom 5. April 1990 - Nr. 25 CZ 90.30148 - BayVBl. 1990 S. 502) oder ob insoweit zwischen einzelfallbezogenen und Änderungen von allgemeiner Bedeutung zu differenzieren ist (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. März 1993 - A 13 S 3048/92 - EZAR 633 Nr. 21 und Beschluss vom 11. Januar 1994 - A 14 S 2164/93 - InfAuslR 1994 S. 290 f.;… Marx a.a.O. Rdnr. 41 zu § 78;… Schenk, in Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand: September 2001, Rdnr. 63 zu § 78 AsylVfG). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2006 - 12 N 63.05
Asylrecht; Afghanistan; Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; …
Ob Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die erst nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung eintreten, eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO bzw. des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG aufwerfen können, wird in der Rechtsprechung der Obergerichte unterschiedlich bewertet (ablehnend etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. April 1990 - 25 CZ 90.30148 -, BayVBl. 1990, 502; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 1 Q 93/97 -, zit. nach juris). - VGH Hessen, 29.01.2002 - 8 UZ 2908
Taliban-Herrschaft über das überwiegende Staatsgebiet Afghanistans; Änderung der …
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